Wann endet der Kindergeldanspruch?

Anspruch auf Kindergeld oder auf die steuerlichen Freibeträge besteht bis zum Abschluss der Berufsausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ein Kind befindet sich in Berufsausbildung, solange es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat und sich ernstlich darauf vorbereitet. Zur Ausbildung gehört auch das Ablegen der Prüfung, sodass die Berufsausbildung spätestens mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses endet. Vor der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses ist die Berufsausbildung jedoch bereits dann beendet, wenn das Kind nach Erbringung aller Prüfungsleistungen eine Vollzeiterwerbstätigkeit aufnimmt (BFH-Urteil vom 24.5.2000, VI R 143/99).

Was aber gilt, wenn die Ausbildungsdauer in einer Verordnung oder in einem Ausbildungsvertrag festgelegt ist und die Abschlussprüfung bereits vorzeitig vor dem Ausbildungsende abgelegt wird?

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Kassen-Nachschau: Eldorado für Trickbetrüger

Hand aufs Herz: Wer von Ihnen hat tatsächlich schon einmal den Dienstausweis eines Finanzbeamten genauer unter die Lupe genommen? Wissen Sie, wie diese Ausweise aussehen? Ich selbst weiß zumindest, wie diese in Nordrhein-Westfalen aussehen. Und ich muss sagen: Fälschungssicherheit geht anders. Damit bin ich nun beim Thema: Das neue Instrument der Kassen-Nachschau wird Trickbetrügern Tür, Tor und Kasse öffnen. Ein wahres Eldorado wird sich ihnen auftun, denn bei der Prüfung einer Gaststätte mitten im größten Trubel muss nämlich einem Amtsträger der Zugang zum Allerheiligsten, der Kasse, gewährt werden. Und das bedeutet: Auch einem angeblichen (!) Amtsträger wird der Zugang zur Kasse ermöglicht.

Der DStV hat die Gefahr erkannt und plädiert daher dafür, dass neben dem Dienstausweis stets ein schriftlicher Prüfungsauftrag ­– unterschrieben von einem Sachgebietsleiter/Hauptsachgebietsleiter – einschließlich einer Anlage mit allen Rechten und Pflichten ausgehändigt werden müsse. Aber selbst der Prüfungsauftrag kann natürlich gefälscht sein.

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