Leasing mit Beginn im Dezember – das Ende eines schönen Steuermodells

Eine Leasingsonderzahlung, die Einnahmen-Überschussrechner bei Leasingbeginn für ihren Firmenwagen leisten, führt im Umfang der betrieblichen Kfz-Nutzung grundsätzlich zu sofort abziehbaren Betriebsausgaben. Das Prinzip des Sofortabzugs haben sich viele Einnahmen-Überschussrechner zunutze gemacht. Konkret wurde der Leasingbeginn oftmals auf den Dezember gelegt und wie durch ein Wunder betrug die betriebliche Fahrleistung ausgerechnet in diesem Monat nahezu 100 Prozent. Folge sollte ein fast vollständiger Abzug der Leasingsonderzahlung sein – und zwar auch dann, wenn das Kfz in den Folgejahren erheblich weniger betrieblich genutzt oder aber zur so genannten Ein-Prozent-Regelung übergegangen wird.

Allerdings wurde das Modell offenbar so weit auf die Spitze getrieben, dass es der Finanzverwaltung eines Tages zu bunt wurde. Und so hat sie zum Halali auf das Dezember-Leasing-Modell geblasen. Spätestens jetzt war die Finanzverwaltung erfolgreich: Der BFH hat dem Modell nun (zumindest) für die Fälle den Boden entzogen, in denen das geleaste Fahrzeug nicht dauerhaft, also über die gesamte Leasinglaufzeit, zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird (BFH-Urteil vom 12.3.2024, VIII R 1/21).  Weiterlesen

Firmenfahrrad: Begünstigtes Leasing für die gesamte Familie?

Das so genannte Jobrad-Modell, also das Fahrrad-Leasing, ist äußerst beliebt. Zwar kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer das Rad auch unentgeltlich zur Verfügung stellen, das heißt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Doch üblicherweise erfolgt das Ganze per Gehaltsumwandlung. Der Entgeltverzicht entspricht dann in der Regel der Leasingrate einschließlich Versicherung, die der Arbeitgeber seinerseits zu zahlen hat. Zwar greift dann – anders als der bei der Überlassung „on top“ zum Gehalt -nicht die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 37 EStG. Doch auch das Modell der Gehaltsumwandlung bietet einen Vorteil: Der private Nutzungsanteil beträgt in aktuellen Fällen monatlich nämlich nur 1 Prozent von einem Viertel des Brutto-Listenpreises des Fahrrades (Oberste Finanzbehörden der Länder vom 9.1.2020, S 2334, BStBl 2020 I S. 174).

Es wird immer wieder die Frage gestellt, ob dem Arbeitnehmer auch ein zweites oder drittes Fahrrad – für Frau und Kind – überlassen werden darf und dennoch die ermäßigte Ermittlung des Privatanteils in Betracht kommt. Weiterlesen

Firmenfahrrad: Müssen erkrankte Arbeitnehmer Leasingraten übernehmen?

Das so genannte Jobrad-Modell, also das Fahrrad-Leasing, hat in den vergangenen Jahren einen enormen Aufschwung erfahren. Zwar kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer das Rad auch unentgeltlich zur Verfügung stellen, üblicherweise erfolgt das Ganze aber per Gehaltsumwandlung. Der Entgeltverzicht entspricht dann in der Regel der Leasingrate einschließlich Versicherung, die der Arbeitgeber seinerseits zu zahlen hat.

Neben steuerlichen Fragen rund um die Gestellung von Jobrädern geht es manchmal auch um arbeitsrechtliche Belange, z.B. wie zu verfahren ist, wenn ein Arbeitnehmer längere Zeit erkrankt ist und daher Krankengeld bezieht. Müssen dem Arbeitgeber dann trotzdem die Leasingraten „ersetzt“ werden? Und da wird es kompliziert. Weiterlesen

Pkw-Vermietung unter Ehegatten – Renaissance eines Steuermodells?

