Kassen und TSE: 10 Bundesländer räumen Fristverlängerung bis 31.03.2021 ein

Die zu Beginn des Jahres 2020 in Kraft getretene Kassensicherungsverordnung schreibt – in Kombination mit einem BMF-Schreiben – vor, dass Unternehmen ihre Registrierkassen bis Ende September 2020 mit einer manipulationssicheren technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet haben müssen. Eigentlich! Denn in 10 Bundesländern (Stand 21.07.2020) ist diese Frist nunmehr bis zum 31. März 2021 verlängert worden.

Aber Achtung: Die Voraussetzungen für die Nichtbeanstandung unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. Unternehmer müssen handeln. Weiterlesen

39 Tage nach der Bundestagswahl: Steuerpolitische Wiedervorlage für Jamaika

Die Tax Agenda des Gesetzgebers

Seit einer guten Woche sondieren CDU, CSU, FDP und Grüne die Aussichten für eine Jamaika-Koalition. Mit dem Abschluss der Verhandlungen ist nicht vor Dezember zur rechnen. Unabhängig von den programmatischen Vorstellungen der Verhandlungspartner wird sich die kommende Bundesregierung mit einer Reihe von bisher unvollendeten Punkten beschäftigen müssen. Zeit für eine Wiedervorlageliste.

Sanierungsgewinnfreistellung: Was macht die EU?

Sehr schnell hatte die große Koalition auf den Beschluss des Großen Senats des BFH zum Sanierungserlass reagiert und eine gesetzliche Freistellung von Sanierungsgewinnen kodifiziert. Seitdem läuft das beihilferechtliche Prüfverfahren der EU-Kommission. Wenn nicht bald die erwartete positive Entscheidung fällt, muss der nächste Finanzminister Druck in Brüssel machen. Hinzu kommen die aktuellen BFH-Entscheidungen (BFH-Urteile vom 23.08.2017, I R 52/14 und X R 38/15), trotz vertrauensschutz-spendendem BMF Schreiben vom 27.04.2017 auch für Altfälle die Anwendung des Sanierungserlasses zu untersagen. Auch hier müsste die kommende Regierung gesetzgeberisch nachbessern.

Verlustverrechnung: Zurück in die Vergangenheit?

Mit einem Paukenschlag kippte das BVerfG am 12.5.2017 die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG. Bis Ende 2018 muss der Gesetzgeber rückwirkend von 2008 bis Ende 2015 den Verlustabzug für Kapitalgesellschaften bei einer Anteilsübertragung von mehr als 25 % und bis zu 50 % neu regeln. Pikant ist, dass inzwischen auch Satz 2 der Vorschrift, nach dem Verlustvorträge bei einem Anteilseignerwechsel von über 50 % vollständig untergehen, vor dem BVerfG gelandet ist. Weiterlesen