Latente Steuern bei der Leasingbilanzierung nach IFRS 16

Vor wenigen Tagen hat der IASB eine Änderung von IAS 12, des Standards zu latenten Steuern, beschlossen. Dabei ging es unter anderem um latente Steuern aus Leasingverhältnissen. Wie ich bereits in früheren Blogs erläutert hatte, bucht der Leasingnehmer bei Leasingverhältnissen nach IFRS 16 grundsätzlich eine Leasingverbindlichkeit zum Barwert der Leasingverpflichtung und ein Recht zur Nutzung des Leasingobjekts ein. Der Wert des Nutzungsrechts leitet sich aus dem Wert der Leasingverbindlichkeit ab, kann jedoch etwa durch anfängliche Leasingzahlung vor Beginn der Leasinglaufzeit oder auch durch direkt dem Leasingverhältnis zurechenbare Kosten des Leasingnehmers modifiziert werden. Das Nutzungsrecht wird über die Leasinglaufzeit abgeschrieben und die Leasingverbindlichkeit durch den Tilgungsanteil in der Leasingrate vermindert.

Diese Vorgehensweise wird regelmäßig nicht der steuerlichen Bilanzierung entsprechen. Fraglich war, welche Konsequenzen sich für die latenten Steuern nach IAS 12 ergeben. Das gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass IAS 12 einige Ausnahmen von der Pflicht zur Bildung latenter Steuern vorsieht, u.a. für Fälle der Ersteinbuchung von Vermögenswerten und Schulden außerhalb eines Unternehmenszusammenschlusses. Weiterlesen

Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Dezember 2020

Zum Jahresende drei Anhängigkeiten, die auch noch weit über das Jahr hinaus Bedeutung für das Steuerrecht haben können. Einmal geht es um die umsatzsteuerliche Behandlung der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen, dann um die Frage der Steuerklasse bei Schenkungen vom biologischen Vater und zuletzt um die Berechnung der Kfz-Kostendeckelung beim Einnahme-Überschuss-Rechner. Weiterlesen

Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Mai 2020

In der Mai-Folge der interessanten Steuerstreitigkeiten geht es unter anderem um die Frage, ob ein Taxi ein öffentliches Verkehrsmittel ist. Ebenfalls gibt es ein neues Verfahren zum Nebeneinander von Versorgungsleistung und Aktivbezügen und wie beim Überschussrechner die Kfz-Kosten-Deckelung zu handhaben ist.

Ist ein Taxi ein öffentliches Verkehrsmittel i.S. des § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG und können damit die Taxikosten für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in tatsächlich entstandener Höhe – über die Entfernungspauschale hinaus – als Werbungskosten geltend gemacht werden? Eine Frage die in der erstinstanzlichen Rechtsprechung bisher bejaht wurde. Nun muss der BFH (Az: VI R 26/20) Rede und Antwort stehen.

Unter dem Aktenzeichen I R 41/19 muss der BFH klären, ob eine vGA vorliegt, wenn der bereits pensionierte Geschäftsführer im Interesse der Gesellschaft wieder ingestellt wird und die weiter gewährte Pension und die zusätzlich gewährten Geschäftsführerbezüge zusammen sehr deutlich unter den früheren Aktivbezügen bleiben. Die Vorinstanz des FG Münster (Urteil vom 25.7.2019, Az: 10 K 1583/19 K) sagt: „Pensionszahlungen an einen beherrschenden GmbH-Gesellschafter, der zugleich als Geschäftsführer tätig ist und hierfür ein Gehalt bezieht, führen nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn die Wiedereinstellung des Alleingesellschafters bei Beginn der Pensionszahlung noch nicht beabsichtigt war, die erneute Geschäftsführertätigkeit allein im Interesse der Gesellschaft erfolgte und das vereinbarte neue Geschäftsführergehalt nicht als vollwertiges Gehalt anzusehen ist.“

Ist der Entnahmewert für die private Fahrzeugnutzung bei einem Überschussrechner auf die im Streitjahr tatsächlich abgeflossenen Fahrzeugkosten zu deckeln? Oder ist der nach der 1 %-Methode ermittelte (höhere) Wert im Hinblick darauf anzusetzen, dass die im Vorjahr für das Fahrzeug geleistete Leasingsonderzahlung anteilig dem Streitjahr zuzurechnen ist? Dies ist eine Rechtsfrage, die der BFH unter dem Aktenzeichen VIII R 11/20 zu klären hat. Die Vorinstanz ist hier profiskalisch.