Autor: Christian Herold
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Niemals geht man so ganz – so lautet ein schönes Lied von Trude Herr. Den Liedtext hat sich ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer offenbar zu Herzen genommen und dachte, dass zumindest seine Abschiedsfeier in guter Erinnerung bleiben sollte. Und so hat er zu seiner „Dankeschön Party“ im Stil einer Zirkusveranstaltung auf einem Gutshof eingeladen. Seine 162 Gäste waren ihm 94.980 Euro (netto!) wert. Diesen Betrag machte er steuerlich geltend. Doch das Finanzamt erwies sich als Spaßbremse. Es erkannte zunächst den für Betriebsveranstaltungen maßgeblichen Freibetrag von 110 Euro, multipliziert mit der Anzahl der Mitarbeiter, an. Den übersteigenden Betrag beurteilte das Finanzamt als unangemessen. Nachdem...
In der Praxis ist immer wieder der Fall zu beobachten, dass ein Mitarbeiter mit einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob von seinem Arbeitgeber gefragt wird, ob er sich etwas hinzuverdienen möchte, in dem er auch in einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers nebenberuflich tätig wird. Der Zweitjob soll dann als Minijob „abgerechnet“ werden, also als geringfügige Beschäftigung gelten und lediglich mit Pauschalabgaben belastet werden. Im Jahre 2003 gab es dazu folgendes Urteil des FG Münster: Die Tätigkeit eines Arbeitnehmers innerhalb zweier verschiedener Betriebe desselben Inhabers sind nicht als einheitliches Beschäftigungsverhältnis anzusehen (FG Münster, Urteil vom 21.2.2003, 11 K 1158/01 L, EFG 2003 S. 864)....
Immobiliengeschäfte zwischen nahen Angehörigen werden zuweilen wie unter fremden Dritten durchgeführt, das heißt, es wird ein angemessener Kaufpreis vereinbart und gezahlt. Das dient der Versorgung der Eltern, führt bei vermieteten Objekten zu einem steuermindernden AfA-Volumen und vermeidet Schenkungsteuer. Insofern kann ein „echter“ Verkauf anstelle einer unentgeltlichen oder teilentgeltlichen Übertragung also durchaus sinnvoll sein. Doch es gibt eine Steuerfalle, die gerne übersehen wird: Darf der Erwerber den Kaufpreis in Raten zahlen und zieht sich die Ratenzahlung über mehr als ein Jahr zinslos hin, so wird der Kaufpreis in einen Kapital- und einen Zinsanteil aufgeteilt. Der Zinsanteil wird mit einem Zinsfuß von...
Fahren Arbeitnehmer täglich zu einem Sammelpunkt, um von dort mit einem Fahrzeug des Arbeitgebers zur Baustelle oder zu den Kunden zu fahren, so sind die Fahrten zum Sammelplatz nur mit der Entfernungspauschale abzugsfähig. Etwas förmlicher und genauer ausgedrückt: Hat ein Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte und hat er nach den dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie den diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen zur Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit dauerhaft denselben Ort typischerweise arbeitstäglich aufzusuchen (sog. Sammelpunkt), gilt § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG für die Fahrten von der Wohnung zu diesem Ort entsprechend (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr....
Ich kenne den Hamburger Hafen lediglich von einer Hafenrundfahrt und den Hafen Bremerhaven nur von einem ganz kurzen Aufenthalt. Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass beide Hafengebiete enorm groß sind und steuerlich daher als weiträumige Tätigkeitsgebiete i.S. des § 9 Abs. 1 S 3 Nr. 4a EStG gelten, wenn Arbeitnehmer im Hafengebiet eingesetzt werden. Das Niedersächsische FG musste sich in jüngster Zeit mit beiden Häfen beschäftigen, also mit der Frage, ob Arbeitnehmer in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet arbeiten. Im Jahre 2021 haben die Richter entschieden, dass ein Hafenarbeiter des Hamburger Hafens in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet arbeitet. Dies gilt auch...
