Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Klein- oder Schrebergarten

Im Gefolge der coronabedingten Kontakt- und Reisebeschränkungen erleben private Klein- und Schrebergärten vielerorts einen zweiten Frühling. Für freie Parzellen im Umfeld der deutschen Großstädte gibt es bis zu 50 Interessenten pro Parzelle, die auf Wartelisten vertröstet werden müssen. Gehört der Kleingarten zum begünstigten Privathaushalt der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen? Denn manchmal kann erst nach Zuhilfenahme eines professionellen Handwerkers das Gärtnern aufgenommen oder fortgesetzt werden.

Erneuerung oder Erweiterung der Stromversorgung der Gartenlaube, Sanierung der Anlagen zur Abwasserbeseitigung und Ähnliches sind Arbeiten, bei denen sich auch der talentierte Schrebergärtner handwerkliche Hilfe von außen besorgen sollte. Für die dabei in Rechnung gestellten Kosten kann die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Privathaushalt nach § 35a EStG geprüft werden.

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