Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen durch eigene GmbH

Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1.200 Euro.

Fraglich ist ob dies auch gilt, wenn die Handwerkerleistungen durch die dem Steuerpflichtigen gehörende GmbH ausgeführt werden. Weiterlesen

Verluste aus der Veräußerung von Aktien

Bereits in meinem Beitrag über die interessanten Steuerstreitigkeiten im August 2017 habe ich über das anhängige Verfahren bei BFH (Az: VIII R 32/16) berichtet, in dem es um die Rechtsfrage geht, ob eine Veräußerung im Sinne der Einkünfte aus Kapitalvermögen auch vorliegt, wenn bei einer Veräußerung von Aktien der Veräußerungserlös die Transaktionskosten nicht übersteigt.  Weiterlesen