Im Jahre 2019 hatte das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Feuerwehrmann, der nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet ist, seinen Dienst an verschiedenen Einsatzstellen zu leisten, keine „erste Tätigkeitsstätte“ hat. Nach diesem Urteil hätte er für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht nur die Entfernungspauschale, sondern die tatsächlichen Fahrtkosten bzw. die Dienstreisepauschale als Werbungskosten geltend machen können (Urteil vom 28.11.2019, 6 K 1475/18). Doch soeben hat der BFH das Urteil wieder kassiert. Dies ist sowohl materiell-rechtlich als auch verfahrensrechtlich interessant, so dass die Entscheidung nachfolgend vorgestellt werden soll.
Im Rahmen des NWB Experten-Blogs habe ich schon mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Thema „außergewöhnliche Belastungen“ so scharf geworden sind, dass entsprechende Kosten kaum noch abziehbar sind. Ob rein immaterielle (“psychische”) Schäden, Prozesskosten, Schäden, die nur mangels Versicherung zu tragen sind oder Kosten im Zusammenhang mit behördlichen Auflagen – immer wird ein Grund gefunden, warum nun gerade diese „Kostenart“ nicht außergewöhnlich im Sinne des § 33 EStG ist. Selbst eine der letzten „Bastionen“ des § 33 EStG, nämlich die Kosten für einen behindertengerechten Umbau, droht zu fallen. Nach dem Willen des BFH gilt: Einem behinderten Menschen...
Was waren es doch für schöne Zeiten, als man für Guthaben bei Banken und Bausparkassen noch stattliche Zinsen erhalten hat. Vielleicht kommen die Zeiten ja wieder zurück, doch die Nullzins- und Minuszinsphase hat viele Institutionen vorsichtig gemacht. Jedenfalls sind hohe Bonuszinsen, die man früher für lange Kapitalanlagezeiten erhalten hat, heutzutage nicht mehr anzutreffen. Zumindest kenne ich sie nicht. Damit komme ich auf mein Thema: Bausparverträge haben oftmals Bonus(Guthaben)zinsen für den Fall vorgesehen, dass ein Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen und stattdessen das Bausparguthaben ausgezahlt wurde. Auf den jährlichen Bescheinigungen der Bausparkassen wurden sie aber durchaus ausgewiesen – man wollte den...
Für die Lieferung von Photovoltaikanlagen gilt seit dem 1. Januar 2023 der umsatzsteuerliche Nullsteuersatz, wenn die jeweilige Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird (§ 12 Abs. 3 UStG) Der Nullsteuersatz wird auch für Anlagen gewährt, deren installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister mehr als 30 kWp beträgt. Dann aber muss sich der leistende Unternehmer über die Nutzungsart des Gebäudes erkundigen. Hat der leistende Unternehmer keine Kenntnis über die Art des Gebäudes, auf dem die Photovoltaikanlage installiert wird, wird der Leistungsempfänger dem leistenden Unternehmer entsprechende...
Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass ein Zinssatz von 6 Prozent p.a. für Steuernachforderungen und -erstattungen seit dem 1.1.2014 verfassungswidrig ist und ab dem 1.1.2019 vermindert werden muss (was zwischenzeitlich geschehen ist), gab – und gibt es – es zunehmend Stimmen, die auch eine Senkung der anderen Zinsarten fordern (BVerfG-Beschluss vom 8.7.2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17). Auch die Höhe der Säumniszuschläge wurde vielfach für verfassungswidrig, zumindest für unangemessen gehalten. Allerdings erfüllen Säumniszuschläge gleich mehrere Funktionen: Einerseits sollen sie den Zinsvorteil abschöpfen, den ein säumiger Steuerpflichtiger durch die verspätete Zahlung der Steuerschuld erlangt. Andererseits sind sie ein Druckmittel eigener...
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