Wie geht’s mit dem Deutschlandticket weiter?

Am 6.11.2023 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, das sog. Deutschlandticket im kommenden Jahr beizubehalten. Die finanzielle Zukunft des Deutschlandtickets ist damit gesichert – aber nur vorerst.

Hintergrund

Das Deutschlandticket gilt ab 1.5.2023 zum Einführungspreis von 49 Euro im monatlichen kündbaren digitalen Abonnement. Ziel ist es, die Attraktivität des Regionalverkehrs zu steigern, einen Anreiz zum Umstieg auf den ÖPNV zu schaffen, Energie zu sparen – und Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten. Mit dem Ticket im monatlich kündbaren Abo kann man bundesweit im Nah- und Regionalverkehr fahren. Im Jahr 2023 trägt der Bund die Hälfte der Mehrkosten, die den Ländern durch das neue Ticket entstehen. In einer Bundesrats-Entschließung vom 31.3.2023 (BR-Drs.109/1/23) haben die Länder bereits auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Finanzierung dauerhaft zu sichern. Der Bund müsse auch in den Jahren 2024 und 2025 einen mindestens hälftigen Nachschuss leisten, sofern die tatsächlichen Kosten des Deutschlandtickets höher ausfallen als vom Bund angenommen. Seitdem wird gestritten: Um`s Geld!

Beschluss der MPK vom 6.11.2023

In der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder mit dem Bundeskanzler (MPK) wurde jetzt eine vorläufige finanzielle Einigung erzielt – aber nur für 2024. Bund und Länder zahlen jeweils 1,5 Mrd. Euro für die Jahre 2023 und 2024. Mittel für das Ticket, die in 2023 nicht abgerufen werden, sollen 2024 zur Finanzierung eingesetzt werden können, um die Einnahmeausfälle der Verkehrsunternehmen zu kompensieren. Die Verkehrsminister von Bund und Ländern sollen ein Konzept erarbeiten, wie das Deutschlandticket künftig ausgestaltet sein soll. Damit soll vermieden werden, dass Bund und Länder über ihre bisherigen Finanzierungszusagen hinaus Geld nachschießen müssen. Bund und Länder wollen sich über einen Mechanismus einigen, um den Ticketpreis fortzuschreiben. Weiterlesen

„Gute Fahrt mit dem Deutschlandticket…“ – aber Defizite bleiben!

Seit 1.5.2023 kann das Deutschlandticket im ÖPNV genutzt werden. Aber nicht alles funktioniert reibungslos und Defizite bleiben – ein Update.

Hintergrund

Seit 1.5.2023 kann das Deutschlandticket für 49 Euro im Monat bundesweit im öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden. Es ist als digitales Ticket im monatlich kündbaren Abonnement erhältlich. Über alle praxisrelevanten Fragen informiert die Bundesregierung aktuell auf ihren Internetseiten.

Nach einer Hochrechnung des Verbands deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) haben weit mehr als drei Millionen Menschen schon für Mai den Fahrschein gelöst. Darunter sind dem Verband zufolge 750.000 Menschen, die bisher kein Nahverkehrs-Abo besaßen. Künftig rechnet die Bahn mit bis zu 17 Mio. Nutzern – die Nachfrage ist also hoch.

Warum das Ticket nicht mehr „49-Euro-Ticket“ heißen darf

Bis 2025 beteiligt sich der Bund mit 1,5 Milliarden Euro jährlich an dem Vorhaben, im Übrigen ist es von den Ländern zu finanzieren, die den ÖPNV als gesetzliche Aufgabe zu organisieren haben. Für den Zeitraum danach muss – noch in 2025, dem Jahr der Bundestagswahlen – eine neue Finanzierung gefunden werden. Weiterlesen

49-Euro-Ticket: Als Jobticket noch günstiger!

Am 1.5.2023 startet das von Bundestag und Bundesrat beschlossene 49 Euro-Ticket. Noch attraktiver wird es, wenn der Arbeitgeber das Deutschlandticket als steuerbegünstigtes Jobticket anbietet. Was ist dabei zu beachten?

Hintergrund

Am 31.3.2023 hat der Bundesrat der vom Bundestag am 16.3.2023 beschlossenen Einführung des deutschlandweiten 49-Euro-Tickets zugestimmt. Damit kann das deutschlandweite ÖPNV-Ticket wie geplant am 1.5.2023 an den Start gehen. Es ist seit 3.4.2023 als digitales Ticket im monatlich kündbaren Abonnement erhältlich. Bis 2025 beteiligt sich der Bund mit 1,5 Milliarden Euro jährlich an dem Vorhaben, im Übrigen ist es von den Ländern zu finanzieren, die den ÖPNV als gesetzliche Aufgabe zu organisieren haben.

Deutschlandticket als Jobticket

Schon bislang zahlen viele Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn ein sog. Jobticket. Das Jobticket ist eine Monats- oder Jahresfahrkarte für den ÖPNV, die ein Arbeitgeber beim regionalen Verkehrsbetrieb erwirbt und seinen Arbeitnehmern zur Verfügung stellt – bestenfalls kostenlos. Auch das neue Deutschlandticket kann als Jobticket nutzbar gemacht werden – und wird damit für den Alltagsberufsverkehr noch attraktiver. Besteht bereits ein arbeitgeberfinanziertes Job-Ticket (das teurer als 49 Euro ist), kann das Ticket problemlos ab dem nächsten Monatsersten in ein 49-Euro-Deutschland umgewandelt werden, das regelt der Arbeitgeber mit dem Verkehrsbetrieb. Dabei sind folgende Varianten denkbar: Weiterlesen

Heureka! Bundesrat stimmt Einführung des 49 Euro-Deutschlandtickets zu

Geschafft! Am 31.3.2023 hat der Bundesrat der vom Bundestag am 16.3.2023 beschlossenen Einführung des deutschlandweiten 49 Euro-Tickets zugestimmt. Damit kann das ÖPNV-Ticket wie geplant am 1.5.2023 an den Start gehen.

