Werthaltigkeit unter der Lupe: Was die BaFin im nächsten Jahr genauer prüft

Die Finanzaufsicht hat ihre Prüfungsschwerpunkte für das Jahr 2024 festgelegt und nimmt dabei besonders die Werthaltigkeit von Vermögenswerten ins Visier. Angesichts wirtschaftlicher Unsicherheiten und neuer Nachhaltigkeitsanforderungen könnte das für viele Unternehmen zur Herausforderung werden. Doch was genau prüft die BaFin – und wie gut sind Unternehmen darauf vorbereitet?

Was die BaFin prüfen möchte

Die BaFin hat für das Geschäftsjahr 2024 als nationalen Prüfungsschwerpunkt die Werthaltigkeit finanzieller und nichtfinanzieller Vermögenswerte angekündigt. Dieser Fokus ergänzt die von der ESMA definierten europäischen Schwerpunkte. Angesichts wirtschaftlicher und geopolitischer Unsicherheiten sowie wachsender Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit steht die Bewertung solcher Vermögenswerte unter erhöhter Aufmerksamkeit, da sie häufig Ermessensspielräume erfordert.

Dabei konzentriert sich die BaFin auf die Einhaltung der Standards IAS 36 und IFRS 9. Für Sachanlagen, Nutzungsrechte und immaterielle Vermögenswerte, einschließlich Goodwill wird sie die Prozesse zur Überwachung von Wertminderungsindikatoren genauer prüfen. Auch die Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) sowie die verwendeten Annahmen und Parameter bei Werthaltigkeitsprüfungen – insbesondere die prognostizierten Cashflows und Abzinsungssätze – stehen auf dem Prüfstand. Weiterlesen

Serie: „Prüfungsschwerpunkte der DPR unter der Lupe“ (2/6): Wertminderung von Vermögenswerten nach IAS 36

Ist die Corona-Pandemie ein Triggering-Event? Eine Frage, die sicherlich bei vielen Unternehmen mit „ja“ beantwortet werden kann. Ist dies problematisch? Nur falls hohe Wertminderungen drohen, was sicherlich bei vielen Unternehmen der Fall sein dürfte, da dies auf die Überzahl wahrscheinlich zutrifft. Doch nun der Reihe nach.

Ein weiterer Prüfungsschwerpunkt der DPR im Jahr 2021 ist die Wertminderung von Vermögenswerten. Dies betrifft also nicht nur den Goodwill bzw. die gesamten immateriellen Vermögenswerte, sondern das gesamte Vermögen der Unternehmen. Somit muss bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2020 sorgfältig geprüft werden, ob ein oder mehrere Indikatoren für eine Wertminderung nach IAS 36 vorliegen.

Annahmen bergen Streit-Potenzial

Unternehmen müssen bei ihren Cashflow-Schätzungen mehrere Zukunftsszenarien berücksichtigen. Hier geht es also um die Frage, wie lange die Rezession aufgrund der Corona-Pandemie anhält. Volkswirte haben hier in den letzten Monaten von den sog. V-, U- und L-Szenarien gesprochen. Durch die teilweise täglichen Gesetzesänderungen scheint die Prognose des Cashflows eine schwierige Aufgabe für die Unternehmen zu werden. So hängen die zukünftigen Zahlungsflüsse einiger Branchen sehr stark von den Einschränkungen aufgrund der Ausbreitung der Corona-Pandemie ab. Weiterlesen