Kassen und TSE: 10 Bundesländer räumen Fristverlängerung bis 31.03.2021 ein

Die zu Beginn des Jahres 2020 in Kraft getretene Kassensicherungsverordnung schreibt – in Kombination mit einem BMF-Schreiben – vor, dass Unternehmen ihre Registrierkassen bis Ende September 2020 mit einer manipulationssicheren technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet haben müssen. Eigentlich! Denn in 10 Bundesländern (Stand 21.07.2020) ist diese Frist nunmehr bis zum 31. März 2021 verlängert worden.

Aber Achtung: Die Voraussetzungen für die Nichtbeanstandung unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. Unternehmer müssen handeln. Weiterlesen

Registrierkassen: Es wird ernst

Registrier- und PC-Kassen sowie andere Datenverarbeitungssysteme (Taxameter, Waagen mit Registrierkassenfunktion usw.) dürfen ab dem 1. Januar 2017 nur noch eingesetzt werden, wenn sie alle aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten einzeln und unveränderbar aufzeichnen und vollständig aufbewahren. Immer wieder werde ich gefragt, ob diese Anweisung der Finanzverwaltung tatsächlich ausnahmslos gilt oder ob die Prüfer nicht doch ein Auge zudrücken werden. Dazu meine Antwort: nein, werden sie nicht. Weiterlesen