BVerfG: Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattung ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig

Bekanntermaßen zielt die Zinsfestsetzung gem. § 238 Abs. 1 AO darauf ab, die Vor- und Nachteile, die aus einer von der tatsächlich festzusetzenden Steuer verschiedenen bisher entrichteten Steuer, auszugleichen. Die Regelung soll dabei sowohl für den Steuerpflichtigen (Verzinsung von Steuererstattungen) wie für den Fiskus (Verzinsung von Steuernachzahlungen) wirken. In den letzten Jahren wurde die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Zinshöhe – für jeden Monat 0,5 Prozent, somit 6 Prozent pro Jahr – zunehmend kritisch diskutiert.

In einem Urteil aus dem Jahr 2017 ging der BFH noch von der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes aus. Im urteilsrelevanten Sachverhalt ging es um einen Fall und die für in das Jahr 2013 fallende Zinsen (vgl. BFH V. 09.11.2017 – III R 10/16).
Später meldete der BFH Weiterlesen