Autor: Christian Herold

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3. August 2017

Vor einiger Zeit war bei vermögenden Steuerzahlern folgendes Gestaltungsmodell sehr beliebt: Es wird eine festverzinsliche (Bundes-)anleihe erworben. Kurze Zeit später wird der Zinsschein vom Mantel (= Stammrecht) getrennt. Der Mantel und der Zinsschein können anschließend getrennt gehandelt werden. Weil der isolierte Mantel keine Zinsen abwirft, sondern nur den Anspruch auf Zahlung des Nominalwerts der Anleihe bei deren Endfälligkeit verbrieft, hat er an Wert verloren. Nun veräußert der Steuerpflichtige den Mantel an eine ihm gehörende GmbH. Folge: Es ist ein Verlust aus der Veräußerung des Stammrechts entstanden, der gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG steuerlich abziehbar ist....

2. August 2017

Der BFH hat jüngst ein interessantes Urteil gefällt, das Steuerpflichtige „begeistern“ dürfte, bei denen das Finanzamt aufgrund einer Gutschrifterteilung unberechtigt Umsatzsteuer nachfordert und eventuell sogar ein Strafverfahren eingeleitet hat. Worum geht es? Ein Steuerpflichtiger war als Erfinder tätig. Er schloss zusammen mit drei anderen Personen als Lizenzgeber Lizenzverträge mit einer KG für die Vermarktung von Erfindungen. Die KG sollte Gutschriften erstellen. Seit 1998 versteuerte der Kl. die anteiligen Einnahmen aus der Lizenzeinräumung als Einzelunternehmer. Die KG erstellte Gutschriften unter Anwendung des Regelsteuersatzes. Die Gutschriften nannten im Adressfeld den Namen und die Anschrift des Steuerpflichtigen und nahmen im Übrigen auf die zwischen...

1. August 2017

In der Praxis ist immer wieder zu beobachten, dass Stellplätze für Fahrzeuge umsatzsteuerfrei überlassen werden. Das ist auch richtig, wenn es sich bei der Überlassung lediglich um eine Nebenleistung zur Hauptleistung handelt und nicht zur Umsatzsteuer optiert wird bzw. optiert werden kann (zu Einzelheiten mit zahlreichen Beispielen vgl. Abschn. 4.12.2 Abs. 3 UStAE). Eine Entscheidung des BFH (Urteil vom 29.3.2017, XI R 20/15) zeigt aber, dass in zahlreichen Fällen die Annahme der Steuerfreiheit unzutreffend ist. Es ging um folgenden Fall:

31. Juli 2017

Es dauert nicht mehr lang und das Oktoberfest beginnt. Dazu passt eine Entscheidung des FG München vom 22.2.2017 (3 K 2670/14). Danach gilt: Steuerpflichtige, die in Bierzelten „auf eigene Rechnung“ Brezen oder andere Snacks verkaufen, unterliegen mit ihren Umsätzen nicht dem ermäßigten Steuersatz. Die Abgabe frisch zubereiteter Speisen oder Nahrungsmittel zum sofortigen Verzehr an Imbissständen oder in Kino-Foyers sei zwar eine Lieferung von Gegenständen, wenn die Dienstleistungselemente nicht überwiegen (= Umsatzsteuer 7 Prozent). Werden aber Backwaren durch „Brezenläufer“ den Kunden an den Tisch gebracht und werden Tische und Sitzmöglichkeiten zur Verfügung gestellt, so überwiege das Dienstleistungselement.

27. Juli 2017

Nach § 146 Abs. 2 AO gilt: Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind im Geltungsbereich dieses Gesetzes, also in Deutschland, zu führen und aufzubewahren. Abweichend davon kann die zuständige Finanzbehörde gemäß § 146 Abs. 2a AO auf schriftlichen Antrag des Steuerpflichtigen bewilligen, dass elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen oder Teile davon außerhalb Deutschlands geführt und aufbewahrt werden können. Voraussetzung ist u. a., dass der Steuerpflichtige der zuständigen Finanzbehörde den Standort des Datenverarbeitungssystems und bei Beauftragung eines Dritten dessen Namen und Anschrift mitteilt. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit Erlass vom 20.01.2017 (S 0316.1.1-5/3 St42) ausführlich zu...

24. Juli 2017

Vor einigen Monaten hatte ich in meinem Blog-Beitrag „Steuerbare Überlassung von Luft“ darauf hingewiesen, dass eine Entschädigung, die ein Stromnetzbetreiber an einen Grundstückseigentümer zahlt, weil dessen Grundstück mit einer Hochspannungsleitung überzogen wird, zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führt. Das gilt auch dann, wenn es sich um ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Grundstück handelt (FG Düsseldorf v. 20.09.2016, 10 K 2412/13 E, Revision unter IX R 31/16). Die Entschädigung ist grundsätzlich im Jahr der Zahlung in voller Höhe zu versteuern. 

20. Juli 2017

Offenbar fragen Einzelhändler immer häufiger bei der Finanzverwaltung an, ob sie auf die (körperliche) Aufbewahrung von Rechnungen und Lieferscheinen verzichten können, wenn ihre Lieferanten bzw. Großhändler die Unterlagen auf eine Archivierungs-CD brennen und ihnen zur Verfügung stellen. Leider werden derartige Anfragen von der Finanzverwaltung – soweit ersichtlich – negativ beschieden. Begründet wird dies zumeist wie folgt:

17. Juli 2017

Veräußert eine Mitunternehmerschaft beispielsweise ein Betriebsgrundstück, so können durch die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise eventuelle Rücklagen nach § 6b EStG bzw. aufgedeckte stille Reserven von den Gesellschaftern auch für Investitionen in einer anderen Personengesellschaft genutzt werden. Das heißt: Verkauft die KG der Gesellschafter A, B, C, D ein Betriebsgrundstück, so kann die Rücklage nach § 6b EStG auch anteilig von den Gesellschaftern A und B genutzt werden, wenn diese ihrerseits eine betriebliche Immobilie über eine andere Personengesellschaft erwerben. Zu verfahrensrechtlichen Problemen mit der Übertragung kann es aber kommen, wenn die Rücklage sozusagen im Erstjahr nicht voll übertragen werden kann.

14. Juli 2017

Bei den Zivilgerichten scheinen beim Thema „Haftung des Steuerberaters derzeit wohl alle Dämme zu brechen. Ein interessantes – und stark zu kritisierendes – Urteil hat kürzlich das OLG Nürnberg getroffen (Urteil vom 24.02.2017, 5 U 1687/16). Danach muss ein Steuerberater Schadenersatz in Höhe der gegen seinen Mandanten verhängten Geldstrafe einschließlich etwaiger Verteidigerkosten leisten, weil er es versäumt hat, rechtzeitig eine Selbstanzeige zu stellen. Ein Verbot, die strafrechtliche Sanktion zivilrechtlich auf den Steuerberater zu überwälzen, gebe es nicht. So weit, so gut (oder schlecht). Sieht man sich aber den Sachverhalt und die Urteilsgründe des OLG Nürnberg an, sträuben sich zumindest mir...

14. Juli 2017

Wer sich auf den wohlverdienten Ruhestand vorbereitet, sollte prüfen, ob für seine Arbeitsmittel noch eine AfA-Berechtigung besteht bzw. der AfA-Zeitraum noch läuft. Denn bereits Anfang 2016 hatte das FG München entschieden, dass die AfA mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses verloren geht. Die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts schließt Zeiten, in denen es nicht zur Erzielung von Einkünften genutzt wird, ein. Es ist deshalb gerechtfertigt, diesem Zeitraum einen Teil der AfA zuzuordnen. Und wenn in diesem Zeitraum keine Einkünfte erzielt werden, kann es auch keine abziehbaren Werbungskosten geben. Auch eine Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung ist nicht zulässig – so die Münchner Finanzrichter. Die...

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3. August 2017

Vor einiger Zeit war bei vermögenden Steuerzahlern folgendes Gestaltungsmodell sehr beliebt: Es wird eine festverzinsliche (Bundes-)anleihe erworben. Kurze Zeit später wird der Zinsschein vom Mantel (= Stammrecht) getrennt. Der Mantel und der Zinsschein können anschließend getrennt gehandelt werden. Weil der isolierte Mantel keine Zinsen abwirft, sondern nur den Anspruch auf Zahlung des Nominalwerts der Anleihe bei deren Endfälligkeit verbrieft, hat er an Wert verloren. Nun veräußert der Steuerpflichtige den Mantel an eine ihm gehörende GmbH. Folge: Es ist ein Verlust aus der Veräußerung des Stammrechts entstanden, der gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG steuerlich abziehbar ist....

2. August 2017

Der BFH hat jüngst ein interessantes Urteil gefällt, das Steuerpflichtige „begeistern“ dürfte, bei denen das Finanzamt aufgrund einer Gutschrifterteilung unberechtigt Umsatzsteuer nachfordert und eventuell sogar ein Strafverfahren eingeleitet hat. Worum geht es? Ein Steuerpflichtiger war als Erfinder tätig. Er schloss zusammen mit drei anderen Personen als Lizenzgeber Lizenzverträge mit einer KG für die Vermarktung von Erfindungen. Die KG sollte Gutschriften erstellen. Seit 1998 versteuerte der Kl. die anteiligen Einnahmen aus der Lizenzeinräumung als Einzelunternehmer. Die KG erstellte Gutschriften unter Anwendung des Regelsteuersatzes. Die Gutschriften nannten im Adressfeld den Namen und die Anschrift des Steuerpflichtigen und nahmen im Übrigen auf die zwischen...

