Autor: Christian Herold
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Das Jahressteuergesetz 2022 wirft seine Schatten voraus. Unter anderem findet sich in dem Referentenentwurf folgender kurzer Satz, der es aber in sich hat: „§ 7 Absatz 4 Satz 2 EStG wird aufgehoben.“ Bislang lautet der Satz: „Beträgt die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes … weniger als 33 Jahre, …. weniger als 50 Jahre, … weniger als 40 Jahre, so können anstelle der Absetzungen nach Satz 1 die der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechenden Absetzungen für Abnutzung vorgenommen werden.“ Zu deutsch: Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, kürzere Nutzungsdauern als die gesetzlich vorgegebenen geltend zu machen. Kürzlich hatte der BFH entschieden, dass die Vorlage eines Bausubstanzgutachtens...
Im Jahre 2019 hat der BFH entschieden, dass die Steuermäßigung nach § 35a EStG nur für Aufwendungen gewährt wird, die einem Steuerbürger für seine eigene Unterbringung in einem Heim oder für seine eigene Pflege entstehen. Hingegen ist der Steuervorteil ausgeschlossen für Aufwendungen, die er für eine andere Person übernimmt (BFH-Urteil vom 3.4.2019, VI R 19/17). Die Finanzverwaltung war diesbezüglich viele Jahre großzügiger. Aufgrund der Veröffentlichung des Urteils im BStBl 2019 II S. 445 wendet sie das negative Urteil aber an. Etwas später hatte sich auch das FG Berlin-Brandenburg mit der Übernahme von Pflegekosten für einen Elternteil befasst. Danach galt: §...
Die Verzweiflung wächst – immer mehr Bürger beklagen die mangelnde Nutzerfreundlichkeit des ELSTER-Portals zur Erstellung der digitalen Grundsteuererklärung. Ob Fachbegriffe, die sich dem Laien nicht erschließen oder ob kryptische Prüfhinweise, die selbst Fachmann und Fachfrau nicht verstehen – die Liste der Probleme ist lang. Ich selbst hatte in zwei Blog-Beiträgen (s.u.) bereits auf Fehler hingewiesen, die bis heute nicht behoben worden sind. Daraufhin hatte ich mich auch unmittelbar an die Finanzverwaltung gewandt, um zu erfragen, ob die Fehler bereinigt werden. Es ging zum einen darum, dass die Zeile 11 doppelt und die Zeile 41 gar nicht vorhanden ist. Ich habe...
Nordrhein-Westfalen hat es sich nicht nehmen lassen, bei der Höhe der Grunderwerbsteuer eine Spitzenreiterposition einzunehmen. Wie in einigen anderen Bundesländern auch werden 6,5 Prozent auf die Bemessungsgrundlage verlangt – nur um sich dann zu wundern, dass bezahlbarer Wohnraum fehlt. Wenigstens kommt nun etwas Linderung: Voraussichtlich ab dem 30. August können sich neue Eigenheimbesitzer einen Teil der Grunderwerbsteuer zurückholen. Möglich macht es ein Förderprogramm der NRW.Bank. Im Einzelnen (Anmerkungen in kursiv):
Bürger, die verschuldet sind und deren Gehalt bereits gepfändet wird, dürfte eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts interessieren (BAG-Urteil vom 14.10.2021, 8 AZR 96/20). Es geht darum, dass mit dem Abschluss einer Direktversicherung im Wege der Gehaltsumwandlung ein höherer Pfändungsschutz erreicht werden kann. Die Wirksamkeit, das heißt der höhere Pfändungsschutz, ergibt sich selbst dann, wenn die Direktversicherung nach Ergehen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses abgeschlossen wird.
Bei teilweise privat und teilweise unternehmerisch genutzten Wirtschaftsgütern – wie Gebäuden im Allgemeinen und Photovoltaikanlagen im Besonderen – ist eine Zuordnung zum Unternehmensvermögen erforderlich, wenn der Vorsteuerabzug begehrt wird. Die Zuordnung zum Unternehmensvermögen kann ganz oder teilweise erfolgen. Die Zuordnungsentscheidung muss grundsätzlich bei Bezug der Leistung getroffen werden. Die Zuordnung zum Unternehmen wird regelmäßig durch die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung dokumentiert. Die Zuordnungsentscheidung muss aber spätestens und mit endgültiger Wirkung nach außen hin bis zu dem Zeitpunkt erfolgen bzw. dokumentiert werden, für den nach den gesetzlichen Vorschriften die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr des Leistungsbezuges vorzunehmen...
Heute möchte ich Ihnen zum obigen Thema einen Schildbürgerstreich erster Güte vorstellen: In meinem Blog-Beitrag „Digitale Grundsteuererklärung: Ein Offenbarungseid der Finanzverwaltung“ habe ich darauf hingewiesen, dass ich die Zeile 41 verzweifelt gesucht habe. Nun kommt die Lösung:
Wer eine Immobilie errichtet, die der Einkünfteerzielung dienen soll, kann die damit im Zusammenhang stehenden Schuldzinsen als Werbungkosten oder gegebenenfalls als Betriebsausgaben abziehen, und zwar – von wenigen Ausnahmen abgesehen – im Jahr der Zahlung in voller Höhe. Anschaffungs- oder Herstellungskosten hingegen sind nur mittels AfA begünstigt. Nun gibt es durchaus Fälle, in denen sich vermeintliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei genauerer Betrachtung als Finanzierungskosten entpuppen. So auch in einem Fall, über den der BFH jüngst entschieden hat. Sachverhalt und Begründung sollen hier nur kurz vorgestellt werden. Ich empfehle aber, das Urteil genau zu studieren, wenn jemand hohe Kosten für die...
Ja, auch ich hatte das Vergnügen, meine erste Grundsteuererklärung über ELSTER zu erstellen. Ehrlich gesagt hatte ich die negative Berichterstattung, die in der Tagespresse zu lesen war, als reines Sommertheater abgetan, nach dem Motto „Wenn die sonst nichts zu schreiben haben“. Klar war, dass man mit einiger Suche immer einen Hauseigentümer findet, der vermeintlich mit der digitalen Grundsteuererklärung überfordert ist. Und die Berichterstattung über die technischen Probleme der Finanzverwaltung habe ich für übertrieben gehalten. Überlastete Server können halt abstürzen; das ist nicht neu und haben wir seinerzeit auch bei den ersten Anträgen auf Corona-Soforthilfe erlebt. Doch davon geht die Welt...
Wer einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) oder Sonderabschreibungen nach § 7g EStG geltend machen will, muss das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im Folgejahr zu mindestens 90 Prozent betrieblich nutzen. Für die geplante Anschaffung eines Pkw bedeutet das eine hohe Hürde. Die Finanzämter verlangen nämlich, dass eine mindestens 90-prozentige Nutzung üblicherweise durch Führung eines Fahrtenbuchs nachgewiesen wird. Doch mit dieser überbordenden Anforderung dürfte nun Schluss sein. Innerhalb kurzer Zeit haben zwei Senate des BFH entschieden, dass die Führung eines Fahrtenbuchs für § 7g EStG nicht zwingend erforderlich ist. Ein Steuerpflichtiger kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung...
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