Sale-lease-back und Andienungsrechte – Wirtschaftliches Eigentum als Dauerbaustelle des BFH

Eine Dauerbaustelle der Bilanzierung in sämtlichen Rechtskreisen ist das Leasing. International hat man sich mit dem Konzept der Bilanzierung des right of use, d.h. der Bilanzierung des schwebenden Geschäfts „Nutzungsrecht“, zumindest auf der Seite des Leasingnehmers von der traditionellen Alles-oder-nichts-Entscheidung bei der persönlichen Zuordnung des Leasingobjekts gelöst. In der handelsrechtlichen Bilanzierung gilt grundsätzlich die allgemeine Regel, nach der ein Leasingobjekt dem wirtschaftlichen Eigentümer zuzuordnen ist (§ 246 Abs. 1 Satz 2 HGB). Für das Leasing stellen die Handelsbilanzierer dabei jedoch meist keine eigenen Überlegungen an, sondern folgen der steuerlichen Auffassung zur Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums. Nun hat sich wieder einmal der BFH mit einer Konstruktion befasst und ist mit seinem Urteil v. 13.10.2016 dabei der bisherigen Leitlinie gefolgt. Weiterlesen

IFRS 16 – Wann ist ein Lease ein Lease?

Bereits in früheren Blogs hatte ich einen Überblick zum neuen Leasingstandard IFRS 16 und seinen Auswirkungen sowie einigen Anwendungsvoraussetzungen gegeben. Viele andere aktuelle Fragen hatten mich von einer zeitnahen Fortsetzung abgehalten. Nun will ich die in loser Folge erscheinenden Blogs zum neuen Leasingstandard fortsetzen und mich der Frage widmen, wann überhaupt von einem Leasing auszugehen und damit IFRS 16 anzuwenden ist. Weiterlesen

IFRS 16 – Wann ist er anzuwenden?

Bereits in einem früheren Blog war ich auf die neue Leasingbilanzierung nach IFRS 16 kurz eingegangen. Es bleibt zwar bis zur Erstanwendungspflicht ab dem 1. Januar 2019, vorausgesetzt es kommt zur Übernahme durch die Europäische Union, noch etwas Zeit. Die erheblichen Veränderungen der Leasingnehmerbilanzierung, insbesondere die Abbildung grundsätzlich jedes Leasingverhältnisses entsprechend des Nutzungsrechts (right-of-use) bei gleichzeitiger Passivierung einer Leasingverbindlichkeit, erfordern jedoch eine frühzeitige Beschäftigung. Dies betrifft nicht nur die prozessualen Voraussetzungen im Rechnungswesen, um den Leasingstandard richtig anwenden zu können. Auch die Folgen können erheblich sein, weil wichtige Finanzkennziffern, wie etwa EBIT, EBITDA, ROCE, Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad oder statische Liquiditätskennziffern sich künftig deutlich anders darstellen können. Nachfolgend will ich beginnen, einige Detailfragen zu den Leasingregelungen zu erörtern. Weiterlesen

Revolution der Leasingbilanzierung durch IFRS 16 und die Folgen

Wegen der aktuellen Diskussion um die Diskontierung von Pensionsrückstellungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss konnte ich zwar nicht tagesfrisch, kann aber jetzt dennoch zeitnah über den Durchbruch einer neuen Bilanzierungsphilosophie für Leasingverhältnisse berichten. Während traditionell ein wesentliches Problem der Leasingbilanzierung in der Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums am Leasingobjekt zum Leasinggeber oder Leasingnehmer besteht, hat sich der IASB mit dem neuen IFRS 16 von diesem „alles-oder-nichts-Konzept“ gelöst. Weiterlesen