Autor: Christian Herold
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Ist ein Kind wegen seiner Behinderung außerstande, sich selbst zu unterhalten, wird den Eltern Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr des Kindes hinaus gewährt. Voraussetzung ist, dass die Behinderung bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Früher galt eine Altersgrenze von 27 Jahren. Im Jahre 2021 hat der BFH dargelegt, wie die Fähigkeit zum Selbstunterhalt rechnerisch zu ermitteln ist, also welche Einkünfte und Bezüge dem Kind als eigene Mittel für seinen Unterhalt zuzurechnen sind und welche Beträge abgezogen werden dürfen (BFH-Urteil vom 27.10.2021, III R 19/19). Insofern kann auf den Blog-Beitrag „Kindergeld für Kinder mit Behinderung: Wie der BFH...
Fast täglich liest man in den Zeitungen von Angriffen auf Politiker, auf Polizeibeamte, ja sogar auf Rettungssanitäter. Und immer häufiger wird beteuert, wie wichtig es ist, für den Schutz der betroffenen Personen zu sorgen. Wie fast alles im Leben hat auch das Thema „Schutz“ eine steuerliche Komponente. Das heißt, es ist zu beurteilen, ob Aufwendungen des Arbeitgebers zum Schutz seiner Arbeitnehmer steuerfrei sind oder zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen. Und ob Aufwendungen, die die Arbeitnehmer selbst tragen, steuerlich abgezogen werden dürfen. Das BMF hat nun umfassend zur lohnsteuerlichen Behandlung der Aufwendungen des Arbeitgebers für sicherheitsgefährdete Arbeitnehmer Stellung bezogen (BMF-Schreiben vom 11.11.2024,...
Für das Verbraucherinsolvenzverfahren hatte der BFH bereits entschieden, dass die Tätigkeitsvergütung des Insolvenzverwalters oder -treuhänders beim Insolvenzschuldner steuerlich nicht zu berücksichtigen ist (BFH-Urteil vom 4.8.2016, VI R 47/13; BFH-Urteil vom 16.12.2021, VI R 41/18). Nun hat der BFH zu den Kosten eines Regelinsolvenzverfahrens – aus meiner Sicht salomonisch – geurteilt (BFH-Urteil vom 13.8.2024, IX R 29/23). Der Sachverhalt: Über das Vermögen der Klägerin wurde wegen Zahlungsunfähigkeit ein Regelinsolvenzverfahren eröffnet. Im Eigentum der Klägerin stehende Vermietungsobjekte wurden durch die Insolvenzverwalterin verwertet. Aufgrund der Verwertung des Vermögens kam es zu einer vollständigen Befriedigung der Gläubiger. Durch den Verkauf der Immobilien wurden allerdings...
Die Niedrigzinsphase der vergangenen Jahre hat in steuerlicher Hinsicht schon zu manchen Kapriolen geführt. Ob Nachzahlungszinsen oder Aussetzungszinsen – stets wurde der gesetzlich typisierte Zinssatz als zu hoch, ja fast schon als Wucher empfunden. Nachfolgend wird ein aktuelles BFH-Urteil vorgestellt, bei dem der typisierte Zinssatz – hier von 5,5 Prozent gemäß § 15 Abs. 1 BewG – einem Steuerpflichtigen fast zum Verhängnis geworden wäre. Die Sache ist zwar noch einmal gut ausgegangen, doch in anderen Fällen ist nach wie vor Vorsicht angebracht (BFH-Urteil vom 31.7.2024, II R 20/22).
Stellen Steuerberatungskosten, die angefallen sind, um den Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG zu ermitteln, Veräußerungskosten im Sinne des § 17 EStG dar? Mit dieser Frage wird sich bald der BFH befassen müssen (Az. IX R 12/24). Vorausgegangen ist ein interessantes Urteil des Hessischen FG, wonach der Abzug von „mittelbaren Veräußerungskosten“ zulässig ist (Urteil vom 22.2.2024, 10 K 1208/23).
Noch bis zum 31.12.2024 dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 Euro gewähren. Steuerlich halten sich damit zusammenhängende Probleme in Grenzen. Arbeitsrechtlich sieht die Sache aber anders aus. Zahlreiche Arbeitsgerichte mussten bereits entscheiden, ob gewisse Arbeitnehmer(-gruppen) von der Gewährung der Prämie ausgeschlossen bzw. ob differenziert werden durfte. Nun hat das Bundesarbeitsgericht – aus meiner Sicht durchaus überraschend – entschieden, dass auch Arbeitnehmer, die sich in der Passivphase ihrer Altersteilzeit befinden, einen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie haben (BAG, Urteil vom 12.11.2024, 9 AZR 71/24). Das Urteil ist zwar zum Tarifvertrag für energie- und wasserwirtschaftliche Unternehmungen ergangen, dürfte aber...
Arbeitgeber durften ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro nach § 3 Nr. 11a EStG steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Die Leistung musste zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen. Eigentlich war damit klar, dass der Zuschuss steuerfrei war, wenn er anstelle von freiwilligen Sonderleistungen wie etwa dem Urlaubsgeld gezahlt wurde. Doch zumindest für das Niedersächsische FG war die Sache ganz und gar nicht klar und es hat mit einem – diskussionswürdigen – Urteil die Steuerfreiheit für eine...
Der Datenschutz ist ein hohes Gut. Bürgerinnen und Bürger sollen sicher sein, dass mit ihren personenbezogenen Daten sensibel umgegangen wird. Zwar gab es das Thema „Datenschutz“ selbstverständlich auch schon vor dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahre 2018, doch seitdem haben die Diskussionen darüber, was erlaubt ist und was nicht, besonders Fahrt aufgenommen. Auch die Behörden müssen die DSGVO beachten, wobei ihnen allerdings einzelgesetzlich weitreichende Rechte eingeräumt werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden ist in § 29b AO geregelt. Danach gilt: Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine Finanzbehörde ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgabe oder...
Mit dem Blog-Beitrag „Prozesskosten um nachehelichen Unterhalt doch nicht abziehbar“ hatte ich das BFH-Urteil vom 18.10.2023 (X R 7/20) vorgestellt. Die obersten Steuerrichter hatten entschieden, dass Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts auch dann nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn der Unterhaltsempfänger seine Zustimmung zum so genannten Realsplittung erteilt hat, die Zahlungen also nach § 22 Nr. 1 a EStG versteuert. Der BFH hatte über die Klage aber nicht abschließend entschieden, sondern die Sache an die Vorinstanz zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Denn das FG habe keine ausreichenden Feststellungen dazu getroffen, ob die streitbetroffenen Prozesskosten gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden...
Für bestimmte Photovoltaikanlagen gilt seit 2022 eine gesetzliche Ertragsteuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 EStG). Im Gegenzug sind Betriebsausgaben seit 2022 nicht mehr abziehbar. Es bleibt aber die Frage, was mit so genannten nachlaufenden Betriebsausgaben geschieht, also etwa eine in 2022 geleistete Umsatzsteuer-Nachzahlung für das Jahr 2021. Das FG Nürnberg hat diesbezüglich nun entschieden, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2022 keine Betriebsausgaben für steuerbefreite Photovoltaikanlagen mehr abgezogen werden dürfen, selbst wenn diese auf steuerpflichtige Einnahmen früherer Veranlagungszeiträume entfallen. Überraschenderweise stellt das Gericht dabei aber gar nicht auf einen „wirtschaftlichen Zusammenhang“ oder das Abzugsverbot nach § 3c Abs. 1 EStG ab, sondern leitet...
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