Die unbequeme Wahrheit heißt Gesamtpaket Rentenpolitik lässt sich nicht auf eine Stellschraube reduzieren. Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission zeigen: Wer Beitragssätze, Rentenniveau, Kapitaldeckung und Renteneintritt zusammendenkt, landet zwangsläufig bei einem Gesamtpaket. Rentenpolitik ist selten ein Feld für einfache Wahrheiten. Wer nur das Rentenniveau sichern will, muss erklären, wer es finanziert. Wer nur Beitragssätze begrenzen will, muss erklären, was das für Renten bedeutet. Und wer nur auf Kapitaldeckung setzt, muss sagen, wie die Übergangszeit finanziert wird. Genau deshalb sind die Empfehlungen der Alterssicherungskommission interessant. Sie versuchen nicht, eine einzelne Stellschraube heroisch zu überhöhen, sondern denken die Alterssicherung als Gesamtpaket. Demografischer Wandel Der...
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Sachbezüge, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewährt, bleiben bis zu einer Freigrenze von 50 EUR im Monat steuerfrei. Doch manch Sachbezug erweist sich bei Tageslicht als Geldleistung – vor allem nach der Gesetzesverschärfung zum 1.1.2020. Danach sind Gutscheine und Geldkarten grundsätzlich als Geldleistungen anzusehen. Ausnahmsweise gelten sie als Sachbezug, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen beim Arbeitgeber oder bei einem Dritten berechtigen und die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nr. 10 ZAG erfüllen (§ 8 Abs. 1 Satz 3 EStG). Ferner ist erforderlich, dass die Gutscheine und Geldkarten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (§...
Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wird, gilt bei einer Übermittlung im Inland am vierten Tage nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Diese Vier-Tages-Frist wird als Bekanntgabefiktion oder Zugangsvermutung bezeichnet (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Bis einschließlich 2024 galt eine Drei-Tages-Frist. Seit die Finanzverwaltung immer öfter private Postdienstleister einsetzt, gibt es vermehrt Zweifel, ob die Bekanntgabefiktion, also die Vier-Tages-Frist bzw. die frühere Drei-Tages-Frist, zu halten ist. Kürzlich hatte der BFH dazu eine interessante Entscheidung getroffen. Im Urteilsfall konnte die Bekanntgabefiktion unter anderem dadurch entkräftet werden, dass die Einspruchsentscheidung mit einem Posteingangsstempel des Prozessbevollmächtigten versehen...
Am 12.8.2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zu Einführung der sog. Frühstartrente beschlossen und damit auf den parlamentarischen Weg gebracht. Welche Vorteile bietet die Frühstartrente? Einlösung eines Versprechens aus dem Koalitionsvertrag Angesichts demografischer Veränderungen mit immer mehr gesetzlichen Rentner bei gleichzeitig rückläufiger Zahl an Beitragszahlern wird zur Sicherung eines auskömmlichen Rentenniveaus neben der betrieblichen Altersvorsorge (zweite Säule) vor allem die private Altersvorsorge (dritte Säule) immer wichtiger. Mit der reformierten, fraglichen geförderten privaten Altersvorsorge mit zertifizierten Anlageprodukten löst die Bundesregierung ab 1.1.2027 ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Mit der sog. Frühstartrente soll nun rückwirkend ab 1.1.2026 ein weiterer Baustein...
Bei lang andauernden Verlusten aus einer Nebentätigkeit nimmt die Finanzverwaltung naturgemäß eine Liebhaberei an, so dass weitere Verluste steuerlich nicht mehr anerkannt werden und gegebenenfalls auch der Abzug der Verluste der Vergangenheit rückgängig gemacht wird. Dem kann nur entgangen werden, wenn eine Totalüberschussprognose zu einem positiven Ergebnis gelangt. Was aber gilt, wenn während einer Tätigkeit als Angestellter eine Nebentätigkeit zunächst mit Verlust ausgeübt wird, doch das Ziel besteht, die Tätigkeit nach der Pensionierung auszubauen und dann Gewinne zu erzielen? Hierzu gibt es nun ein interessantes BFH-Urteil vom 21.4.2026 (VIII R 26/23). Der Sachverhalt in aller Kürze: Der Kläger war bis...
Insbesondere Ökonomen messen die Besteuerung von Unternehmen gerne an verschiedenen Neutralitätseigenschaften. Das Steuersystem soll Investitionsentscheidungen nicht verzerren (Investitionsneutralität), es soll die Wahl zwischen EK- und FK-Finanzierung nicht beeinflussen (Finanzierungsneutralität) und schlussendlich soll auch die Wahl der Rechtsform idealerweise frei von steuerlichen Erwägungen erfolgen (Rechtsformneutralität). Aufgrund der im internationalen Vergleich großen Bedeutung von Personenunternehmen in Deutschland spielt hierzulande traditionell die Rechtsformneutralität eine besonders große Rolle in der steuerpolitischen Diskussion. Bislang war das Besteuerungsniveau nicht identisch, aber aufeinander eingestellt Zu diesem Zweck wurde stets darauf geachtet, die Gesamthöhe der Besteuerung bei Entnahme/Ausschüttung über die Gesellschaftsformen hinweg zumindest in der Spitze ungefähr vergleichbar...
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