Vor nunmehr über 25 Jahren war das Steuermodell „Pkw-Vermietung unter Ehegatten“ recht populär. Wenn ich mich recht erinnere, lag es daran, dass der BFH in einem Urteil das Modell grundsätzlich für zulässig befunden hatte, auch wenn es im speziellen Urteilsfall nicht anerkannt wurde (BFH-Urteil vom 13.12.95, X R 261/93, BStBl II 96, 180). Ich selbst habe den Eindruck, dass es in den vergangenen Jahren rund das Steuermodel etwas stiller wurde. Zumindest habe ich es in der Praxis kaum noch gesehen. Vielleicht lag es daran, dass die Umsetzung des Modells in der Praxis doch etwas Aufwand verursacht und man keine Lust auf Diskussionen in der Betriebsprüfung hat. Jedenfalls kann das Modell nach einem aktuellen Urteil des BFH einen zweiten Frühling erleben, denn dieser hat wie folgt entschieden: Weiterlesen

Serie: „Prüfungsschwerpunkte der DPR unter der Lupe“ (4/6): Leasing nach IFRS 16

IFRS 16, der relativ neue Leasing-Standard: In den vergangenen Abschlüssen hat er bei einigen Unternehmen für einen massiven Arbeitsaufwand gesorgt. Dies mag einer der Gründe gewesen sein, warum kaum ein Unternehmen die neuen Vorschriften bereits frühzeitig freiwillig angewendet hat. Das Ziel der Reform? Mehr Transparenz in den Bilanzen und weniger Möglichkeiten für Bilanzkosmetik. Ziel erreicht? Weit gefehlt. Die Corona-Pandemie sorgt gleich in den ersten Anwendungsjahren für weitere Komplexität. Kein Wunder also, dass Leasingverhältnisse erneut zu den Prüfungsschwerpunkten zählen.

Leasingverhältnisse in der Corona-Pandemie

Durch den mehrwöchigen Lockdown im Jahr 2020 haben einige Unternehmen mit ihren Vermietern Mieterleichterungen vereinbart, um ihre Liquidität zu sichern und einen Engpass vorzubeugen. Sofern Unternehmen von Erleichterungen profitiert haben, bedarf dies der Angabe im Abschluss. Ebenso müssen Leasinggeber ihre gewährten Mietzugeständnisse im Abschluss offenlegen.

Dabei müssen die folgenden Angaben gemacht werden: Weiterlesen

Verkauf eines Tochterunternehmens als Sale-Leaseback nach IFRS 16 – Update

Bereits in früheren Blogs hatte ich einen Überblick zum neuen Leasingstandard IFRS 16 und seinen Auswirkungen sowie einigen Anwendungsvoraussetzungen gegeben. Besondere Regelungen enthält der Standard für Sale-Leaseback-Gestaltungen. Jüngst war die Frage zu klären, wie es sich auswirkt, wenn man nicht einen Vermögenswert verkauft und zurückmietet, sondern als Konzernmutterunternehmen die Anteile an einem Tochterunternehmen veräußert, das einen Vermögenswert hält, und dann den Vermögenswert zurückleast.

Das Interpretationskomitee IFRIC hatte sich mit einem derartigen Fall zu befassen und hat ihn im Rahmen einer vorläufigen Agenda-Entscheidung zunächst schulbuchmäßig gelöst. Weiterlesen

Laufzeit eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 – Immer wieder neue Fragen

Die neue Leasingbilanzierung nach IFRS 16 löst nicht unerwartet viele Anwendungsfragen aus. Von erheblicher Bedeutung für die Bilanzierung ist dabei die Bestimmung der Leasinglaufzeit. Zur Erinnerung: Der Leasingnehmer entscheidet nach den neuen Regelungen nicht mehr, ob er wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjekts ist. Stattdessen bilanziert er in der Regel ein Nutzungsrecht („right-of-use“) am Leasingobjekt im Umfang seiner vertraglichen Ansprüche und eine Leasingverbindlichkeit. Die Bewertung erfolgt auf Basis des Barwertes der Leasingraten. Je länger die Leasinglaufzeit ist, umso höher wird der Barwert.

