Steuerzinsen: Jetzt auch Höhe der abzugsfähigen Schuldzinsen auf dem BFH-Prüfstand

Im April 2018 hat der BFH schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel an der Zinshöhe von 6 Prozent /Jahr gemäß § 238 AO geäußert; die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hierzu steht noch aus. In einem weiteren Revisionsverfahren muss jetzt auch der typisierende Zinssatz von 6 Prozent nach § 4 Abs. 4 a S. 3 EStG vom BFH auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft werden. Weiterlesen

Abzinsung von Verbindlichkeiten – verfassungsrechtliche Zweifel am Zinssatz von 5,5 %

Das Finanzgericht Hamburg hat mit seinem Beschluss vom 31.01.2019 (2 V 112/18) vorläufigen Rechtsschutz gegen die Abzinsung von Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gewährt. Nach Auffassung des 2. Senats des FG Hamburg bestehen verfassungsrechtliche Zweifel an der Zinshöhe.

Grundsätze der Abzinsung

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG sind Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Hiervon ausgenommen sind Verbindlichkeiten, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als zwölf Monate beträgt, und Verbindlichkeiten, die verzinslich sind oder auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhen.

Das Abzinsungsgebot wurde mit Wirkung vom 01.01.1999 eingeführte. Es soll dem Umstand Rechnung tragen, dass unverzinsliche Geldleistungsverpflichtungen weniger belastend sind als marktüblich verzinste Schulden. Sie gebieten daher eine Abzinsung auf den niedrigeren Teilwert. Weiterlesen

Zinsstreit eskaliert – sind auch Aussetzungszinsen ab 2014 verfassungswidrig?

Steuerzinsen bleiben Dauerbrenner

Ich habe schon mehrfach zum Thema „Zinshöhe“ berichtet: Für die Jahre bis 2013 waren alle BFH-Senate davon ausgegangen, dass die Zinshöhe von 0,5 % pro Monat (6 %/Jahr) gem. § 238 AO auch in der seit Jahren herrschenden Niedrigzinsphase verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BFH v. 09.11.2017 – III R 10/16, davor BFH v. 01.07.2014 – IX R 31/13 und v. 14.04.2015 – IX R 5/14).  Damit lag also der in § 238 AO normierte Zinssatz bei einer Gesamtwürdigung der Liquiditätsvorteile der Steuerschuldner und der Liquiditätsnachteile des Fiskus bis einschließlich  2013 offenbar noch innerhalb der Bandbreite eines realitätsgerechten Zinsspektrums.

Dann die „Bombe“: Der BFH hat in seinem Beschluss v. 25.04.2018 – IX B 21/18 die AdV eines Zinsbescheids angeordnet: Die Zinshöhe begegne durch ihre realitätsferne Bemessung mit Blick auf den allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG und das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitete Übermaßverbot für den relevanten Zeitraum des Zinslaufs (§ 233a Abs. 2 und 2a AO) vom 01.04.2015 bis 16.11.2017 schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln. Das war für den Fiskus und für die Finanzverwaltung eine böse Überraschung.

Jetzt eskaliert der Streit: Weiterlesen

Staatliche Wucherzinsen – jetzt muss das Bundesverfassungsgericht ran!

Der Politik fehlt bisweilen der Mut, Steuergesetze rasch zu ändern – vor allem, wenn dies zu Lasten des Fiskus geht. Jüngstes Beispiel: Der Zinssatz bei Nachzahlungszinsen, der nach dem Gesetz (§ 238 Abs.1 S. 1 AO) seit mehr als 50 Jahren 6 % im Jahr beträgt: eine traumhafte Rendite in Zeiten langandauernder Niedrigzinsen.

In meinem Beitrag „BFH: Schluss mit staatlichen Wucherzinsen“ habe ich bereits die Frage gestellt, ob nun ein Ende in Sicht ist. Kommt nun angesichts der neuesten Entwicklungen „Bewegung“ in die Sache? Wird das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber zur Änderung zwingen müssen? Weiterlesen

Zinssatz von 6 % verfassungswidrig?

Endlich hat ein Senat des BFH diese Rechtsfrage zur Höhe des Zinssatzes nach § 238 AO mit Sachverstand beantwortet. In der wohl begründeten und lesenswerten Entscheidung zum vorläufigen Rechtsschutz (§§ 361 AO, 69 FGO) hat der IX. Senat des BFH (IX B 21/18) die Höhe des Zinssatzes für verfassungsrechtlich äußerst bedenklich eingestuft. Weiterlesen

Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Juni 2018

Im Juni geht es bei den anhängigen Steuerstreitigkeiten um die Frage wie konkret die umsatzsteuerliche Leistungsbeschreibung einer Rechnung sein muss, die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung sowie um haushaltsnahe Handwerkerleistungen.  Weiterlesen