1. August 2017

In der Praxis ist immer wieder zu beobachten, dass Stellplätze für Fahrzeuge umsatzsteuerfrei überlassen werden. Das ist auch richtig, wenn es sich bei der Überlassung lediglich um eine Nebenleistung zur Hauptleistung handelt und nicht zur Umsatzsteuer optiert wird bzw. optiert werden kann (zu Einzelheiten mit zahlreichen Beispielen vgl. Abschn. 4.12.2 Abs. 3 UStAE). Eine Entscheidung des BFH (Urteil vom 29.3.2017, XI R 20/15) zeigt aber, dass in zahlreichen Fällen die Annahme der Steuerfreiheit unzutreffend ist. Es ging um folgenden Fall:

31. Juli 2017

Es dauert nicht mehr lang und das Oktoberfest beginnt. Dazu passt eine Entscheidung des FG München vom 22.2.2017 (3 K 2670/14). Danach gilt: Steuerpflichtige, die in Bierzelten „auf eigene Rechnung“ Brezen oder andere Snacks verkaufen, unterliegen mit ihren Umsätzen nicht dem ermäßigten Steuersatz. Die Abgabe frisch zubereiteter Speisen oder Nahrungsmittel zum sofortigen Verzehr an Imbissständen oder in Kino-Foyers sei zwar eine Lieferung von Gegenständen, wenn die Dienstleistungselemente nicht überwiegen (= Umsatzsteuer 7 Prozent). Werden aber Backwaren durch „Brezenläufer“ den Kunden an den Tisch gebracht und werden Tische und Sitzmöglichkeiten zur Verfügung gestellt, so überwiege das Dienstleistungselement.

27. Juli 2017

Nach § 146 Abs. 2 AO gilt: Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind im Geltungsbereich dieses Gesetzes, also in Deutschland, zu führen und aufzubewahren. Abweichend davon kann die zuständige Finanzbehörde gemäß § 146 Abs. 2a AO auf schriftlichen Antrag des Steuerpflichtigen bewilligen, dass elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen oder Teile davon außerhalb Deutschlands geführt und aufbewahrt werden können. Voraussetzung ist u. a., dass der Steuerpflichtige der zuständigen Finanzbehörde den Standort des Datenverarbeitungssystems und bei Beauftragung eines Dritten dessen Namen und Anschrift mitteilt. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit Erlass vom 20.01.2017 (S 0316.1.1-5/3 St42) ausführlich zu...

24. Juli 2017

Vor einigen Monaten hatte ich in meinem Blog-Beitrag „Steuerbare Überlassung von Luft“ darauf hingewiesen, dass eine Entschädigung, die ein Stromnetzbetreiber an einen Grundstückseigentümer zahlt, weil dessen Grundstück mit einer Hochspannungsleitung überzogen wird, zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führt. Das gilt auch dann, wenn es sich um ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Grundstück handelt (FG Düsseldorf v. 20.09.2016, 10 K 2412/13 E, Revision unter IX R 31/16). Die Entschädigung ist grundsätzlich im Jahr der Zahlung in voller Höhe zu versteuern. 

20. Juli 2017

Offenbar fragen Einzelhändler immer häufiger bei der Finanzverwaltung an, ob sie auf die (körperliche) Aufbewahrung von Rechnungen und Lieferscheinen verzichten können, wenn ihre Lieferanten bzw. Großhändler die Unterlagen auf eine Archivierungs-CD brennen und ihnen zur Verfügung stellen. Leider werden derartige Anfragen von der Finanzverwaltung – soweit ersichtlich – negativ beschieden. Begründet wird dies zumeist wie folgt:

17. Juli 2017

Veräußert eine Mitunternehmerschaft beispielsweise ein Betriebsgrundstück, so können durch die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise eventuelle Rücklagen nach § 6b EStG bzw. aufgedeckte stille Reserven von den Gesellschaftern auch für Investitionen in einer anderen Personengesellschaft genutzt werden. Das heißt: Verkauft die KG der Gesellschafter A, B, C, D ein Betriebsgrundstück, so kann die Rücklage nach § 6b EStG auch anteilig von den Gesellschaftern A und B genutzt werden, wenn diese ihrerseits eine betriebliche Immobilie über eine andere Personengesellschaft erwerben. Zu verfahrensrechtlichen Problemen mit der Übertragung kann es aber kommen, wenn die Rücklage sozusagen im Erstjahr nicht voll übertragen werden kann.

14. Juli 2017

Bei den Zivilgerichten scheinen beim Thema „Haftung des Steuerberaters derzeit wohl alle Dämme zu brechen. Ein interessantes – und stark zu kritisierendes – Urteil hat kürzlich das OLG Nürnberg getroffen (Urteil vom 24.02.2017, 5 U 1687/16). Danach muss ein Steuerberater Schadenersatz in Höhe der gegen seinen Mandanten verhängten Geldstrafe einschließlich etwaiger Verteidigerkosten leisten, weil er es versäumt hat, rechtzeitig eine Selbstanzeige zu stellen. Ein Verbot, die strafrechtliche Sanktion zivilrechtlich auf den Steuerberater zu überwälzen, gebe es nicht. So weit, so gut (oder schlecht). Sieht man sich aber den Sachverhalt und die Urteilsgründe des OLG Nürnberg an, sträuben sich zumindest mir...

14. Juli 2017

Wer sich auf den wohlverdienten Ruhestand vorbereitet, sollte prüfen, ob für seine Arbeitsmittel noch eine AfA-Berechtigung besteht bzw. der AfA-Zeitraum noch läuft. Denn bereits Anfang 2016 hatte das FG München entschieden, dass die AfA mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses verloren geht. Die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts schließt Zeiten, in denen es nicht zur Erzielung von Einkünften genutzt wird, ein. Es ist deshalb gerechtfertigt, diesem Zeitraum einen Teil der AfA zuzuordnen. Und wenn in diesem Zeitraum keine Einkünfte erzielt werden, kann es auch keine abziehbaren Werbungskosten geben. Auch eine Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung ist nicht zulässig – so die Münchner Finanzrichter. Die...

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3. August 2017

Vor einiger Zeit war bei vermögenden Steuerzahlern folgendes Gestaltungsmodell sehr beliebt: Es wird eine festverzinsliche (Bundes-)anleihe erworben. Kurze Zeit später wird der Zinsschein vom Mantel (= Stammrecht) getrennt. Der Mantel und der Zinsschein können anschließend getrennt gehandelt werden. Weil der isolierte Mantel keine Zinsen abwirft, sondern nur den Anspruch auf Zahlung des Nominalwerts der Anleihe bei deren Endfälligkeit verbrieft, hat er an Wert verloren. Nun veräußert der Steuerpflichtige den Mantel an eine ihm gehörende GmbH. Folge: Es ist ein Verlust aus der Veräußerung des Stammrechts entstanden, der gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG steuerlich abziehbar ist....

2. August 2017

Der BFH hat jüngst ein interessantes Urteil gefällt, das Steuerpflichtige „begeistern“ dürfte, bei denen das Finanzamt aufgrund einer Gutschrifterteilung unberechtigt Umsatzsteuer nachfordert und eventuell sogar ein Strafverfahren eingeleitet hat. Worum geht es? Ein Steuerpflichtiger war als Erfinder tätig. Er schloss zusammen mit drei anderen Personen als Lizenzgeber Lizenzverträge mit einer KG für die Vermarktung von Erfindungen. Die KG sollte Gutschriften erstellen. Seit 1998 versteuerte der Kl. die anteiligen Einnahmen aus der Lizenzeinräumung als Einzelunternehmer. Die KG erstellte Gutschriften unter Anwendung des Regelsteuersatzes. Die Gutschriften nannten im Adressfeld den Namen und die Anschrift des Steuerpflichtigen und nahmen im Übrigen auf die zwischen...

1. August 2017

In der Praxis ist immer wieder zu beobachten, dass Stellplätze für Fahrzeuge umsatzsteuerfrei überlassen werden. Das ist auch richtig, wenn es sich bei der Überlassung lediglich um eine Nebenleistung zur Hauptleistung handelt und nicht zur Umsatzsteuer optiert wird bzw. optiert werden kann (zu Einzelheiten mit zahlreichen Beispielen vgl. Abschn. 4.12.2 Abs. 3 UStAE). Eine Entscheidung des BFH (Urteil vom 29.3.2017, XI R 20/15) zeigt aber, dass in zahlreichen Fällen die Annahme der Steuerfreiheit unzutreffend ist. Es ging um folgenden Fall:

31. Juli 2017

Es dauert nicht mehr lang und das Oktoberfest beginnt. Dazu passt eine Entscheidung des FG München vom 22.2.2017 (3 K 2670/14). Danach gilt: Steuerpflichtige, die in Bierzelten „auf eigene Rechnung“ Brezen oder andere Snacks verkaufen, unterliegen mit ihren Umsätzen nicht dem ermäßigten Steuersatz. Die Abgabe frisch zubereiteter Speisen oder Nahrungsmittel zum sofortigen Verzehr an Imbissständen oder in Kino-Foyers sei zwar eine Lieferung von Gegenständen, wenn die Dienstleistungselemente nicht überwiegen (= Umsatzsteuer 7 Prozent). Werden aber Backwaren durch „Brezenläufer“ den Kunden an den Tisch gebracht und werden Tische und Sitzmöglichkeiten zur Verfügung gestellt, so überwiege das Dienstleistungselement.