Zur grundlegenden Bestimmung der Leasinglaufzeit hatte ich bereits in einem früheren Blog Stellung genommen. Zur Bestimmung der zu berücksichtigenden Leasinglaufzeit waren einige Fragen an das Interpretationskomitee IFRIC herangetragen worden. Diese betreffen die Fragen nach der Bedeutung von Strafen sowie von Mietereinbauten für die Bestimmung der Leasinglaufzeit. Weiterlesen

Kann man ein Schiff leasen? – Es kommt darauf an wie!

Bereits in früheren Blogs hatte ich einen Überblick zum neuen Leasingstandard IFRS 16 und seinen Auswirkungen sowie einigen Anwendungsvoraussetzungen gegeben. Einem Blog (Wann ist ein Lease ein Lease) hatte ich dabei der Frage gewidmet, unter welchen Voraussetzungen ein Leasingverhältnis vorliegt und damit die Regelungen des IFRS 16 anzuwenden sind.

Danach erfolgt beim Leasingnehmer grundsätzlich die Abbildung eines Nutzungsrechts und einer Leasingverbindlichkeit. Jüngst hatte das Interpretationskomitee des IASB für einen besonderen Fall zu entscheiden, ob ein Leasingverhältnis vorliegt. Im Übrigen sollte man als reiner HGB-Bilanzierer nicht leichtfertig abwinken, weil es einen doch nichts angeht, wie nach IFRS 16 zu bilanzieren ist. Es wird möglicherweise nur eine Frage der Zeit sein, bis das sogenannte right of use-Konzept auch handelsbilanziell Anwendung findet. Bereits in der StuB 2011, S. 523 ff., hatten wir die Übertragbarkeit des Konzepts schon mit positivem Ergebnis geprüft. Weiterlesen

Firmenfahrrad: Müssen erkrankte Arbeitnehmer Leasingraten übernehmen?

Die Überlassung von Fahrrädern durch Arbeitgeber wird zunehmend beliebter. Doch nicht immer möchte der Arbeitgeber die Kosten für das Fahrrad übernehmen. Oftmals verzichten Mitarbeiter daher für die Überlassung eines Fahrrades auf einen Teil des Gehalts. Dieser Verzicht entspricht dann in der Regel der Leasingrate einschließlich Versicherung, die der Arbeitgeber seinerseits zu zahlen hat.

Neben steuerlichen Fragen rund um die Gestellung von Dienstfahrrädern geht es zuweilen auch um arbeitsrechtliche Belange, z.B. wie zu verfahren ist, wenn ein Arbeitnehmer längere Zeit erkrankt ist und daher Krankengeld statt Arbeitslohn bezieht. Müssen dem Arbeitgeber dann trotzdem die Leasingraten „ersetzt“ werden? Weiterlesen

Nichtleasingkomponenten beim Leasingnehmer nach IFRS 16

Bereits in vorlaufenden Blogs hatte ich mich mit Fragen der neuen Leasingbilanzierung nach IFRS 16 befasst. Zur Erinnerung: Der Leasingnehmer entscheidet nach den neuen Regelungen nicht mehr, ob er wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjekts ist. Stattdessen bilanziert er in der Regel ein Nutzungsrecht („right-of-use“) am Leasingobjekt im Umfang seiner vertraglichen Ansprüche. Bilanzierungsobjekt ist nicht das Leasingobjekt, sondern das Recht zur Nutzung des Leasingobjekts. Die Serie zu IFRS 16 in lockerer Folge will ich heute mit der Frage fortsetzen, wie mit einem Vertrag umzugehen ist, der neben der Nutzungskomponente weitere Nichtleasingleistungen enthält. Weiterlesen