Nachtragsbericht – seit Ausbruch der Pandemie (k)ein Einzelfall mehr?

„Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“ – damit ist der sog. Nachtragsbericht gemeint. Vor der Corona-Pandemie fand man unter diesem Abschnitt selten Informationen. Probleme bei der Finanzierung, die die Fortführung des Unternehmens gefährdeten, zählen beispielsweise dazu.

Doch seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 hat sich beim Nachtragsbericht in der Praxis viel getan, denn auch der Kriegsbeginn in der Ukraine im Februar 2022 führte bei vielen Unternehmen zu größeren negativen Ereignissen nach dem Bilanzstichtag. Unklarheiten bei der Fortführung des Russlands-Geschäftes, steigender Finanzierungsbedarf und eine bedrohliche Liquiditätslage…Beispiele gibt es für die Inhalte des Nachtragsberichtes inzwischen zahlreiche.

Doch was genau hat es mit dem Nachtragsbericht für den Jahresabschluss auf sich? Wird nur über negative Ereignisse berichtet? Betrachten wir das etwas genauer.

Ein Blick ins Gesetz

Die gesetzliche Regelung in § 285 Nr. 33 HGB fordert Anhangangaben über „Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind“. Angegeben werden müssen dabei neben der Art auch die finanziellen Auswirkungen.

Was sind Vorgänge von besonderer Bedeutung? Dazu zählen nicht nur die eingangs genannten Beispiele wie Ausbruch der Pandemie und der Ukraine-Krieg, der für viele Unternehmen ein Ereignis von besonderer Bedeutung ist. Auch positive Ereignisse sind darunter zu verstehen. Dazu zählen beispielsweise Unternehmenskäufe und -verkäufe oder aber auch die Zusage von Großprojekten eines Kunden. Wichtig dabei: Für das Unternehmen sind diese Ereignisse von besonderer Bedeutung. Weiterlesen

Corona-Pandemie beeinflusst Nachtragsberichte

Datum der Fertigstellung des Jahresabschlusses 2019 so entscheidend wie nie zuvor


Der Nachtragsbericht – wozu braucht es diesen eigentlich? Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie ist klar: Zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag der Fertigstellung des Jahresabschlusses kann so einiges passieren. Auch wenn bei einem Fast Close nur wenige Wochen dazwischen liegen.

Wieso die Corona-Pandemie im Nachtragsbericht thematisiert wird

Es wurde schon zu Genüge diskutiert: Der Ausbruch der Pandemie fällt auf den März diesen Jahres und stellt damit ein Ereignis nach dem Bilanzstichtag dar, das im Abschluss des Vorjahres nicht mehr berücksichtigt wird. Zumindest bei der Bilanzierung und Bewertung.

Bei der Offenlegung von Informationen ist dies anders: Im Nachtragsbericht wird über genau solche Ereignisse wie den Ausbruch der Corona-Pandemie berichtet. Es handelt sich zwar um ein Ereignis, das erst nach Ablauf des Geschäftsjahres passiert ist. Allerdings hat sich dieses nicht nur vor der Fertigstellung des Jahresabschlusses ereignet, sondern ist auch von besonderer Bedeutung. Nur in diesem Fall muss nämlich darüber im Nachtragsbericht informiert werden. Weiterlesen

BilRUG: Feuerwerk zum Jahreswechsel jetzt im Anhang

Das BilRUG hat eine Vielzahl von meist kleineren Änderungen gebracht. Besonders betroffen ist auch der Anhang. In diesem Sinne könnte man zwar von einem Feuerwerk sprechen. Mit meinem letzten Blog in diesem Jahr knüpfe ist aber an die Verlagerung des sogenannten Nachtragsberichts vom Lagebericht in den Anhang an. Ein prominentes Lehrbuchbeispiel für den Nachtragsbericht ist der Schaden durch Feuerwerkskörper. Weiterlesen