27. Juli 2017

Nach § 146 Abs. 2 AO gilt: Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind im Geltungsbereich dieses Gesetzes, also in Deutschland, zu führen und aufzubewahren. Abweichend davon kann die zuständige Finanzbehörde gemäß § 146 Abs. 2a AO auf schriftlichen Antrag des Steuerpflichtigen bewilligen, dass elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen oder Teile davon außerhalb Deutschlands geführt und aufbewahrt werden können. Voraussetzung ist u. a., dass der Steuerpflichtige der zuständigen Finanzbehörde den Standort des Datenverarbeitungssystems und bei Beauftragung eines Dritten dessen Namen und Anschrift mitteilt. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit Erlass vom 20.01.2017 (S 0316.1.1-5/3 St42) ausführlich zu...

24. Juli 2017

Vor einigen Monaten hatte ich in meinem Blog-Beitrag „Steuerbare Überlassung von Luft“ darauf hingewiesen, dass eine Entschädigung, die ein Stromnetzbetreiber an einen Grundstückseigentümer zahlt, weil dessen Grundstück mit einer Hochspannungsleitung überzogen wird, zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führt. Das gilt auch dann, wenn es sich um ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Grundstück handelt (FG Düsseldorf v. 20.09.2016, 10 K 2412/13 E, Revision unter IX R 31/16). Die Entschädigung ist grundsätzlich im Jahr der Zahlung in voller Höhe zu versteuern. 

20. Juli 2017

Offenbar fragen Einzelhändler immer häufiger bei der Finanzverwaltung an, ob sie auf die (körperliche) Aufbewahrung von Rechnungen und Lieferscheinen verzichten können, wenn ihre Lieferanten bzw. Großhändler die Unterlagen auf eine Archivierungs-CD brennen und ihnen zur Verfügung stellen. Leider werden derartige Anfragen von der Finanzverwaltung – soweit ersichtlich – negativ beschieden. Begründet wird dies zumeist wie folgt:

17. Juli 2017

Veräußert eine Mitunternehmerschaft beispielsweise ein Betriebsgrundstück, so können durch die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise eventuelle Rücklagen nach § 6b EStG bzw. aufgedeckte stille Reserven von den Gesellschaftern auch für Investitionen in einer anderen Personengesellschaft genutzt werden. Das heißt: Verkauft die KG der Gesellschafter A, B, C, D ein Betriebsgrundstück, so kann die Rücklage nach § 6b EStG auch anteilig von den Gesellschaftern A und B genutzt werden, wenn diese ihrerseits eine betriebliche Immobilie über eine andere Personengesellschaft erwerben. Zu verfahrensrechtlichen Problemen mit der Übertragung kann es aber kommen, wenn die Rücklage sozusagen im Erstjahr nicht voll übertragen werden kann.

14. Juli 2017

Bei den Zivilgerichten scheinen beim Thema „Haftung des Steuerberaters derzeit wohl alle Dämme zu brechen. Ein interessantes – und stark zu kritisierendes – Urteil hat kürzlich das OLG Nürnberg getroffen (Urteil vom 24.02.2017, 5 U 1687/16). Danach muss ein Steuerberater Schadenersatz in Höhe der gegen seinen Mandanten verhängten Geldstrafe einschließlich etwaiger Verteidigerkosten leisten, weil er es versäumt hat, rechtzeitig eine Selbstanzeige zu stellen. Ein Verbot, die strafrechtliche Sanktion zivilrechtlich auf den Steuerberater zu überwälzen, gebe es nicht. So weit, so gut (oder schlecht). Sieht man sich aber den Sachverhalt und die Urteilsgründe des OLG Nürnberg an, sträuben sich zumindest mir...

14. Juli 2017

Wer sich auf den wohlverdienten Ruhestand vorbereitet, sollte prüfen, ob für seine Arbeitsmittel noch eine AfA-Berechtigung besteht bzw. der AfA-Zeitraum noch läuft. Denn bereits Anfang 2016 hatte das FG München entschieden, dass die AfA mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses verloren geht. Die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts schließt Zeiten, in denen es nicht zur Erzielung von Einkünften genutzt wird, ein. Es ist deshalb gerechtfertigt, diesem Zeitraum einen Teil der AfA zuzuordnen. Und wenn in diesem Zeitraum keine Einkünfte erzielt werden, kann es auch keine abziehbaren Werbungskosten geben. Auch eine Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung ist nicht zulässig – so die Münchner Finanzrichter. Die...

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3. August 2017

Vor einiger Zeit war bei vermögenden Steuerzahlern folgendes Gestaltungsmodell sehr beliebt: Es wird eine festverzinsliche (Bundes-)anleihe erworben. Kurze Zeit später wird der Zinsschein vom Mantel (= Stammrecht) getrennt. Der Mantel und der Zinsschein können anschließend getrennt gehandelt werden. Weil der isolierte Mantel keine Zinsen abwirft, sondern nur den Anspruch auf Zahlung des Nominalwerts der Anleihe bei deren Endfälligkeit verbrieft, hat er an Wert verloren. Nun veräußert der Steuerpflichtige den Mantel an eine ihm gehörende GmbH. Folge: Es ist ein Verlust aus der Veräußerung des Stammrechts entstanden, der gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG steuerlich abziehbar ist....

2. August 2017

Der BFH hat jüngst ein interessantes Urteil gefällt, das Steuerpflichtige „begeistern“ dürfte, bei denen das Finanzamt aufgrund einer Gutschrifterteilung unberechtigt Umsatzsteuer nachfordert und eventuell sogar ein Strafverfahren eingeleitet hat. Worum geht es? Ein Steuerpflichtiger war als Erfinder tätig. Er schloss zusammen mit drei anderen Personen als Lizenzgeber Lizenzverträge mit einer KG für die Vermarktung von Erfindungen. Die KG sollte Gutschriften erstellen. Seit 1998 versteuerte der Kl. die anteiligen Einnahmen aus der Lizenzeinräumung als Einzelunternehmer. Die KG erstellte Gutschriften unter Anwendung des Regelsteuersatzes. Die Gutschriften nannten im Adressfeld den Namen und die Anschrift des Steuerpflichtigen und nahmen im Übrigen auf die zwischen...

1. August 2017

In der Praxis ist immer wieder zu beobachten, dass Stellplätze für Fahrzeuge umsatzsteuerfrei überlassen werden. Das ist auch richtig, wenn es sich bei der Überlassung lediglich um eine Nebenleistung zur Hauptleistung handelt und nicht zur Umsatzsteuer optiert wird bzw. optiert werden kann (zu Einzelheiten mit zahlreichen Beispielen vgl. Abschn. 4.12.2 Abs. 3 UStAE). Eine Entscheidung des BFH (Urteil vom 29.3.2017, XI R 20/15) zeigt aber, dass in zahlreichen Fällen die Annahme der Steuerfreiheit unzutreffend ist. Es ging um folgenden Fall:

31. Juli 2017

Es dauert nicht mehr lang und das Oktoberfest beginnt. Dazu passt eine Entscheidung des FG München vom 22.2.2017 (3 K 2670/14). Danach gilt: Steuerpflichtige, die in Bierzelten „auf eigene Rechnung“ Brezen oder andere Snacks verkaufen, unterliegen mit ihren Umsätzen nicht dem ermäßigten Steuersatz. Die Abgabe frisch zubereiteter Speisen oder Nahrungsmittel zum sofortigen Verzehr an Imbissständen oder in Kino-Foyers sei zwar eine Lieferung von Gegenständen, wenn die Dienstleistungselemente nicht überwiegen (= Umsatzsteuer 7 Prozent). Werden aber Backwaren durch „Brezenläufer“ den Kunden an den Tisch gebracht und werden Tische und Sitzmöglichkeiten zur Verfügung gestellt, so überwiege das Dienstleistungselement.

27. Juli 2017

Nach § 146 Abs. 2 AO gilt: Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind im Geltungsbereich dieses Gesetzes, also in Deutschland, zu führen und aufzubewahren. Abweichend davon kann die zuständige Finanzbehörde gemäß § 146 Abs. 2a AO auf schriftlichen Antrag des Steuerpflichtigen bewilligen, dass elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen oder Teile davon außerhalb Deutschlands geführt und aufbewahrt werden können. Voraussetzung ist u. a., dass der Steuerpflichtige der zuständigen Finanzbehörde den Standort des Datenverarbeitungssystems und bei Beauftragung eines Dritten dessen Namen und Anschrift mitteilt. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit Erlass vom 20.01.2017 (S 0316.1.1-5/3 St42) ausführlich zu...

24. Juli 2017

Vor einigen Monaten hatte ich in meinem Blog-Beitrag „Steuerbare Überlassung von Luft“ darauf hingewiesen, dass eine Entschädigung, die ein Stromnetzbetreiber an einen Grundstückseigentümer zahlt, weil dessen Grundstück mit einer Hochspannungsleitung überzogen wird, zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führt. Das gilt auch dann, wenn es sich um ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Grundstück handelt (FG Düsseldorf v. 20.09.2016, 10 K 2412/13 E, Revision unter IX R 31/16). Die Entschädigung ist grundsätzlich im Jahr der Zahlung in voller Höhe zu versteuern. 

