Wann hat der Spuk rund um die Meldung der Kassensysteme ein Ende?

Ab dem kommenden Jahr müssen elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine so genannte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt sein, die bestimmte Vorgänge in der Kasse manipulationssicher protokolliert. Die betroffenen Aufzeichnungs- bzw. Kassensysteme müssen zudem innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme an das zuständige Finanzamt gemeldet werden. Die erstmalige Mitteilung muss bis zum 31.1.2020 erfolgen.

Das Bayerische Landesamt für Steuern weist auf seiner Homepage jüngst darauf hin, dass der Vordruck noch nicht zur Verfügung steht. Eine Meldung sei deshalb noch nicht möglich. Betroffene Unternehmen sollten daher abwarten, bis der Vordruck veröffentlicht wird. Die Finanzverwaltungen anderer Bundesländer reagieren auf Nachfrage ähnlich – und diese Nachfragen häufen sich.

Es besteht also zu befürchten, dass der Vordruck erst in einigen Monaten zur Verfügung steht. Gastronomen, Einzelhändler und ihre Berater dürfen sich dann ausgerechnet im hektischen Vorweihnachtsgeschäft mit dem neuen Vordruck befassen. Vielen Dank, liebe Finanzverwaltung! Das Gesetz ist ja auch erst vor mehr als 2 ½ Jahren verabschiedet worden. Und die Entwicklung eines Vordrucks dauert nun einmal. Dafür haben wir natürlich alle Verständnis. Und Gastronomen bereitet es selbstverständlich große Freude, Eure Ausführungsbestimmungen zu lesen. Sie eignet sich hervorragend als Nachtlektüre, um nach einem 16-Stunden-Tag im Dezember zur Ruhe zu finden.

Die Verbände laufen gegen die Frist 1.1. bzw. 31.1.2020 Sturm. Bislang hat sich das BMF jedoch nicht erweichen lassen, die Frist zu verlängern. Zwar sickert immer wieder durch, dass angeblich eine Nichtbeanstandungsfrist bis zum 30.9.2020 eingeführt werden soll. Wie belastbar diese Gerüchte sind, kann ich aber nicht beurteilen.

Insgesamt ist das ganze Thema „Kassensysteme und TSE“ ein einziges Trauerspiel. Schon die Definition der Anforderungen an die TSE durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat viel zu lange gedauert. Dass die Politik nicht einfach auf INISIKA gesetzt hat, haben ohnehin die wenigsten verstanden. Aber wenn sie schon erkennt, dass ihr Kassengesetz Schachstellen aufweist, sollte sie wenigstens den Mut fassen, dies zuzugeben und anschließend die Fristen verlängern.

Der guten Ordnung halber: Kassen und Kassensysteme, die im Zeitraum vom 26.11.2010 bis zum 31.12.2019 angeschafft worden sind und Geschäftsvorfälle digital aufzeichnen, nicht aber mit einer zertifizierten TSE aufgerüstet werden können, dürfen noch bis zum 31.12.2022 verwendet werden. Ab dem 1.1.2023 ist dann aber auch hier Schluss; die Kassen dürfen nicht weiter genutzt werden. Sie dürfen übrigens auch nicht weiterverkauft werden.

 

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