Autor: Christian Herold
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Wenn man neue Gesetze vorstellt oder kommentiert, kann man grundsätzlich „nur“ auf den Gesetzestext und die Gesetzesbegründung zurückgreifen. Nur Wenige haben Lust und Zeit, sich intensiv mit den parlamentarischen Beratungen zu befassen. Dies bleibt neben den Abgeordneten lediglich den maßgebenden Beamten im Ministerium, einigen Mitarbeitern von Verbänden und dem einen oder anderen Experten vorbehalten. Und so kommt es, dass Formulierungen aus der Gesetzesbegründung mitunter – auch von mir – übernommen werden, die sich bei genauerer Betrachtung als missverständlich herausstellen und in der Praxis für Verwirrung sorgen. So geschehen bei der neuen Elektroauto-AfA. Der Hintergrund: Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge kann...
Kürzlich war es wieder soweit: In mehreren Bundesländern fand der Blitzermarathon statt. Allein in Hamburg wurden über 4.600 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt (Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/6092997). Für einige Betroffene wird es nun teuer. Beteiligt sich wenigstens das Finanzamt an den Buß- oder Verwarnungsgeldern? Die Antwort lautet „Nein“. Keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben Buß- und Verwarnungsgelder sind nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar. Der Ausschluss ist gesetzlich geregelt und gilt für „von einem Gericht oder einer Behörde festgesetzte Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder“ (§ 4 Abs. 5 Nr. 8 i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG). Kein steuerfreier Arbeitslohn bei Übernahme durch Arbeitgeber Die Übernahme von Bußgeldzahlungen durch...
Wenn bei Spielen Glücks- mit Geschicklichkeitselementen zusammentreffen, wird es steuerlich schwierig – vor allem, wenn die Spieler nennenswerte Gewinne erzielen. In den vergangenen Jahren mussten die Finanzgerichte beispielsweise häufiger die Frage beantworten, ob bzw. wann Pokerspieler nachhaltig und damit gewerblich tätig sind und mit ihren Gewinnen der Einkommen- und Gewerbesteuer unterliegen. Zuletzt standen dabei Online-Pokerspieler im Fokus.
§ 165 Abs. 1 Satz 2 AO gestattet der Finanzverwaltung eine vorläufige Steuerfestsetzung unter anderem, wenn die Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Verfahrens beim EuGH, dem BVerfG oder einem obersten Bundesgericht ist. Der Vorläufigkeitsvermerk betrifft nur einen speziellen Punkt des Steuerbescheides und nicht die gesamte Steuerfestsetzung eines Jahres. Ergeht ein Steuerbescheid nach § 165 Abs. 1 Satz 1 AO vorläufig, weil das Finanzamt bewusst zu erkennen gegeben hat, dass es einen bestimmten Vorgang noch einmal prüfen will, so ist es berechtigt, den Steuerbescheid später auch zu Ungunsten des Steuerpflichtigen zu ändern. Doch gilt dies auch im Falle...
Der ärztliche Notfalldienst ist auch dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn ein Arzt ihn vertretungsweise für einen anderen Arzt gegen Entgelt übernimmt. Umsätze eines Arztes aus Blutentnahmen für die Polizeibehörde sind hingegen steuerbar und steuerpflichtig – so lautet das BFH-Urteil vom 14.05.2025 (XI R 24/23). Der Sachverhalt – Zahlungen als Heilbehandlungsleistungen nicht der Umsatzsteuer unterworfen Der Kläger war Arzt ohne eigenen Praxisbetrieb. In den Streitjahren 2012 bis 2016 nahm er auf der Grundlage einer Vereinbarung mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung als Vertreter für andere Ärzte am hausärztlichen ambulanten Notfalldienst teil. Er übernahm für die vertretenen Ärzte alle mit dem ärztlichen...
