Vorläufiger Rechtsschutz gegen Soli wenig empfehlenswert

Ein wagemutiger Steuerzahler hat erfolgreich vorläufigen Rechtsschutz gegen den Solidaritätszuschlag beantragt und muss die Abgabe nun vorerst wohl nicht mehr entrichten. Von einer Nachahmung ist allerdings ausdrücklich abzuraten. Weiterlesen