20. Juli 2017

Offenbar fragen Einzelhändler immer häufiger bei der Finanzverwaltung an, ob sie auf die (körperliche) Aufbewahrung von Rechnungen und Lieferscheinen verzichten können, wenn ihre Lieferanten bzw. Großhändler die Unterlagen auf eine Archivierungs-CD brennen und ihnen zur Verfügung stellen. Leider werden derartige Anfragen von der Finanzverwaltung – soweit ersichtlich – negativ beschieden. Begründet wird dies zumeist wie folgt:

17. Juli 2017

Veräußert eine Mitunternehmerschaft beispielsweise ein Betriebsgrundstück, so können durch die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise eventuelle Rücklagen nach § 6b EStG bzw. aufgedeckte stille Reserven von den Gesellschaftern auch für Investitionen in einer anderen Personengesellschaft genutzt werden. Das heißt: Verkauft die KG der Gesellschafter A, B, C, D ein Betriebsgrundstück, so kann die Rücklage nach § 6b EStG auch anteilig von den Gesellschaftern A und B genutzt werden, wenn diese ihrerseits eine betriebliche Immobilie über eine andere Personengesellschaft erwerben. Zu verfahrensrechtlichen Problemen mit der Übertragung kann es aber kommen, wenn die Rücklage sozusagen im Erstjahr nicht voll übertragen werden kann.

14. Juli 2017

Bei den Zivilgerichten scheinen beim Thema „Haftung des Steuerberaters derzeit wohl alle Dämme zu brechen. Ein interessantes – und stark zu kritisierendes – Urteil hat kürzlich das OLG Nürnberg getroffen (Urteil vom 24.02.2017, 5 U 1687/16). Danach muss ein Steuerberater Schadenersatz in Höhe der gegen seinen Mandanten verhängten Geldstrafe einschließlich etwaiger Verteidigerkosten leisten, weil er es versäumt hat, rechtzeitig eine Selbstanzeige zu stellen. Ein Verbot, die strafrechtliche Sanktion zivilrechtlich auf den Steuerberater zu überwälzen, gebe es nicht. So weit, so gut (oder schlecht). Sieht man sich aber den Sachverhalt und die Urteilsgründe des OLG Nürnberg an, sträuben sich zumindest mir...

14. Juli 2017

Wer sich auf den wohlverdienten Ruhestand vorbereitet, sollte prüfen, ob für seine Arbeitsmittel noch eine AfA-Berechtigung besteht bzw. der AfA-Zeitraum noch läuft. Denn bereits Anfang 2016 hatte das FG München entschieden, dass die AfA mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses verloren geht. Die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts schließt Zeiten, in denen es nicht zur Erzielung von Einkünften genutzt wird, ein. Es ist deshalb gerechtfertigt, diesem Zeitraum einen Teil der AfA zuzuordnen. Und wenn in diesem Zeitraum keine Einkünfte erzielt werden, kann es auch keine abziehbaren Werbungskosten geben. Auch eine Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung ist nicht zulässig – so die Münchner Finanzrichter. Die...

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Der BFH hat jüngst ein interessantes Urteil gefällt, das Steuerpflichtige „begeistern“ dürfte, bei denen das Finanzamt aufgrund einer Gutschrifterteilung unberechtigt Umsatzsteuer nachfordert und eventuell sogar ein Strafverfahren eingeleitet hat. Worum geht es? Ein Steuerpflichtiger war als Erfinder tätig. Er schloss zusammen mit drei anderen Personen als Lizenzgeber Lizenzverträge mit einer KG für die Vermarktung von Erfindungen. Die KG sollte Gutschriften erstellen. Seit 1998 versteuerte der Kl. die anteiligen Einnahmen aus der Lizenzeinräumung als Einzelunternehmer. Die KG erstellte Gutschriften unter Anwendung des Regelsteuersatzes. Die Gutschriften nannten im Adressfeld den Namen und die Anschrift des Steuerpflichtigen und nahmen im Übrigen auf die zwischen...

1. August 2017

In der Praxis ist immer wieder zu beobachten, dass Stellplätze für Fahrzeuge umsatzsteuerfrei überlassen werden. Das ist auch richtig, wenn es sich bei der Überlassung lediglich um eine Nebenleistung zur Hauptleistung handelt und nicht zur Umsatzsteuer optiert wird bzw. optiert werden kann (zu Einzelheiten mit zahlreichen Beispielen vgl. Abschn. 4.12.2 Abs. 3 UStAE). Eine Entscheidung des BFH (Urteil vom 29.3.2017, XI R 20/15) zeigt aber, dass in zahlreichen Fällen die Annahme der Steuerfreiheit unzutreffend ist. Es ging um folgenden Fall:

31. Juli 2017

Es dauert nicht mehr lang und das Oktoberfest beginnt. Dazu passt eine Entscheidung des FG München vom 22.2.2017 (3 K 2670/14). Danach gilt: Steuerpflichtige, die in Bierzelten „auf eigene Rechnung“ Brezen oder andere Snacks verkaufen, unterliegen mit ihren Umsätzen nicht dem ermäßigten Steuersatz. Die Abgabe frisch zubereiteter Speisen oder Nahrungsmittel zum sofortigen Verzehr an Imbissständen oder in Kino-Foyers sei zwar eine Lieferung von Gegenständen, wenn die Dienstleistungselemente nicht überwiegen (= Umsatzsteuer 7 Prozent). Werden aber Backwaren durch „Brezenläufer“ den Kunden an den Tisch gebracht und werden Tische und Sitzmöglichkeiten zur Verfügung gestellt, so überwiege das Dienstleistungselement.

27. Juli 2017

Nach § 146 Abs. 2 AO gilt: Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind im Geltungsbereich dieses Gesetzes, also in Deutschland, zu führen und aufzubewahren. Abweichend davon kann die zuständige Finanzbehörde gemäß § 146 Abs. 2a AO auf schriftlichen Antrag des Steuerpflichtigen bewilligen, dass elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen oder Teile davon außerhalb Deutschlands geführt und aufbewahrt werden können. Voraussetzung ist u. a., dass der Steuerpflichtige der zuständigen Finanzbehörde den Standort des Datenverarbeitungssystems und bei Beauftragung eines Dritten dessen Namen und Anschrift mitteilt. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit Erlass vom 20.01.2017 (S 0316.1.1-5/3 St42) ausführlich zu...

24. Juli 2017

Vor einigen Monaten hatte ich in meinem Blog-Beitrag „Steuerbare Überlassung von Luft“ darauf hingewiesen, dass eine Entschädigung, die ein Stromnetzbetreiber an einen Grundstückseigentümer zahlt, weil dessen Grundstück mit einer Hochspannungsleitung überzogen wird, zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führt. Das gilt auch dann, wenn es sich um ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Grundstück handelt (FG Düsseldorf v. 20.09.2016, 10 K 2412/13 E, Revision unter IX R 31/16). Die Entschädigung ist grundsätzlich im Jahr der Zahlung in voller Höhe zu versteuern. 

20. Juli 2017

Offenbar fragen Einzelhändler immer häufiger bei der Finanzverwaltung an, ob sie auf die (körperliche) Aufbewahrung von Rechnungen und Lieferscheinen verzichten können, wenn ihre Lieferanten bzw. Großhändler die Unterlagen auf eine Archivierungs-CD brennen und ihnen zur Verfügung stellen. Leider werden derartige Anfragen von der Finanzverwaltung – soweit ersichtlich – negativ beschieden. Begründet wird dies zumeist wie folgt:

17. Juli 2017

Veräußert eine Mitunternehmerschaft beispielsweise ein Betriebsgrundstück, so können durch die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise eventuelle Rücklagen nach § 6b EStG bzw. aufgedeckte stille Reserven von den Gesellschaftern auch für Investitionen in einer anderen Personengesellschaft genutzt werden. Das heißt: Verkauft die KG der Gesellschafter A, B, C, D ein Betriebsgrundstück, so kann die Rücklage nach § 6b EStG auch anteilig von den Gesellschaftern A und B genutzt werden, wenn diese ihrerseits eine betriebliche Immobilie über eine andere Personengesellschaft erwerben. Zu verfahrensrechtlichen Problemen mit der Übertragung kann es aber kommen, wenn die Rücklage sozusagen im Erstjahr nicht voll übertragen werden kann.

14. Juli 2017

Bei den Zivilgerichten scheinen beim Thema „Haftung des Steuerberaters derzeit wohl alle Dämme zu brechen. Ein interessantes – und stark zu kritisierendes – Urteil hat kürzlich das OLG Nürnberg getroffen (Urteil vom 24.02.2017, 5 U 1687/16). Danach muss ein Steuerberater Schadenersatz in Höhe der gegen seinen Mandanten verhängten Geldstrafe einschließlich etwaiger Verteidigerkosten leisten, weil er es versäumt hat, rechtzeitig eine Selbstanzeige zu stellen. Ein Verbot, die strafrechtliche Sanktion zivilrechtlich auf den Steuerberater zu überwälzen, gebe es nicht. So weit, so gut (oder schlecht). Sieht man sich aber den Sachverhalt und die Urteilsgründe des OLG Nürnberg an, sträuben sich zumindest mir...

