In Zeiten der Wohnraumknappheit lässt eine Überschrift, in denen die Worte “weichende Mieter” vorkommen, wohl bei vielen Leser schlechte Erinnerungen wach werden.
Aber in diesem Blog geht es nicht ums Mietrecht, sondern ums Steuerrecht, und hier speziell um die Frage, ob Abfindungen an weichende Mieter zu sofort abziehbaren Werbungskosten oder zu – anschaffungsnahem – Herstellungsaufwand führen, wenn sie geleistet werden, um eine Wohnung zu sanieren und im Anschluss – wieder bzw. weiter – vermieten zu können.
Die Antwort hatte zunächst das FG Münster zuungunsten der Vermieter gegeben: Weiterlesen