Was „Ausschlachten“ und „Upcycling“ umsatzsteuerlich gemeinsam haben

Der EuGH hatte mit Urteil vom 18.1.2017 (C-471/15, „Sjelle Autogenbrug“) entschieden, dass das Ausschlachten von Autoteilen der Differenzbesteuerung unterliegen kann. Konkret: Art. 311 Abs. 1 Nr. 1 MwStSystRL ist dahin auszulegen, dass gebrauchte Teile, die aus Altfahrzeugen, die ein Autoverwertungsunternehmen von einer Privatperson erworben hat, stammen und als Ersatzteile verkauft werden sollen, „Gebrauchtgegenstände“ im Sinne dieser Bestimmung sind. Folglich unterliegt die Lieferung solcher Teile durch einen steuerpflichtigen Wiederverkäufer der Differenzbesteuerung.

Fraglich war und ist allerdings, wie sozusagen der umgekehrte Fall zu betrachten ist, dass „Alt und Neu“ zusammengefügt werden, um daraus etwas schönes Neues zu fertigen – so beispielsweise, wenn eine antike Kommode mit einem neuen Waschbecken versehen und anschließend verkauft wird. Neudeutsch wird auch von „Upcycling“ gesprochen.

Mit einem solchen Fall wird sich bald der BFH befassen müssen (Az. XI R 9/23). Weiterlesen

Keine Erhöhung der Kleinunternehmerschwelle für Wiederverkäufer

Wer als so genannter Wiederverkäufer tätig ist, kann seine Umsatzbesteuerung auf die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis beschränken. Viele Wiederverkäufer haben in der Vergangenheit die Kleinunternehmer-Regelung des § 19 UStG in Anspruch genommen, das heißt, sie mussten für ihre „Marge“ keine Umsatzsteuer zahlen. Doch aufgrund einer Änderung der Verwaltungsauffassung zum 1.1.2010 galten plötzlich viele Wiederverkäufer nicht mehr als „klein“ und mussten seitdem Umsatzsteuer abführen.

Ein Verfahren vor dem EuGH ließ die betroffenen Unternehmer kurzzeitig hoffen, dass für die 17.500 Euro-Grenze auf die Differenzbeträge und nicht auf die ausgeführten Umsätze abzustellen sei, da der BFH in einem Vorlagebeschluss dazu tendierte. Jedoch hat der EuGH diese Hoffnung soeben enttäuscht. Es bleibt bei der Verwaltungsauffassung, dass es für Kleinunternehmerschwelle auf die Umsätze und nicht auf die Marge ankommt (EuGH 29.7.2019, Rs. C-388/18).

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