14. Juli 2017

Wer sich auf den wohlverdienten Ruhestand vorbereitet, sollte prüfen, ob für seine Arbeitsmittel noch eine AfA-Berechtigung besteht bzw. der AfA-Zeitraum noch läuft. Denn bereits Anfang 2016 hatte das FG München entschieden, dass die AfA mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses verloren geht. Die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts schließt Zeiten, in denen es nicht zur Erzielung von Einkünften genutzt wird, ein. Es ist deshalb gerechtfertigt, diesem Zeitraum einen Teil der AfA zuzuordnen. Und wenn in diesem Zeitraum keine Einkünfte erzielt werden, kann es auch keine abziehbaren Werbungskosten geben. Auch eine Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung ist nicht zulässig – so die Münchner Finanzrichter. Die...

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3. August 2017

Vor einiger Zeit war bei vermögenden Steuerzahlern folgendes Gestaltungsmodell sehr beliebt: Es wird eine festverzinsliche (Bundes-)anleihe erworben. Kurze Zeit später wird der Zinsschein vom Mantel (= Stammrecht) getrennt. Der Mantel und der Zinsschein können anschließend getrennt gehandelt werden. Weil der isolierte Mantel keine Zinsen abwirft, sondern nur den Anspruch auf Zahlung des Nominalwerts der Anleihe bei deren Endfälligkeit verbrieft, hat er an Wert verloren. Nun veräußert der Steuerpflichtige den Mantel an eine ihm gehörende GmbH. Folge: Es ist ein Verlust aus der Veräußerung des Stammrechts entstanden, der gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG steuerlich abziehbar ist....

2. August 2017

Der BFH hat jüngst ein interessantes Urteil gefällt, das Steuerpflichtige „begeistern“ dürfte, bei denen das Finanzamt aufgrund einer Gutschrifterteilung unberechtigt Umsatzsteuer nachfordert und eventuell sogar ein Strafverfahren eingeleitet hat. Worum geht es? Ein Steuerpflichtiger war als Erfinder tätig. Er schloss zusammen mit drei anderen Personen als Lizenzgeber Lizenzverträge mit einer KG für die Vermarktung von Erfindungen. Die KG sollte Gutschriften erstellen. Seit 1998 versteuerte der Kl. die anteiligen Einnahmen aus der Lizenzeinräumung als Einzelunternehmer. Die KG erstellte Gutschriften unter Anwendung des Regelsteuersatzes. Die Gutschriften nannten im Adressfeld den Namen und die Anschrift des Steuerpflichtigen und nahmen im Übrigen auf die zwischen...

1. August 2017

In der Praxis ist immer wieder zu beobachten, dass Stellplätze für Fahrzeuge umsatzsteuerfrei überlassen werden. Das ist auch richtig, wenn es sich bei der Überlassung lediglich um eine Nebenleistung zur Hauptleistung handelt und nicht zur Umsatzsteuer optiert wird bzw. optiert werden kann (zu Einzelheiten mit zahlreichen Beispielen vgl. Abschn. 4.12.2 Abs. 3 UStAE). Eine Entscheidung des BFH (Urteil vom 29.3.2017, XI R 20/15) zeigt aber, dass in zahlreichen Fällen die Annahme der Steuerfreiheit unzutreffend ist. Es ging um folgenden Fall:

31. Juli 2017

Es dauert nicht mehr lang und das Oktoberfest beginnt. Dazu passt eine Entscheidung des FG München vom 22.2.2017 (3 K 2670/14). Danach gilt: Steuerpflichtige, die in Bierzelten „auf eigene Rechnung“ Brezen oder andere Snacks verkaufen, unterliegen mit ihren Umsätzen nicht dem ermäßigten Steuersatz. Die Abgabe frisch zubereiteter Speisen oder Nahrungsmittel zum sofortigen Verzehr an Imbissständen oder in Kino-Foyers sei zwar eine Lieferung von Gegenständen, wenn die Dienstleistungselemente nicht überwiegen (= Umsatzsteuer 7 Prozent). Werden aber Backwaren durch „Brezenläufer“ den Kunden an den Tisch gebracht und werden Tische und Sitzmöglichkeiten zur Verfügung gestellt, so überwiege das Dienstleistungselement.

27. Juli 2017

Nach § 146 Abs. 2 AO gilt: Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind im Geltungsbereich dieses Gesetzes, also in Deutschland, zu führen und aufzubewahren. Abweichend davon kann die zuständige Finanzbehörde gemäß § 146 Abs. 2a AO auf schriftlichen Antrag des Steuerpflichtigen bewilligen, dass elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen oder Teile davon außerhalb Deutschlands geführt und aufbewahrt werden können. Voraussetzung ist u. a., dass der Steuerpflichtige der zuständigen Finanzbehörde den Standort des Datenverarbeitungssystems und bei Beauftragung eines Dritten dessen Namen und Anschrift mitteilt. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit Erlass vom 20.01.2017 (S 0316.1.1-5/3 St42) ausführlich zu...

24. Juli 2017

Vor einigen Monaten hatte ich in meinem Blog-Beitrag „Steuerbare Überlassung von Luft“ darauf hingewiesen, dass eine Entschädigung, die ein Stromnetzbetreiber an einen Grundstückseigentümer zahlt, weil dessen Grundstück mit einer Hochspannungsleitung überzogen wird, zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führt. Das gilt auch dann, wenn es sich um ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Grundstück handelt (FG Düsseldorf v. 20.09.2016, 10 K 2412/13 E, Revision unter IX R 31/16). Die Entschädigung ist grundsätzlich im Jahr der Zahlung in voller Höhe zu versteuern. 

20. Juli 2017

Offenbar fragen Einzelhändler immer häufiger bei der Finanzverwaltung an, ob sie auf die (körperliche) Aufbewahrung von Rechnungen und Lieferscheinen verzichten können, wenn ihre Lieferanten bzw. Großhändler die Unterlagen auf eine Archivierungs-CD brennen und ihnen zur Verfügung stellen. Leider werden derartige Anfragen von der Finanzverwaltung – soweit ersichtlich – negativ beschieden. Begründet wird dies zumeist wie folgt:

17. Juli 2017

Veräußert eine Mitunternehmerschaft beispielsweise ein Betriebsgrundstück, so können durch die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise eventuelle Rücklagen nach § 6b EStG bzw. aufgedeckte stille Reserven von den Gesellschaftern auch für Investitionen in einer anderen Personengesellschaft genutzt werden. Das heißt: Verkauft die KG der Gesellschafter A, B, C, D ein Betriebsgrundstück, so kann die Rücklage nach § 6b EStG auch anteilig von den Gesellschaftern A und B genutzt werden, wenn diese ihrerseits eine betriebliche Immobilie über eine andere Personengesellschaft erwerben. Zu verfahrensrechtlichen Problemen mit der Übertragung kann es aber kommen, wenn die Rücklage sozusagen im Erstjahr nicht voll übertragen werden kann.

14. Juli 2017

Bei den Zivilgerichten scheinen beim Thema „Haftung des Steuerberaters derzeit wohl alle Dämme zu brechen. Ein interessantes – und stark zu kritisierendes – Urteil hat kürzlich das OLG Nürnberg getroffen (Urteil vom 24.02.2017, 5 U 1687/16). Danach muss ein Steuerberater Schadenersatz in Höhe der gegen seinen Mandanten verhängten Geldstrafe einschließlich etwaiger Verteidigerkosten leisten, weil er es versäumt hat, rechtzeitig eine Selbstanzeige zu stellen. Ein Verbot, die strafrechtliche Sanktion zivilrechtlich auf den Steuerberater zu überwälzen, gebe es nicht. So weit, so gut (oder schlecht). Sieht man sich aber den Sachverhalt und die Urteilsgründe des OLG Nürnberg an, sträuben sich zumindest mir...

14. Juli 2017

Wer sich auf den wohlverdienten Ruhestand vorbereitet, sollte prüfen, ob für seine Arbeitsmittel noch eine AfA-Berechtigung besteht bzw. der AfA-Zeitraum noch läuft. Denn bereits Anfang 2016 hatte das FG München entschieden, dass die AfA mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses verloren geht. Die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts schließt Zeiten, in denen es nicht zur Erzielung von Einkünften genutzt wird, ein. Es ist deshalb gerechtfertigt, diesem Zeitraum einen Teil der AfA zuzuordnen. Und wenn in diesem Zeitraum keine Einkünfte erzielt werden, kann es auch keine abziehbaren Werbungskosten geben. Auch eine Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung ist nicht zulässig – so die Münchner Finanzrichter. Die...

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Vor einiger Zeit war bei vermögenden Steuerzahlern folgendes Gestaltungsmodell sehr beliebt: Es wird eine festverzinsliche (Bundes-)anleihe erworben. Kurze Zeit später wird der Zinsschein vom Mantel (= Stammrecht) getrennt. Der Mantel und der Zinsschein können anschließend getrennt gehandelt werden. Weil der isolierte Mantel keine Zinsen abwirft, sondern nur den Anspruch auf Zahlung des Nominalwerts der Anleihe bei deren Endfälligkeit verbrieft, hat er an Wert verloren. Nun veräußert der Steuerpflichtige den Mantel an eine ihm gehörende GmbH. Folge: Es ist ein Verlust aus der Veräußerung des Stammrechts entstanden, der gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG steuerlich abziehbar ist....

