Autor: Christian Herold
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Stellen Sie sich vor, ein Geschäftspartner bittet Sie darum, Einblick in Ihre gesamten Unterlagen, also auch in Ihre Kalkulationen und Verträge mit Konkurrenten Einblick nehmen zu dürfen. Sicherlich würden Sie dem Geschäftspartner höflich, aber bestimmt zu erkennen geben, dass sie seinem Anliegen nicht nachkommen können. Was aber, wenn der Geschäftspartner die Gemeinde ist, in der Sie ansässig sind? Auch der Gemeinde würden Sie keinen Einblick in Ihre Geschäftsunterlagen gewähren. Wenn nun aber die Gemeinde auf ihr Recht pocht, das ihr in § 21 FVG gesetzlich zusteht, wird die Sache kompliziert.
Als Steuerberater und Fachautor ist man schnell geneigt, bei der Steuerfreiheit von Leistungen den Satzbestandteil „und sozialversicherungsfrei“ hinzuzufügen, also etwa „Der Arbeitgeber darf Spesen bis zu 14 Euro arbeitstäglich steuer- und sozialversicherungsfrei“ zahlen, wenn der Arbeitnehmer länger als acht Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte entfernt ist. Doch die Regel „Steuerfreiheit = Beitragsfreiheit“ enthält mehr Ausnahmen als man denken mag. Diese Erfahrung musste kürzlich ein Arbeitgeber in einem Berufungsverfahren vor dem LSG München machen.
Wer ein älteres Gebäude erwirbt und zur Erzielung von Einkünften nutzt, hat oftmals ein Interesse daran, einen höheren AfA-Satz als nur die typischen 2 bis 3 Prozent geltend machen zu können. In bestimmten Fällen dürfen zwar eine geringere tatsächliche Nutzungsdauer und damit ein höherer AfA-Satz beantragt werden (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG). Doch die Voraussetzungen sind streng und den Nachweis der kürzeren Nutzungsdauer muss der Hausbesitzer führen. Üblicherweise verlangt die Finanzverwaltung entsprechende Gutachten und selbst diese werden wieder angezweifelt, denn für Wertermittlungen gibt es unterschiedliche Methoden. Der eine Gutachter stellt auf die Bausubstanz ab, der andere auf die...
Eines vorweg: Ich gönne jedem, der ein selbstgenutztes Einfamilienhaus oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung verkauft, die Steuerfreiheit des Veräußerungsgewinns. Dennoch hadere ich ein wenig mit der Rechtsprechung zur „Spekulationsbesteuerung“ aus der jüngeren Vergangenheit – zumindest mit den Urteilsbegründungen. So hat der BFH kürzlich entschieden, dass der auf das häusliche Arbeitszimmer entfallende Gewinn aus dem Verkauf des Eigenheims nicht der Spekulationsbesteuerung unterliegt. Der Veräußerungsgewinn ist auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für das Arbeitszimmer abgesetzt wurden (BFH-Urteil vom 1.3.2021, IX R 27/19). So weit, so gut. Doch die Begründung wirkt irgendwie gekünstelt: Nach Auffassung des BFH liegt eine Nutzung...
Im Zusammenhang mit der Abgabe von Steuererklärungen müssen zwei Fristen unterschieden werden: die Abgabefrist und die Festsetzungsfrist. Während zur Einhaltung der erstgenannten Frist eine Abgabe der Steuererklärung am letzten Tag zulässig ist, kann dies in Bezug auf die Festsetzungsverjährung ins Auge gehen. Zumindest, wenn eine Erstattung erwartet wird. Doch der Reihe nach.
Kürzlich sind die Sozialversicherungswerte für das kommende Jahr 2022 bekanntgegeben worden. Und dabei gibt es eine Überraschung: Die Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung (West) wird nämlich sinken. Ich weiß nicht, ob es dies schon einmal gab, aber jedenfalls ergibt sich durch die gesunkene Grenze mitunter eine kleine Steuerfalle:
Werden Testamente verfasst, sind diese oftmals von folgenden Gedanken getragen: das Vermögen soll langfristig erhalten bleiben, es soll in der Familie bleiben, es soll gerecht verteilt werden und der länger lebende Ehegatte soll angemessen versorgt sein. Den Wunsch, dabei möglichst wenig Erbschaftsteuern entstehen zu lassen, lasse ich bei der Aufzählung einmal außen vor. Jedenfalls sehen Testamente vielfach Vor- und Nacherbschaften vor, das heißt, es wird beispielsweise vereinbart, dass der überlebende Ehegatte zunächst Vorerbe wird und die Kinder bei dessen Versterben Nacherben werden. Unterschieden wird zwar noch zwischen befreiter und nicht befreiter Vorerbschaft, doch letztlich ist beiden Fällen gemein, dass der...
Bewirtungskosten sind nur zu 70 Prozent als Betriebsausgaben abziehbar und unterliegen zudem besonderen Aufzeichnungspflichten, während die Aufwendungen für reine Aufmerksamkeiten voll abgezogen werden dürfen. Zur Unterscheidung zwischen Bewirtungskosten und Aufmerksamkeiten gibt es bereits zahlreiche Urteile. Doch nun gibt es einen interessanten Fall beim BFH, in dem es nicht nur um die genannte Unterscheidung geht, sondern vielmehr auch um die Frage, was als geschäftlicher Anlass einer Bewirtung gilt. Es geht zwar in erster Linie „nur“ um Spielhallen, doch ein Urteil des BFH könnte weitreichende Konsequenzen haben.
Wie an dieser Stelle bereits mehrfach berichtet, hat das BMF Anfang Juni eine Vereinfachung für Betreiber kleiner PV-Anlagen bis 10 kW sowie für Betreiber kleinerer Blockheizkraftwerke erlassen: Für solche Anlagen ist auf schriftlichen Antrag aus Vereinfachungsgründen ohne weitere Prüfung in allen offenen Veranlagungszeiträumen zu unterstellen, dass diese nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden (BMF-Schreiben vom 2.6.2021 – IV C 6 – S 2240/19/10006 :006). Das BMF-Schreiben wurde am 29.10.2021 ergänzt bzw. aktualisiert. Je länger ich mich mit der Billigkeitsregelung befasse und je mehr Fragen von Mandanten kommen, um so mehr hadere ich mit dem neuen Wahlrecht. Bereits kürzlich habe ich auf...
„God is a DJ“ wusste schon die Band Faithless in ihrem gleichnamigen Song zu berichten. Und für zahlreiche Clubgänger sind DJs auch durchaus kleine Götter. Nun, so weit würde ich natürlich nicht gehen. Doch Künstler sind DJs allemal – zumindest viele unter ihnen. Allerdings sind weite Teile der Finanzverwaltung der elektronischen Musik offenbar weniger angetan und sehen in den DJs eher reine Plattenaufleger, die Tanzveranstaltungen begleiten. Daher werden DJs in schöner Regelmäßigkeit als Gewerbetreibende und folglich als gewerbesteuerpflichtig eingeordnet. Und die Veranstaltungen werden auch nicht als Konzerte, sondern als ebenjene Tanzvergnügen betrachtet. Dass DJs und Clubbetreiber ganz anderer Meinung sind,...
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