Anhebung der Schwellenwerte für die Größenklassen bei Kapitalgesellschaften
Bilanz, GuV, Anhang: Ob Unternehmen die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses in verkürzter Form aufstellen dürfen, hängt von ihrer Größe ab (die Größenklassen gelten für Kapitalgesellschaften). Ende Februar hat der Bundestag diese nach oben angepasst. Es wurde auch langsam mal Zeit, denn die letzte Anhebung der Schwellenwerte (Umsatzerlöse und Bilanzsumme) ist doch schon einige Zeit her, mehr als zehn Jahre, um genau zu sein.
Der Vorteil für Unternehmen? Eine kleine Kapitalgesellschaft unterliegt weniger strengen Fristen als eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Außerdem braucht sie weder einen Lagebericht erstellen noch ihren Jahresabschluss von einem Abschlussprüfer prüfen lassen. Man kann hier also sagen: Dies ist für die betroffenen Unternehmen tatsächlich eine Erleichterung. Denn weniger Pflichten bedeutet geringere Kosten. Weiterlesen