2. August 2017

Der BFH hat jüngst ein interessantes Urteil gefällt, das Steuerpflichtige „begeistern“ dürfte, bei denen das Finanzamt aufgrund einer Gutschrifterteilung unberechtigt Umsatzsteuer nachfordert und eventuell sogar ein Strafverfahren eingeleitet hat. Worum geht es? Ein Steuerpflichtiger war als Erfinder tätig. Er schloss zusammen mit drei anderen Personen als Lizenzgeber Lizenzverträge mit einer KG für die Vermarktung von Erfindungen. Die KG sollte Gutschriften erstellen. Seit 1998 versteuerte der Kl. die anteiligen Einnahmen aus der Lizenzeinräumung als Einzelunternehmer. Die KG erstellte Gutschriften unter Anwendung des Regelsteuersatzes. Die Gutschriften nannten im Adressfeld den Namen und die Anschrift des Steuerpflichtigen und nahmen im Übrigen auf die zwischen...

1. August 2017

In der Praxis ist immer wieder zu beobachten, dass Stellplätze für Fahrzeuge umsatzsteuerfrei überlassen werden. Das ist auch richtig, wenn es sich bei der Überlassung lediglich um eine Nebenleistung zur Hauptleistung handelt und nicht zur Umsatzsteuer optiert wird bzw. optiert werden kann (zu Einzelheiten mit zahlreichen Beispielen vgl. Abschn. 4.12.2 Abs. 3 UStAE). Eine Entscheidung des BFH (Urteil vom 29.3.2017, XI R 20/15) zeigt aber, dass in zahlreichen Fällen die Annahme der Steuerfreiheit unzutreffend ist. Es ging um folgenden Fall:

31. Juli 2017

Es dauert nicht mehr lang und das Oktoberfest beginnt. Dazu passt eine Entscheidung des FG München vom 22.2.2017 (3 K 2670/14). Danach gilt: Steuerpflichtige, die in Bierzelten „auf eigene Rechnung“ Brezen oder andere Snacks verkaufen, unterliegen mit ihren Umsätzen nicht dem ermäßigten Steuersatz. Die Abgabe frisch zubereiteter Speisen oder Nahrungsmittel zum sofortigen Verzehr an Imbissständen oder in Kino-Foyers sei zwar eine Lieferung von Gegenständen, wenn die Dienstleistungselemente nicht überwiegen (= Umsatzsteuer 7 Prozent). Werden aber Backwaren durch „Brezenläufer“ den Kunden an den Tisch gebracht und werden Tische und Sitzmöglichkeiten zur Verfügung gestellt, so überwiege das Dienstleistungselement.

27. Juli 2017

Nach § 146 Abs. 2 AO gilt: Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind im Geltungsbereich dieses Gesetzes, also in Deutschland, zu führen und aufzubewahren. Abweichend davon kann die zuständige Finanzbehörde gemäß § 146 Abs. 2a AO auf schriftlichen Antrag des Steuerpflichtigen bewilligen, dass elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen oder Teile davon außerhalb Deutschlands geführt und aufbewahrt werden können. Voraussetzung ist u. a., dass der Steuerpflichtige der zuständigen Finanzbehörde den Standort des Datenverarbeitungssystems und bei Beauftragung eines Dritten dessen Namen und Anschrift mitteilt. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit Erlass vom 20.01.2017 (S 0316.1.1-5/3 St42) ausführlich zu...

24. Juli 2017

Vor einigen Monaten hatte ich in meinem Blog-Beitrag „Steuerbare Überlassung von Luft“ darauf hingewiesen, dass eine Entschädigung, die ein Stromnetzbetreiber an einen Grundstückseigentümer zahlt, weil dessen Grundstück mit einer Hochspannungsleitung überzogen wird, zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führt. Das gilt auch dann, wenn es sich um ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Grundstück handelt (FG Düsseldorf v. 20.09.2016, 10 K 2412/13 E, Revision unter IX R 31/16). Die Entschädigung ist grundsätzlich im Jahr der Zahlung in voller Höhe zu versteuern. 

20. Juli 2017

Offenbar fragen Einzelhändler immer häufiger bei der Finanzverwaltung an, ob sie auf die (körperliche) Aufbewahrung von Rechnungen und Lieferscheinen verzichten können, wenn ihre Lieferanten bzw. Großhändler die Unterlagen auf eine Archivierungs-CD brennen und ihnen zur Verfügung stellen. Leider werden derartige Anfragen von der Finanzverwaltung – soweit ersichtlich – negativ beschieden. Begründet wird dies zumeist wie folgt:

17. Juli 2017

Veräußert eine Mitunternehmerschaft beispielsweise ein Betriebsgrundstück, so können durch die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise eventuelle Rücklagen nach § 6b EStG bzw. aufgedeckte stille Reserven von den Gesellschaftern auch für Investitionen in einer anderen Personengesellschaft genutzt werden. Das heißt: Verkauft die KG der Gesellschafter A, B, C, D ein Betriebsgrundstück, so kann die Rücklage nach § 6b EStG auch anteilig von den Gesellschaftern A und B genutzt werden, wenn diese ihrerseits eine betriebliche Immobilie über eine andere Personengesellschaft erwerben. Zu verfahrensrechtlichen Problemen mit der Übertragung kann es aber kommen, wenn die Rücklage sozusagen im Erstjahr nicht voll übertragen werden kann.

14. Juli 2017

Bei den Zivilgerichten scheinen beim Thema „Haftung des Steuerberaters derzeit wohl alle Dämme zu brechen. Ein interessantes – und stark zu kritisierendes – Urteil hat kürzlich das OLG Nürnberg getroffen (Urteil vom 24.02.2017, 5 U 1687/16). Danach muss ein Steuerberater Schadenersatz in Höhe der gegen seinen Mandanten verhängten Geldstrafe einschließlich etwaiger Verteidigerkosten leisten, weil er es versäumt hat, rechtzeitig eine Selbstanzeige zu stellen. Ein Verbot, die strafrechtliche Sanktion zivilrechtlich auf den Steuerberater zu überwälzen, gebe es nicht. So weit, so gut (oder schlecht). Sieht man sich aber den Sachverhalt und die Urteilsgründe des OLG Nürnberg an, sträuben sich zumindest mir...

14. Juli 2017

Wer sich auf den wohlverdienten Ruhestand vorbereitet, sollte prüfen, ob für seine Arbeitsmittel noch eine AfA-Berechtigung besteht bzw. der AfA-Zeitraum noch läuft. Denn bereits Anfang 2016 hatte das FG München entschieden, dass die AfA mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses verloren geht. Die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts schließt Zeiten, in denen es nicht zur Erzielung von Einkünften genutzt wird, ein. Es ist deshalb gerechtfertigt, diesem Zeitraum einen Teil der AfA zuzuordnen. Und wenn in diesem Zeitraum keine Einkünfte erzielt werden, kann es auch keine abziehbaren Werbungskosten geben. Auch eine Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung ist nicht zulässig – so die Münchner Finanzrichter. Die...

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3. August 2017

Vor einiger Zeit war bei vermögenden Steuerzahlern folgendes Gestaltungsmodell sehr beliebt: Es wird eine festverzinsliche (Bundes-)anleihe erworben. Kurze Zeit später wird der Zinsschein vom Mantel (= Stammrecht) getrennt. Der Mantel und der Zinsschein können anschließend getrennt gehandelt werden. Weil der isolierte Mantel keine Zinsen abwirft, sondern nur den Anspruch auf Zahlung des Nominalwerts der Anleihe bei deren Endfälligkeit verbrieft, hat er an Wert verloren. Nun veräußert der Steuerpflichtige den Mantel an eine ihm gehörende GmbH. Folge: Es ist ein Verlust aus der Veräußerung des Stammrechts entstanden, der gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG steuerlich abziehbar ist....

2. August 2017

Der BFH hat jüngst ein interessantes Urteil gefällt, das Steuerpflichtige „begeistern“ dürfte, bei denen das Finanzamt aufgrund einer Gutschrifterteilung unberechtigt Umsatzsteuer nachfordert und eventuell sogar ein Strafverfahren eingeleitet hat. Worum geht es? Ein Steuerpflichtiger war als Erfinder tätig. Er schloss zusammen mit drei anderen Personen als Lizenzgeber Lizenzverträge mit einer KG für die Vermarktung von Erfindungen. Die KG sollte Gutschriften erstellen. Seit 1998 versteuerte der Kl. die anteiligen Einnahmen aus der Lizenzeinräumung als Einzelunternehmer. Die KG erstellte Gutschriften unter Anwendung des Regelsteuersatzes. Die Gutschriften nannten im Adressfeld den Namen und die Anschrift des Steuerpflichtigen und nahmen im Übrigen auf die zwischen...

1. August 2017

In der Praxis ist immer wieder zu beobachten, dass Stellplätze für Fahrzeuge umsatzsteuerfrei überlassen werden. Das ist auch richtig, wenn es sich bei der Überlassung lediglich um eine Nebenleistung zur Hauptleistung handelt und nicht zur Umsatzsteuer optiert wird bzw. optiert werden kann (zu Einzelheiten mit zahlreichen Beispielen vgl. Abschn. 4.12.2 Abs. 3 UStAE). Eine Entscheidung des BFH (Urteil vom 29.3.2017, XI R 20/15) zeigt aber, dass in zahlreichen Fällen die Annahme der Steuerfreiheit unzutreffend ist. Es ging um folgenden Fall:

31. Juli 2017

Es dauert nicht mehr lang und das Oktoberfest beginnt. Dazu passt eine Entscheidung des FG München vom 22.2.2017 (3 K 2670/14). Danach gilt: Steuerpflichtige, die in Bierzelten „auf eigene Rechnung“ Brezen oder andere Snacks verkaufen, unterliegen mit ihren Umsätzen nicht dem ermäßigten Steuersatz. Die Abgabe frisch zubereiteter Speisen oder Nahrungsmittel zum sofortigen Verzehr an Imbissständen oder in Kino-Foyers sei zwar eine Lieferung von Gegenständen, wenn die Dienstleistungselemente nicht überwiegen (= Umsatzsteuer 7 Prozent). Werden aber Backwaren durch „Brezenläufer“ den Kunden an den Tisch gebracht und werden Tische und Sitzmöglichkeiten zur Verfügung gestellt, so überwiege das Dienstleistungselement.