Im Rahmen des NWB-Expertenblogs habe ich schon häufiger den Grundsatz von Treu und Glauben im Steuerrecht thematisiert. Nun gibt es endlich ´mal eine positive Entscheidung hierzu. Diese stammt zwar aus dem Jahr 2024, ist aber offenbar erst jetzt veröffentlicht worden. Zumindest habe ich sie erst kürzlich „entdeckt“ (FG Düsseldorf, Urteil vom 8.3.2024, 15 K 1957/23 Kg). Der Sachverhalt – Festsetzung Kindergeld aufgehoben und Rückforderung Nachdem der Sohn eine Ausbildung erfolgreich absolviert hatte, nahm er ab dem Wintersemester 2018/2019 ein Vollzeitstudium auf. Die Mutter gab gegenüber der Familienkasse zunächst an, dass ihr Sohn eine Erwerbstätigkeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von...
Liegt die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes unter der typisierten Nutzungsdauer des § 7 Abs. 4 EStG (zumeist 33, 40 oder 50 Jahre), so kann die AfA statt mit den pauschalierten AfA-Sätzen nach der tatsächlichen Nutzungsdauer vorgenommen werden (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG). Die Gerichte haben mehrfach geurteilt, dass den Steuerpflichtigen keine zu hohen Anforderungen an den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer aufgebürdet werden dürfen. Im Rahmen des NWB-Expertenblogs wurde darüber schon des Öfteren berichtet (vgl. zuletzt „Verkürzter AfA-Zeitraum: Erneute Schlappen für die Finanzverwaltung„). Nun hat das FG München allerdings zu Ungunsten eines Immobilienbesitzers entschieden, dass eine Verkürzung des AfA-Zeitraums...
Bei der teilentgeltlichen Übertragung eines – vermieteten – Grundstücks auf ein Kind denkt man wohl zuerst an die Schenkungsteuer. Als zweites denkt man vielleicht an die neue AfA-Reihe für den entgeltlichen Teil der Übertragung. Aber denkt man auch daran, dass der Vorgang als steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG gewertet werden könnte? Ein Finanzamt aus Niedersachsen hatte diesen Gedanken jedenfalls. Zwar wurde der Gedanke vom Niedersächsischen FG verworfen, doch der BFH hat der Revision des Finanzgericht stattgegeben und sorgt damit für eine echte Steuerfalle (Niedersächsisches FG, Urteil vom 29.5.2024, 3 K 36/24). Es ging um folgenden Sachverhalt: Der...
Betriebsrentner, die 30 oder 40 Jahre fleißig in ihre betriebliche Altersversorgung eingezahlt haben, sind fast immer verärgert, wenn sie erkennen, wie wenig ihnen von ihrer Rente übrigbleibt, nachdem Finanzamt und Sozialversicherung zugelangt haben. Besonders erhitzt die Gemüter die Krankenversicherung, denn seit 2004 müssen pflichtversicherte Rentner auf bestimmte Betriebsrenten Beiträge mit dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag in voller Höhe zahlen. Beiträge sind auch auf Kapitalleistungen fällig. Hierzu wird die Kapitalleistung auf zehn Jahre verteilt und monatlich mit 1/120 als beitragspflichtige Einnahme behandelt (§ 229 SGB V) – häufig wird das als Taschenspielertrick bezeichnet.
Wohl niemand zahlt gerne Steuern. Als besonderes Ärgernis wird aber die Zweitwohnungsteuer empfunden. Man mag sich noch mit ihr arrangieren, wenn man den mit ihr einhergehenden Lenkungszweck, nämlich die Anzahl der Zweitwohnsitze zu reduzieren, um Wohnraum zu erhalten, nachvollziehen kann. Doch wenn sie einfach nur als Einnahmequelle der Gemeinden dient, lässt das Verständnis nach. Ich nehme an, dass es der Klägerin in einem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein ähnlich ergangen ist. Sie hatte nämlich ihrem Sohn eine Wohnung dauerhaft unentgeltlich überlassen. Einen Lenkungszweck der gegen sie erhobenen Zweitwohnungsteuer vermochte sicherlich nicht zu erkennen. Zu ihrem Glück hat sie vor dem...
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