Autor: Christian Herold
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Arbeitnehmer müssen die private Nutzung ihres Dienstwagens entweder nach der Ein-Prozent-Regelung oder nach der Fahrtenbuch-Methode versteuern. Die Zahlung eines Nutzungsentgelts oder die Übernahme von laufenden Kfz-Kosten mindern den geldwerten Vorteil grundsätzlich. Umstritten ist aber, ob auch vom Arbeitnehmer getragene Garagenkosten, insbesondere anteilige Grundstückskosten für die zum eigenen Heim gehörende Garage, den Nutzungswert mindern. In 2019 hat das FG Münster entschieden, dass die anteilig auf die Garage eines Arbeitnehmers entfallenden Grundstückskosten nicht den geldwerten Vorteil für die Überlassung eines Fahrzeugs durch den Arbeitgeber mindern (Urteil vom 14.3.2019, 10 K 2990/17). Nach Auffassung der Richter erfolgt eine Minderung des Nutzungsvorteils nur dann,...
Vor einigen Jahren nahm ich an einer Umsatzsteuer-Fortbildung teil, bei der der Referent den Unterschied zwischen einer Montage- und einer Werklieferung und die damit einhergehenden unterschiedlichen Folgen erläutert hatte. Ehrlich gesagt hatte ich damals den Eindruck, das sei etwas für Umsatzsteuer-Theoretiker, aber nichts für den Praktiker. Doch es kam wie es kommen musste: Einige Zeit später durfte ich den ersten Fall eines Industrieanlagenbauers beurteilen. Und plötzlich schwirrten die Begriffe Montagelieferung, Werklieferung, Betriebsvorrichtung und Bauleistung im Raum herum und warteten darauf, dass sie steuerlich richtig zugeordnet werden.
Die Älteren unter uns erinnern sich vielleicht noch an die Fernsehserie „Vegas“, die Ende der 70er und Anfang der 80er Jahre lief. Privatdetektiv Dan Tanna aus Las Vegas hatte seinen Ford Thunderbird immer in seinem Wohnzimmer geparkt. Möglicherweise inspiriert von der Serie war ein Steuerzahler der Auffassung, dass sein Pkw ebenfalls zu seinem Haushalt gehört und Kfz-Reparaturkosten daher als Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG anzusehen seien. Doch leider hatten die Richter des FG Thüringen kein Einsehen und ließen die Aufwendungen nicht zum Abzug zu (Urteil vom 25.6.2020 – 1 K 103/20).
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 enthält unbeschreiblich viele steuerliche Änderungen, mit denen sich Steuer- und Rechnungswesen-Profis werden befassen müssen. Die meisten Neuregelungen werden zum 1. Januar 2021 und zum 1. Juli 2021 in Kraft treten, doch zum Teil auch rückwirkend zum 1. Januar 2020. Wiederum andere Änderungen gelten ab Gesetzesverkündung. Eigentlich ist man davon ausgegangen, dass Bundestag und Bundesrat das Gesetz Ende November verabschieden würden. Das wäre schon spät genug gewesen, aber immerhin wäre noch ein Monat Zeit verblieben, um die Änderungen irgendwie zu „verarbeiten“. Nun ist die Verabschiedung aber nicht erfolgt. Geplant ist meines Wissens eine Zustimmung von Bundestag...
Nur noch wenige Wochen und das „Steuergeschäft“ für den Veranlagungszeitraum 2020 beginnt. Zeit also, sich mit den neuen Einkommensteuervordrucken 2020 zu befassen. Und siehe da: Wieder haben neue Anlagen das Licht die Welt erblickt. Es sind die Anlage Energetische Maßnahmen, die Anlage R-AV für Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und der betrieblichen Altersversorgung, die Anlage R-AUS für Renten aus ausländischen Versicherungen und ausländischen Rentenverträgen sowie sie Anlage Corona-Hilfen.
Wer eine Immobilie für Zwecke der Einkünfteerzielung erwirbt und dementsprechend Absetzungen für Abnutzung geltend macht, hat ein Interesse daran, dass ein möglichst hoher Anteil des Gesamtkaufpreises auf das Gebäude und ein möglichst niedriger Anteil auf den Grund und Boden entfällt. Am einfachsten ist es, wenn die Aufteilung bereits im notariellen Kaufvertrag vorgenommen wird. Das Finanzamt muss diese Werte im Allgemeinen übernehmen, „solange dagegen keine nennenswerten Zweifel bestehen“ (BFH-Urteil vom 10.10.2000, BStBl 2001 II S. 183; BFH-Urteil vom 29.5.2008, BFH/NV 2008 S. 1668). Falls diese Aufteilung nicht erfolgt ist oder angezweifelt wird, hat es sich etabliert, dass die Finanzämter auf eine...
Gastronomen gehören zu den wirtschaftlich am meisten Betroffenen der Corona-Pandemie. Doch zumindest mein Mitgefühl ist ihnen auch in umsatzsteuerlicher Hinsicht sicher, vor allem, wenn sie Gutscheine ausstellen und einlösen dürfen oder müssen. Dazu folgender Fall: Eine Familie besucht im August 2021 ein Restaurant. Nach dem Essen legen die Familienmitglieder dem Gastwirt mehrere Gutscheine vor. Mutter: Gutschein über 50 Euro, erworben am 1.12.2019 zum Bezug von Speisen und Getränken in dem Restaurant. Vater: Gutschein über 50 Euro, erworben am 1.7.2020 zum Bezug von Speisen und Getränken in dem Restaurant. Sohn: Gutschein über 50 Euro, erworben am 1.7.2020, explizit nur zum Bezug...
Bereits seit einiger Zeit befassen sich die Finanzgerichte mit der Frage, ob Techno- und House-Konzerte dem ermäßigten oder dem regulären Steuersatz unterliegen. Das heißt: Handelt es sich bei der Darbietung des DJs um ein Konzert, das dem ermäßigten Steuersatz unterliegt oder ist es eine reine Tanzveranstaltung, deren Eintrittstickets dem vollen Steuersatz unterliegen? Jüngst hat sich auch der BFH mit der Frage befasst. Ich möchte das Urteil kurz vorstellen. Dabei geht es mir aber gar nicht so sehr um die rein materiell-rechtliche Frage, da – bei aller Begeisterung für elektronische Musik – wohl nur wenige Steuerberater die Inhaber von Clubs (für...
Jedes Jahr zu Weihnachten amüsieren wir Steuerrechtler uns über die diversen Steuersätze für den Verkauf von Weihnachtsbäumen (siehe den Blog-Beitrag von Matthias Trinks „Umsatzsteuerwahnsinn Weihnachtsbaum“). Doch zu einem schönen Weihnachtsfest gehört in unseren Breitengraden auch eine wohlige Wärme. Und wer diese mittels so genannter Holzhackschnitzel erzeugen möchte, sieht sich ebenfalls der Absurdität des Umsatzsteuerrechts ausgesetzt. Zumindest, wenn er der Frage nachgeht, welcher Steuersatz für den Verkauf von Holzhackschnitzeln gilt.
Am 12.12.2019 ist das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften verabschiedet worden (BGBl 2019 I S. 2451). Unter anderem wurden zum 1.1.2020 die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung in § 6a Abs. 1 Satz 1 UStG sowie für deren Steuerfreiheit in § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG geändert. Erfreulicherweise hat das BMF die zunächst extrem scharfen Voraussetzungen in einem Punkt ein klein wenig gelockert (BMF-Schreiben vom 9.10.2020, III C 2 – S 7112/19/10001 :001). Es gilt: Eine steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung liegt nur dann vor, wenn der Abnehmer eine ihm...
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