27. Juli 2017

Nach § 146 Abs. 2 AO gilt: Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind im Geltungsbereich dieses Gesetzes, also in Deutschland, zu führen und aufzubewahren. Abweichend davon kann die zuständige Finanzbehörde gemäß § 146 Abs. 2a AO auf schriftlichen Antrag des Steuerpflichtigen bewilligen, dass elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen oder Teile davon außerhalb Deutschlands geführt und aufbewahrt werden können. Voraussetzung ist u. a., dass der Steuerpflichtige der zuständigen Finanzbehörde den Standort des Datenverarbeitungssystems und bei Beauftragung eines Dritten dessen Namen und Anschrift mitteilt. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit Erlass vom 20.01.2017 (S 0316.1.1-5/3 St42) ausführlich zu...

24. Juli 2017

Vor einigen Monaten hatte ich in meinem Blog-Beitrag „Steuerbare Überlassung von Luft“ darauf hingewiesen, dass eine Entschädigung, die ein Stromnetzbetreiber an einen Grundstückseigentümer zahlt, weil dessen Grundstück mit einer Hochspannungsleitung überzogen wird, zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führt. Das gilt auch dann, wenn es sich um ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Grundstück handelt (FG Düsseldorf v. 20.09.2016, 10 K 2412/13 E, Revision unter IX R 31/16). Die Entschädigung ist grundsätzlich im Jahr der Zahlung in voller Höhe zu versteuern. 

20. Juli 2017

Offenbar fragen Einzelhändler immer häufiger bei der Finanzverwaltung an, ob sie auf die (körperliche) Aufbewahrung von Rechnungen und Lieferscheinen verzichten können, wenn ihre Lieferanten bzw. Großhändler die Unterlagen auf eine Archivierungs-CD brennen und ihnen zur Verfügung stellen. Leider werden derartige Anfragen von der Finanzverwaltung – soweit ersichtlich – negativ beschieden. Begründet wird dies zumeist wie folgt:

17. Juli 2017

Veräußert eine Mitunternehmerschaft beispielsweise ein Betriebsgrundstück, so können durch die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise eventuelle Rücklagen nach § 6b EStG bzw. aufgedeckte stille Reserven von den Gesellschaftern auch für Investitionen in einer anderen Personengesellschaft genutzt werden. Das heißt: Verkauft die KG der Gesellschafter A, B, C, D ein Betriebsgrundstück, so kann die Rücklage nach § 6b EStG auch anteilig von den Gesellschaftern A und B genutzt werden, wenn diese ihrerseits eine betriebliche Immobilie über eine andere Personengesellschaft erwerben. Zu verfahrensrechtlichen Problemen mit der Übertragung kann es aber kommen, wenn die Rücklage sozusagen im Erstjahr nicht voll übertragen werden kann.

14. Juli 2017

Bei den Zivilgerichten scheinen beim Thema „Haftung des Steuerberaters derzeit wohl alle Dämme zu brechen. Ein interessantes – und stark zu kritisierendes – Urteil hat kürzlich das OLG Nürnberg getroffen (Urteil vom 24.02.2017, 5 U 1687/16). Danach muss ein Steuerberater Schadenersatz in Höhe der gegen seinen Mandanten verhängten Geldstrafe einschließlich etwaiger Verteidigerkosten leisten, weil er es versäumt hat, rechtzeitig eine Selbstanzeige zu stellen. Ein Verbot, die strafrechtliche Sanktion zivilrechtlich auf den Steuerberater zu überwälzen, gebe es nicht. So weit, so gut (oder schlecht). Sieht man sich aber den Sachverhalt und die Urteilsgründe des OLG Nürnberg an, sträuben sich zumindest mir...

14. Juli 2017

Wer sich auf den wohlverdienten Ruhestand vorbereitet, sollte prüfen, ob für seine Arbeitsmittel noch eine AfA-Berechtigung besteht bzw. der AfA-Zeitraum noch läuft. Denn bereits Anfang 2016 hatte das FG München entschieden, dass die AfA mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses verloren geht. Die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts schließt Zeiten, in denen es nicht zur Erzielung von Einkünften genutzt wird, ein. Es ist deshalb gerechtfertigt, diesem Zeitraum einen Teil der AfA zuzuordnen. Und wenn in diesem Zeitraum keine Einkünfte erzielt werden, kann es auch keine abziehbaren Werbungskosten geben. Auch eine Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung ist nicht zulässig – so die Münchner Finanzrichter. Die...

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2. August 2017

Der BFH hat jüngst ein interessantes Urteil gefällt, das Steuerpflichtige „begeistern“ dürfte, bei denen das Finanzamt aufgrund einer Gutschrifterteilung unberechtigt Umsatzsteuer nachfordert und eventuell sogar ein Strafverfahren eingeleitet hat. Worum geht es? Ein Steuerpflichtiger war als Erfinder tätig. Er schloss zusammen mit drei anderen Personen als Lizenzgeber Lizenzverträge mit einer KG für die Vermarktung von Erfindungen. Die KG sollte Gutschriften erstellen. Seit 1998 versteuerte der Kl. die anteiligen Einnahmen aus der Lizenzeinräumung als Einzelunternehmer. Die KG erstellte Gutschriften unter Anwendung des Regelsteuersatzes. Die Gutschriften nannten im Adressfeld den Namen und die Anschrift des Steuerpflichtigen und nahmen im Übrigen auf die zwischen...

1. August 2017

In der Praxis ist immer wieder zu beobachten, dass Stellplätze für Fahrzeuge umsatzsteuerfrei überlassen werden. Das ist auch richtig, wenn es sich bei der Überlassung lediglich um eine Nebenleistung zur Hauptleistung handelt und nicht zur Umsatzsteuer optiert wird bzw. optiert werden kann (zu Einzelheiten mit zahlreichen Beispielen vgl. Abschn. 4.12.2 Abs. 3 UStAE). Eine Entscheidung des BFH (Urteil vom 29.3.2017, XI R 20/15) zeigt aber, dass in zahlreichen Fällen die Annahme der Steuerfreiheit unzutreffend ist. Es ging um folgenden Fall:

31. Juli 2017

Es dauert nicht mehr lang und das Oktoberfest beginnt. Dazu passt eine Entscheidung des FG München vom 22.2.2017 (3 K 2670/14). Danach gilt: Steuerpflichtige, die in Bierzelten „auf eigene Rechnung“ Brezen oder andere Snacks verkaufen, unterliegen mit ihren Umsätzen nicht dem ermäßigten Steuersatz. Die Abgabe frisch zubereiteter Speisen oder Nahrungsmittel zum sofortigen Verzehr an Imbissständen oder in Kino-Foyers sei zwar eine Lieferung von Gegenständen, wenn die Dienstleistungselemente nicht überwiegen (= Umsatzsteuer 7 Prozent). Werden aber Backwaren durch „Brezenläufer“ den Kunden an den Tisch gebracht und werden Tische und Sitzmöglichkeiten zur Verfügung gestellt, so überwiege das Dienstleistungselement.

27. Juli 2017

Nach § 146 Abs. 2 AO gilt: Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind im Geltungsbereich dieses Gesetzes, also in Deutschland, zu führen und aufzubewahren. Abweichend davon kann die zuständige Finanzbehörde gemäß § 146 Abs. 2a AO auf schriftlichen Antrag des Steuerpflichtigen bewilligen, dass elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen oder Teile davon außerhalb Deutschlands geführt und aufbewahrt werden können. Voraussetzung ist u. a., dass der Steuerpflichtige der zuständigen Finanzbehörde den Standort des Datenverarbeitungssystems und bei Beauftragung eines Dritten dessen Namen und Anschrift mitteilt. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit Erlass vom 20.01.2017 (S 0316.1.1-5/3 St42) ausführlich zu...

24. Juli 2017

Vor einigen Monaten hatte ich in meinem Blog-Beitrag „Steuerbare Überlassung von Luft“ darauf hingewiesen, dass eine Entschädigung, die ein Stromnetzbetreiber an einen Grundstückseigentümer zahlt, weil dessen Grundstück mit einer Hochspannungsleitung überzogen wird, zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führt. Das gilt auch dann, wenn es sich um ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Grundstück handelt (FG Düsseldorf v. 20.09.2016, 10 K 2412/13 E, Revision unter IX R 31/16). Die Entschädigung ist grundsätzlich im Jahr der Zahlung in voller Höhe zu versteuern. 

