Am 1.5.2023 startet das von Bundestag und Bundesrat beschlossene 49 Euro-Ticket. Noch attraktiver wird es, wenn der Arbeitgeber das Deutschlandticket als steuerbegünstigtes Jobticket anbietet. Was ist dabei zu beachten?
Hintergrund
Am 31.3.2023 hat der Bundesrat der vom Bundestag am 16.3.2023 beschlossenen Einführung des deutschlandweiten 49-Euro-Tickets zugestimmt. Damit kann das deutschlandweite ÖPNV-Ticket wie geplant am 1.5.2023 an den Start gehen. Es ist seit 3.4.2023 als digitales Ticket im monatlich kündbaren Abonnement erhältlich. Bis 2025 beteiligt sich der Bund mit 1,5 Milliarden Euro jährlich an dem Vorhaben, im Übrigen ist es von den Ländern zu finanzieren, die den ÖPNV als gesetzliche Aufgabe zu organisieren haben.
Deutschlandticket als Jobticket
Schon bislang zahlen viele Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn ein sog. Jobticket. Das Jobticket ist eine Monats- oder Jahresfahrkarte für den ÖPNV, die ein Arbeitgeber beim regionalen Verkehrsbetrieb erwirbt und seinen Arbeitnehmern zur Verfügung stellt – bestenfalls kostenlos. Auch das neue Deutschlandticket kann als Jobticket nutzbar gemacht werden – und wird damit für den Alltagsberufsverkehr noch attraktiver. Besteht bereits ein arbeitgeberfinanziertes Job-Ticket (das teurer als 49 Euro ist), kann das Ticket problemlos ab dem nächsten Monatsersten in ein 49-Euro-Deutschland umgewandelt werden, das regelt der Arbeitgeber mit dem Verkehrsbetrieb. Dabei sind folgende Varianten denkbar: Weiterlesen