Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wird, gilt bei einer Übermittlung im Inland am vierten Tage nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Diese Vier-Tages-Frist wird als Bekanntgabefiktion oder Zugangsvermutung bezeichnet (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Bis einschließlich 2024 galt eine Drei-Tages-Frist. Seit die Finanzverwaltung immer öfter private Postdienstleister einsetzt, gibt es vermehrt Zweifel, ob die Bekanntgabefiktion, also die Vier-Tages-Frist bzw. die frühere Drei-Tages-Frist, zu halten ist. Kürzlich hatte der BFH dazu eine interessante Entscheidung getroffen. Im Urteilsfall konnte die Bekanntgabefiktion unter anderem dadurch entkräftet werden, dass die Einspruchsentscheidung mit einem Posteingangsstempel des Prozessbevollmächtigten versehen...
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Am 12.8.2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zu Einführung der sog. Frühstartrente beschlossen und damit auf den parlamentarischen Weg gebracht. Welche Vorteile bietet die Frühstartrente? Einlösung eines Versprechens aus dem Koalitionsvertrag Angesichts demografischer Veränderungen mit immer mehr gesetzlichen Rentner bei gleichzeitig rückläufiger Zahl an Beitragszahlern wird zur Sicherung eines auskömmlichen Rentenniveaus neben der betrieblichen Altersvorsorge (zweite Säule) vor allem die private Altersvorsorge (dritte Säule) immer wichtiger. Mit der reformierten, fraglichen geförderten privaten Altersvorsorge mit zertifizierten Anlageprodukten löst die Bundesregierung ab 1.1.2027 ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Mit der sog. Frühstartrente soll nun rückwirkend ab 1.1.2026 ein weiterer Baustein...
Bei lang andauernden Verlusten aus einer Nebentätigkeit nimmt die Finanzverwaltung naturgemäß eine Liebhaberei an, so dass weitere Verluste steuerlich nicht mehr anerkannt werden und gegebenenfalls auch der Abzug der Verluste der Vergangenheit rückgängig gemacht wird. Dem kann nur entgangen werden, wenn eine Totalüberschussprognose zu einem positiven Ergebnis gelangt. Was aber gilt, wenn während einer Tätigkeit als Angestellter eine Nebentätigkeit zunächst mit Verlust ausgeübt wird, doch das Ziel besteht, die Tätigkeit nach der Pensionierung auszubauen und dann Gewinne zu erzielen? Hierzu gibt es nun ein interessantes BFH-Urteil vom 21.4.2026 (VIII R 26/23). Der Sachverhalt in aller Kürze: Der Kläger war bis...
Insbesondere Ökonomen messen die Besteuerung von Unternehmen gerne an verschiedenen Neutralitätseigenschaften. Das Steuersystem soll Investitionsentscheidungen nicht verzerren (Investitionsneutralität), es soll die Wahl zwischen EK- und FK-Finanzierung nicht beeinflussen (Finanzierungsneutralität) und schlussendlich soll auch die Wahl der Rechtsform idealerweise frei von steuerlichen Erwägungen erfolgen (Rechtsformneutralität). Aufgrund der im internationalen Vergleich großen Bedeutung von Personenunternehmen in Deutschland spielt hierzulande traditionell die Rechtsformneutralität eine besonders große Rolle in der steuerpolitischen Diskussion. Bislang war das Besteuerungsniveau nicht identisch, aber aufeinander eingestellt Zu diesem Zweck wurde stets darauf geachtet, die Gesamthöhe der Besteuerung bei Entnahme/Ausschüttung über die Gesellschaftsformen hinweg zumindest in der Spitze ungefähr vergleichbar...
Während der Corona-Pandemie standen junge Menschen, die sich gerade in der Berufsausbildung befanden, unter besonderem Druck. Wer etwa eine Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe oder in der Touristikbranche aufgenommen hatte, sah für sich mitunter in diesem Bereich keinerlei Zukunftsperspektive mehr und hat sich noch während der Ausbildungsphase umorientiert. Und da hat dann manch „Ausbildungsabbrecher“ einen „kindergeldrechtlichen Fehler“ begangen. Anstatt sich sofort ausbildungssuchend zu melden, wurde vielleicht erst einmal gejobbt und ein neuer Ausbildungsplatz erst nach mehreren Monaten gesucht. Gerade in solchen Fällen sollte man doch meinen, dass es in Sachen „Kindergeld“ eine Billigkeitsregelung gegeben haben müsste, das heißt, dass die...
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sollte eigentlich für mehr Transparenz sorgen. Einheitliche Standards, klar definierte Berichtspflichten und eine externe Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts sollen dafür sorgen, dass Unternehmen vergleichbarer werden. Doch wer glaubt, damit seien kreative Gestaltungsmöglichkeiten verschwunden, dürfte enttäuscht werden. Denn auch Nachhaltigkeitsberichte bieten Spielräume. Und manche davon erinnern erstaunlich stark an die klassische Bilanzpolitik. Bilanzkosmetik gibt es nicht nur in Bilanz und GuV Wer sich mit Jahresabschlüssen beschäftigt, kennt die typischen Gestaltungsmöglichkeiten: Die Aktivierung von Entwicklungskosten, die Bildung von Rückstellungen oder die Bereinigung von Ergebnissen um „Sondereffekte“. All diese Maßnahmen bewegen sich grundsätzlich innerhalb der geltenden Regeln. Dennoch...
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Ausbildungsunterbrechung während Corona-Pandemie – BFH-Richter sind streng
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