20. Juli 2017

Offenbar fragen Einzelhändler immer häufiger bei der Finanzverwaltung an, ob sie auf die (körperliche) Aufbewahrung von Rechnungen und Lieferscheinen verzichten können, wenn ihre Lieferanten bzw. Großhändler die Unterlagen auf eine Archivierungs-CD brennen und ihnen zur Verfügung stellen. Leider werden derartige Anfragen von der Finanzverwaltung – soweit ersichtlich – negativ beschieden. Begründet wird dies zumeist wie folgt:

17. Juli 2017

Veräußert eine Mitunternehmerschaft beispielsweise ein Betriebsgrundstück, so können durch die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise eventuelle Rücklagen nach § 6b EStG bzw. aufgedeckte stille Reserven von den Gesellschaftern auch für Investitionen in einer anderen Personengesellschaft genutzt werden. Das heißt: Verkauft die KG der Gesellschafter A, B, C, D ein Betriebsgrundstück, so kann die Rücklage nach § 6b EStG auch anteilig von den Gesellschaftern A und B genutzt werden, wenn diese ihrerseits eine betriebliche Immobilie über eine andere Personengesellschaft erwerben. Zu verfahrensrechtlichen Problemen mit der Übertragung kann es aber kommen, wenn die Rücklage sozusagen im Erstjahr nicht voll übertragen werden kann.

14. Juli 2017

Bei den Zivilgerichten scheinen beim Thema „Haftung des Steuerberaters derzeit wohl alle Dämme zu brechen. Ein interessantes – und stark zu kritisierendes – Urteil hat kürzlich das OLG Nürnberg getroffen (Urteil vom 24.02.2017, 5 U 1687/16). Danach muss ein Steuerberater Schadenersatz in Höhe der gegen seinen Mandanten verhängten Geldstrafe einschließlich etwaiger Verteidigerkosten leisten, weil er es versäumt hat, rechtzeitig eine Selbstanzeige zu stellen. Ein Verbot, die strafrechtliche Sanktion zivilrechtlich auf den Steuerberater zu überwälzen, gebe es nicht. So weit, so gut (oder schlecht). Sieht man sich aber den Sachverhalt und die Urteilsgründe des OLG Nürnberg an, sträuben sich zumindest mir...

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Vor einiger Zeit war bei vermögenden Steuerzahlern folgendes Gestaltungsmodell sehr beliebt: Es wird eine festverzinsliche (Bundes-)anleihe erworben. Kurze Zeit später wird der Zinsschein vom Mantel (= Stammrecht) getrennt. Der Mantel und der Zinsschein können anschließend getrennt gehandelt werden. Weil der isolierte Mantel keine Zinsen abwirft, sondern nur den Anspruch auf Zahlung des Nominalwerts der Anleihe bei deren Endfälligkeit verbrieft, hat er an Wert verloren. Nun veräußert der Steuerpflichtige den Mantel an eine ihm gehörende GmbH. Folge: Es ist ein Verlust aus der Veräußerung des Stammrechts entstanden, der gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG steuerlich abziehbar ist....

2. August 2017

Der BFH hat jüngst ein interessantes Urteil gefällt, das Steuerpflichtige „begeistern“ dürfte, bei denen das Finanzamt aufgrund einer Gutschrifterteilung unberechtigt Umsatzsteuer nachfordert und eventuell sogar ein Strafverfahren eingeleitet hat. Worum geht es? Ein Steuerpflichtiger war als Erfinder tätig. Er schloss zusammen mit drei anderen Personen als Lizenzgeber Lizenzverträge mit einer KG für die Vermarktung von Erfindungen. Die KG sollte Gutschriften erstellen. Seit 1998 versteuerte der Kl. die anteiligen Einnahmen aus der Lizenzeinräumung als Einzelunternehmer. Die KG erstellte Gutschriften unter Anwendung des Regelsteuersatzes. Die Gutschriften nannten im Adressfeld den Namen und die Anschrift des Steuerpflichtigen und nahmen im Übrigen auf die zwischen...

1. August 2017

In der Praxis ist immer wieder zu beobachten, dass Stellplätze für Fahrzeuge umsatzsteuerfrei überlassen werden. Das ist auch richtig, wenn es sich bei der Überlassung lediglich um eine Nebenleistung zur Hauptleistung handelt und nicht zur Umsatzsteuer optiert wird bzw. optiert werden kann (zu Einzelheiten mit zahlreichen Beispielen vgl. Abschn. 4.12.2 Abs. 3 UStAE). Eine Entscheidung des BFH (Urteil vom 29.3.2017, XI R 20/15) zeigt aber, dass in zahlreichen Fällen die Annahme der Steuerfreiheit unzutreffend ist. Es ging um folgenden Fall:

31. Juli 2017

Es dauert nicht mehr lang und das Oktoberfest beginnt. Dazu passt eine Entscheidung des FG München vom 22.2.2017 (3 K 2670/14). Danach gilt: Steuerpflichtige, die in Bierzelten „auf eigene Rechnung“ Brezen oder andere Snacks verkaufen, unterliegen mit ihren Umsätzen nicht dem ermäßigten Steuersatz. Die Abgabe frisch zubereiteter Speisen oder Nahrungsmittel zum sofortigen Verzehr an Imbissständen oder in Kino-Foyers sei zwar eine Lieferung von Gegenständen, wenn die Dienstleistungselemente nicht überwiegen (= Umsatzsteuer 7 Prozent). Werden aber Backwaren durch „Brezenläufer“ den Kunden an den Tisch gebracht und werden Tische und Sitzmöglichkeiten zur Verfügung gestellt, so überwiege das Dienstleistungselement.

27. Juli 2017

Nach § 146 Abs. 2 AO gilt: Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind im Geltungsbereich dieses Gesetzes, also in Deutschland, zu führen und aufzubewahren. Abweichend davon kann die zuständige Finanzbehörde gemäß § 146 Abs. 2a AO auf schriftlichen Antrag des Steuerpflichtigen bewilligen, dass elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen oder Teile davon außerhalb Deutschlands geführt und aufbewahrt werden können. Voraussetzung ist u. a., dass der Steuerpflichtige der zuständigen Finanzbehörde den Standort des Datenverarbeitungssystems und bei Beauftragung eines Dritten dessen Namen und Anschrift mitteilt. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit Erlass vom 20.01.2017 (S 0316.1.1-5/3 St42) ausführlich zu...

24. Juli 2017

Vor einigen Monaten hatte ich in meinem Blog-Beitrag „Steuerbare Überlassung von Luft“ darauf hingewiesen, dass eine Entschädigung, die ein Stromnetzbetreiber an einen Grundstückseigentümer zahlt, weil dessen Grundstück mit einer Hochspannungsleitung überzogen wird, zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führt. Das gilt auch dann, wenn es sich um ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Grundstück handelt (FG Düsseldorf v. 20.09.2016, 10 K 2412/13 E, Revision unter IX R 31/16). Die Entschädigung ist grundsätzlich im Jahr der Zahlung in voller Höhe zu versteuern. 

20. Juli 2017

Offenbar fragen Einzelhändler immer häufiger bei der Finanzverwaltung an, ob sie auf die (körperliche) Aufbewahrung von Rechnungen und Lieferscheinen verzichten können, wenn ihre Lieferanten bzw. Großhändler die Unterlagen auf eine Archivierungs-CD brennen und ihnen zur Verfügung stellen. Leider werden derartige Anfragen von der Finanzverwaltung – soweit ersichtlich – negativ beschieden. Begründet wird dies zumeist wie folgt:

17. Juli 2017

Veräußert eine Mitunternehmerschaft beispielsweise ein Betriebsgrundstück, so können durch die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise eventuelle Rücklagen nach § 6b EStG bzw. aufgedeckte stille Reserven von den Gesellschaftern auch für Investitionen in einer anderen Personengesellschaft genutzt werden. Das heißt: Verkauft die KG der Gesellschafter A, B, C, D ein Betriebsgrundstück, so kann die Rücklage nach § 6b EStG auch anteilig von den Gesellschaftern A und B genutzt werden, wenn diese ihrerseits eine betriebliche Immobilie über eine andere Personengesellschaft erwerben. Zu verfahrensrechtlichen Problemen mit der Übertragung kann es aber kommen, wenn die Rücklage sozusagen im Erstjahr nicht voll übertragen werden kann.

14. Juli 2017

Bei den Zivilgerichten scheinen beim Thema „Haftung des Steuerberaters derzeit wohl alle Dämme zu brechen. Ein interessantes – und stark zu kritisierendes – Urteil hat kürzlich das OLG Nürnberg getroffen (Urteil vom 24.02.2017, 5 U 1687/16). Danach muss ein Steuerberater Schadenersatz in Höhe der gegen seinen Mandanten verhängten Geldstrafe einschließlich etwaiger Verteidigerkosten leisten, weil er es versäumt hat, rechtzeitig eine Selbstanzeige zu stellen. Ein Verbot, die strafrechtliche Sanktion zivilrechtlich auf den Steuerberater zu überwälzen, gebe es nicht. So weit, so gut (oder schlecht). Sieht man sich aber den Sachverhalt und die Urteilsgründe des OLG Nürnberg an, sträuben sich zumindest mir...

14. Juli 2017

Wer sich auf den wohlverdienten Ruhestand vorbereitet, sollte prüfen, ob für seine Arbeitsmittel noch eine AfA-Berechtigung besteht bzw. der AfA-Zeitraum noch läuft. Denn bereits Anfang 2016 hatte das FG München entschieden, dass die AfA mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses verloren geht. Die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts schließt Zeiten, in denen es nicht zur Erzielung von Einkünften genutzt wird, ein. Es ist deshalb gerechtfertigt, diesem Zeitraum einen Teil der AfA zuzuordnen. Und wenn in diesem Zeitraum keine Einkünfte erzielt werden, kann es auch keine abziehbaren Werbungskosten geben. Auch eine Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung ist nicht zulässig – so die Münchner Finanzrichter. Die...

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