Hintergrund

Ich habe wiederholt im Blog berichtet: Das Deutschlandticket gilt ab 1.5.2023 zum Einführungspreis von 49 Euro im monatlichen kündbaren digitalen Abonnement. Ziel ist es, die Attraktivität des Regionalverkehrs zu steigern, einen Anreiz zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr zu schaffen, Energie zu sparen – und Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten. Im Jahr 2023 trägt der Bund die Hälfte der Mehrkosten, die den Ländern durch das neue Ticket entstehen. Bis 2025 beteiligt sich der Bund mit 1,5 Milliarden Euro jährlich an dem Vorhaben. Um die Finanzierung des 49-Euro-Tickets über 2025 hinaus dauerhaft zu sichern, ist für 2025 ein neues Gesetzgebungsverfahren geplant – dann auf Grundlage einer Auswertung der verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen. Weiterlesen

Update 49 Euro-Deutschlandticket: Scheitert die Einführung am Finanzierungsstreit?

Am 1.5.2023 soll endlich das lange umstrittene 49 Euro-Deutschlandticket im ÖPNV starten. Der Bundesrat hat jetzt im Gesetzgebungsverfahren Forderungen erhoben, die die Bundesregierung ablehnt. Scheitert das Deutschlandticket am Ende an der Finanzierungsfrage?

Hintergrund

Ich habe gerade erst berichtet: Als Reaktion auf Inflation und Energiepreise hat der Bund von Juni bis August 2022 das sog. 9 Euro-Ticket im Personennahverkehr eingeführt. Bund und Länder haben als Nachfolger im November bzw. Dezember 2022 die Einführung eines digitalen Deutschlandtickets für den öffentlichen Personennahverkehr zu einem Preis von 49 Euro/Monat per Abo und monatlich kündbar beschlossen. Starttermin soll – vorbehaltlich der Zustimmung der EU-Kommission – der 01.5.2023 sein. Arbeitgeber und Finanzverwaltung bereiten sich jetzt schon auf die lohnsteuerlichen Folgen vor, wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Zuschüsse für das 49 Euro-Ticket zahlen.

Streit zwischen Bundesrat und Bundesregierung eskaliert

Der entsprechende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (BT-Drs. 20/5548) wurde erstmals am 9.2.2023 im Bundestag behandelt, die abschließenden Beratungen sind für den 16.3.2023 geplant. Doch inzwischen droht massiver Ärger: Weiterlesen

49 Euro-Deutschlandticket: Arbeitgeber können steuerfreie Zuschüsse zahlen

Am 1.5.2023 soll endlich das lange umstrittene 49 Euro-Deutschlandticket im ÖPNV starten. Bis zur tatsächlichen Höhe des Tickets können Arbeitgeber hierzu einen steuerfreien Zuschuss zahlen, teilt das BMF aktuell mit.

Hintergrund

Als Reaktion auf Inflation und Energiepreise hat der Bund von Juni bis August 2022 das sog. 9 Euro-Ticket im Personennahverkehr eingeführt. Bund und Länder haben als Nachfolger am 02.11.2022 die Einführung eines Deutschlandtickets für den öffentlichen Personennahverkehr zu einem Preis von 49 Euro/Monat per Abo und monatlich kündbar beschlossen. Starttermin soll­ ­– vorbehaltlich der Zustimmung der EU-Kommission – der 01.05.2023 sein. Der entsprechende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (BT-Drs. 20/5548) wurde erstmals am 09.02.2023 im Bundestag behandelt, die abschließenden Beratungen sind für den 16.03.2023 geplant.

Lohnsteuerrechtliche Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen beim Deutschlandticket

Schon bislang galt: Zuschüsse, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu deren Aufwendungen für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel (auch das 9 Euro-Ticket in 2022) gewähren, sind hinsichtlich der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG auf die Höhe der Aufwendungen des Arbeitnehmers beschränkt. Für die Monate Juni, Juli und August 2022 wurde es nach dem BMF-Schreiben vom 30.05.2022 – IV C 5 – S 2351/19/10002 :007 für die Anwendung des § 3 Nr. 15 EStG aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn Zuschüsse des Arbeitgebers die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel im Kalendermonat überstiegen, soweit die Zuschüsse die Aufwendungen bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt nicht überstiegen (Jahresbetrachtung). Wurden bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt höhere Zuschüsse gezahlt, als der Arbeitnehmer Aufwendungen hatte, war der Differenzbetrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln.

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse auch beim 49 Euro-Ticket möglich 

Die BMF-Grundsätze sollen jetzt auch auf Zuschüsse des Arbeitgebers für das 49-Euro-Ticket im Jahr 2023 anwendbar sein, hat das BMF im März 2023 der DIHK auf Anfrage mitgeteilt: Weiterlesen