Auch für Mieter gilt § 35a EStG – aber wie ist der Nachweis zu führen?

Auch Mieter dürfen Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich nach § 35a EStG geltend machen. Geben sie die Leistungen selbst und unmittelbar in Auftrag, ist der erforderliche Nachweis für das Finanzamt üblicherweise leicht zu erbringen. Doch wenn Auftraggeber der Vermieter ist, der die Kosten anschließend verteilt bzw. umlegt, sind die Mieter auf dessen Mithilfe angewiesen. Weiterlesen

Ein Pkw gehört nur in Las Vegas und Miami zum Haushalt

Die Älteren unter uns erinnern sich vielleicht noch an die Fernsehserie „Vegas“, die Ende der 70er und Anfang der 80er Jahre lief. Privatdetektiv Dan Tanna aus Las Vegas hatte seinen Ford Thunderbird immer in seinem Wohnzimmer geparkt. Möglicherweise inspiriert von der Serie war ein Steuerzahler der Auffassung, dass sein Pkw ebenfalls zu seinem Haushalt gehört und Kfz-Reparaturkosten daher als Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG anzusehen seien.

Doch leider hatten die Richter des FG Thüringen kein Einsehen und ließen die Aufwendungen nicht zum Abzug zu (Urteil vom 25.6.2020 – 1 K 103/20). Weiterlesen

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen durch eigene GmbH

Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1.200 Euro.

Fraglich ist ob dies auch gilt, wenn die Handwerkerleistungen durch die dem Steuerpflichtigen gehörende GmbH ausgeführt werden. Weiterlesen

Auch behindertengerechte Umbauten nicht mehr abziehbar?

In meinem „Aufreger des Monats Februar 2020“ habe ich – durchaus pointiert  – darauf aufmerksam gemacht, dass Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Thema „außergewöhnliche Belastungen“ so scharf geworden sind, dass entsprechende Kosten kaum noch abziehbar sind. Ob rein immaterielle (“psychische”) Schäden, Prozesskosten, Schäden, die nur mangels Versicherung zu tragen sind oder Kosten im Zusammenhang mit behördlichen Auflagen – immer wird ein Grund gefunden, warum nun gerade diese „Kostenart“ nicht außergewöhnlich im Sinne des § 33 EStG ist. Selbst eine der letzten „Bastionen“ des § 33 EStG, nämlich die Kosten für einen behindertengerechten Umbau, droht zu fallen.

Nach dem Willen des FG Münster gilt: Einem behinderten Menschen muss eine Terrasse reichen. Möchte er eine zweite Terrasse haben, ist dies steuerlich ohne Belang (Urteil vom 15.1.2020, 7 K 2740/18 E). Weiterlesen

Statische Berechnungen als Handwerkerleistungen?

Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltung- und Modernisierungsmaßnahmen sind steuerbegünstigt, da sich insoweit die tarifliche Einkommensteuer um 20 % (maximal 1.200 €) ermäßigt.

Unter diese Steuerermäßigung fallen grundsätzlich alle handwerklichen Tätigkeiten. Ausgenommen sind jedoch in der Regel gutachterliche Tätigkeiten, wie beispielsweise die Wertermittlung für ein Grundstück oder die Erstellung eines Energieausweises. Weiterlesen

Keine Anrechnung von Baukindergeld auf Handwerkerleistungen

Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar (§ 35a Abs. 3 EStG). Nicht begünstigt sind allerdings Handwerkerleistungen im Rahmen von Baumaßnahmen, die mit “irgendwelchen” öffentlichen Mitteln in Form von zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen gefördert werden. Es ist in der Praxis häufiger die Frage aufgekommen, ob auch das Baukindergeld eine solche öffentliche Förderung darstellt und deshalb auf begünstigte Handwerkerleistungen anzurechnen ist.

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Kein Steuerbonus für neue öffentliche Abwasserentsorgung

Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit 20 Prozent, höchstens 1.200 EUR im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar. Begünstigt sind aber nur Arbeiten, die “im Haushalt” erbracht werden. Dies umfasst Arbeiten, die im räumlichen Bereich eines vorhandenen Haushalts erbracht werden, wozu auch der zugehörige Grund und Boden gehört. Was aber gilt, wenn Arbeiten über die Grundstücksgrenze hinausgehen, wie es beispielsweise bei Erschließungsmaßnahmen der Fall ist?

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Steuerermäßigung für außerhalb des Haushalts erbrachte Handwerkerleistungen – Revisionstür?

Nach derzeitiger Verwaltungsauffassung ist die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nicht für Werkleistungen zu gewähren, die außerhalb des Haushalts in der Betriebsstätte des Handwerkers erbracht werden.

Den Aufwendungen für die Herstellung bzw. Erneuerung und Montage einer Haustür hatten sich in der Vergangenheit bereits die FG Nürnberg und München in gegensätzlichen Entscheidungen gewidmet. Revisionsverfahren sind nicht bekannt geworden. Hierüber hatte ich im Blog bereits berichtet. Weiterlesen

Steuerermäßigung nach § 35a EStG – keine Pauschalen für Reparaturen vereinbaren

Es kommt häufig vor, dass Mieter und insbesondere Bewohner von Pflegeheimen, Altenheimen oder Seniorenresidenzen pauschale Beträge für die Durchführung von Schönheitsreparaturen bzw. Instandsetzungsarbeiten leisten müssen. Zum Teil erhalten die Betroffenen dann auch Bescheinigungen, aus denen die Pauschalzahlungen hervorgehen.

Wenn nun jedoch versucht wird, die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG für Handwerkerleistungen in Anspruch zu nehmen, stoßen sie zumeist auf eine ablehnende Haltung der Finanzverwaltung – und zwar wohl leider zu Recht. Denn in dem BFH-Urteil vom 05.07.2012 (VI R 18/10, BStBl 2013 II S. 14) heißt es: Weiterlesen

Endlich eine richtige Entscheidung! Die USt-Pflicht des Bauträgers entfällt

Selten hat eine Entscheidung so massiv einen Steuerstreit gefördert wie das Urt. vom 22.08.13 (V R 37/10) zur USt-Schuld des Bauträgers. Das ewige Hin und Her der Finanzverwaltung zu der “richtigen Beurteilung der Steuerpflicht” führt bei konsequenter Anwendung unserer Rechtsordnung dazu, dass der Fiskus “leer ausgeht” und keine Steuern nachträglich erhält (siehe dazu Schneider/Mann NWB 2014, 3911-3915). Klar, dass diese Rechtsfrage mehr als umstritten ist, denn dieser Steuerausfall hat schon besondere Dimensionen. Das verführt zur “ergebnisorientierten” Rechtsauslegung durch die Finanzverwaltung, der sich leider nur zu häufig die Gerichte anschließen. Der 15. Senat des FG Münster ist da eine besondere, positive Ausnahme, denn seine Entscheidung zeigt eindeutig den “richtigen Weg auf”. Weiterlesen