Fremdüblichkeit im Umsatzsteuerrecht

Im Verhältnis zwischen nahen Angehörigen ist eine unternehmerische Tätigkeit nicht bereits deshalb zu verneinen, weil Vereinbarungen über Leistung und Gegenleistung nicht vertragsgemäß vollzogen werden oder nicht dem entsprechen, was unter Fremden üblich ist, so der Beschluss des BFH vom 04.12.2019 (V R 31/18).

Der Streitfall

Der Kläger stellte im Dezember 2012 seine Ehefrau als geringfügig Beschäftigte ein. Sie arbeitete für ihn als Büro-, Organisations- und Kurierkraft. Beide vereinbarten eine wöchentliche Arbeitszeit von 9 Stunden. Als Vergütung erhielt sie monatlich 400 Euro sowie einen Pkw. Dieser wurde ihr unbeschränkt und selbstbeteiligungsfrei auch zur privaten Nutzung überlassen. Den Sachbezugswert für die Kfz-Nutzung ermittelte der Kläger nach der 1 %-Regelung.

Das Finanzamt erkannte das Arbeitsverhältnis im Zuge einer Außenprüfung steuerlich nicht an. Weiterlesen

Auf das richtige Pferd gesetzt? Platzierungsabhängige Preisgelder nicht steuerbar (BFH)

Gewinnerserie Teil 4 – Steuerpflicht von Preisgeldern bei Pferderennen

Die Teilnahme an einem Wettbewerb (Pferderennen) ist nicht steuerbar, wenn dem Eigentümer der Pferde als Gegenleistung lediglich ein platzierungsabhängiges Preisgeld gezahlt wird. Mit diesem Leitsatz und seinem Urteil zur umsatzsteuerlichen Behandlung hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 9. März 1972 – V R 32/69) zum steuerbaren Leistungsaustausch bei platzierungsabhängigen Preisgeldern geändert und sich der Rechtsprechung des EuGH angeschlossen.

Der Sachverhalt

Klägerin und Revisionsklägerin ist die J-GmbH. Ihr Unternehmensgegenstand ist der Kauf und Verkauf sowie die Ausbildung von Pferden und die Förderung talentierter Reiter für den Spitzensport. Die Beteiligten streiten darüber, ob die J-GmbH in den Streitjahren (2007 bis 2010) zum Vorsteuerabzug berechtigt war.

Das FA kam 2010 im Rahmen einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung zu der Auffassung, die Vorsteuerbeträge beträfen Repräsentationsaufwand und seien daher nach § 15 Abs. 1a UStG i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG nicht abzugsfähig. Weiterlesen