Autor: Christian Herold
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Wer „fit für den Job“ sein will, kommt um Weiterbildungen nicht umhin, und zwar oftmals auch nicht um Weiterbildungen, die mit dem ausgeübten Beruf – zunächst – nur mittelbar im Zusammenhang stehen. Der Gesetzgeber will nun Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers stärker fördern und hat daher einen § 3 Nr. 19 in das Einkommensteuergesetz eingefügt. Steuerfrei sind danach Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers für Maßnahmen nach § 82 Absatz 1 und 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) sowie Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers dienen. Die Weiterbildung darf keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben (§ 3 Nr. 19 EStG, eingefügt durch...
Unterhaltsleistungen sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG absetzbar, sofern eine entsprechende Verpflichtung besteht und das eigene Einkommen und Vermögen des Unterhaltsempfängers bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Zudem gilt in 2020 ein Höchstbetrag von 9.408 Euro für die abziehbaren Leistungen. Doch die Zahlungen sollten nicht zu spät geleistet werden.
Die Vererbung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie (Familienheim) an den Ehegatten oder an Kinder, Stiefkinder oder Kinder verstorbener Kinder ist erbschaftsteuerfrei, und zwar zusätzlich zu bzw. unabhängig von den persönlichen Freibeträgen. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist jedoch, dass der Erblasser das Familienheim vor dem Erbfall selbst bewohnt hat und die Erben die Immobilie nach der Erbschaft zehn Jahre lang selbst zu Wohnzwecken nutzen. Fallen die Voraussetzungen innerhalb von zehn Jahren weg, entfällt die Steuerbefreiung mit Wirkung für die Vergangenheit (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Eine Ausnahme gilt (nur), wenn der Erwerber aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert...
Ich gebe zu, dass ich immer wieder erstaunt bin, dass es auch im Jahre 2019 noch Fälle vor den Finanzgerichten gibt, in denen es um fehlende Z-Bons geht. Man sollte doch meinen, dass es sich bei den Betreibern von Gaststätten seit mindestens einem Jahrzehnt herumgesprochen haben sollte, dass fehlende Z-Bons beim Einsatz von Registrierkassen Teufelszeug sind. Aber weit gefehlt. Kürzlich hat es sogar ein Fall vor den BFH geschafft – wenn auch nur im Rahmen einer „abgeschmetterten“ Nichtzulassungsbeschwerde (BFH 8.8.2019 X B 117/18). Worum ging es?
Ende Dezember 2016 ist das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verabschiedet worden (BGBl 2016 Teil I Nr. 65). Bereits kurz nach Inkrafttreten der ersten Vorschriften ist erkannt worden, dass das Gesetz handwerkliche Fehler enthielt und in Teilen nicht umsetzbar war und ist (Posse Nummer 1). Bis heute sind die Fehler nicht beseitigt worden und führen in der Praxis zu Unverständnis und Problemen. Ein Beispiel habe ich bereits im März 2017 in meinem Blog „Kassengesetz bedeutet viel Arbeit für Hausmeister“ veröffentlicht: Eine große Wohnungsbaugesellschaft hat in ihren Mietshäusern Münz-Waschmaschinen aufgestellt, die von den Hausmeistern bislang nur einmal wöchentlich...
Wer einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, einen gewerblichen Betrieb oder eine Betriebstätte eröffnet, hat dies nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck der Gemeinde mitzuteilen, in der der Betrieb oder die Betriebstätte eröffnet wird. Die Gemeinde unterrichtet dann das zuständige Finanzamt von dem Inhalt der Mitteilung. Wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, hat dies direkt dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen (§ 138 Abs. 1 AO). Bei der Anzeige seiner Betriebseröffnung oder der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit wird der Steuerpflichtige vom Finanzamt im Regelfall dazu aufgefordert, das Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ auszufüllen und darin weitere Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und...
Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Sie sind der Auffassung, dass der deutsche Gesetzgeber die MwStSystRL nicht korrekt ins deutsche Umsatzsteuerrecht umgesetzt hat. Nach Ansicht des Finanzamts erbringt einer Ihrer Mandanten daher umsatzsteuerpflichtige statt umsatzsteuerfreier Leistungen. Nun schreiben Sie folgenden Brief an das Finanzamt: „Ich fordere Sie auf, die Leistungen meines Mandanten als umsatzsteuerfrei zu behandeln. Zwar könnte mein Mandant auch den Klageweg beschreiten. Ihm ist es aber nicht zumutbar, eine langjährige Rechtsstreitigkeit mit entsprechend hohen Anwalts- und Verfahrenskosten bei ungewissem Ausgang selbst zu führen. Deshalb ist es mehr als billig, meinem Antrag nachzukommen.“ Ich denke, Sie werden beim Finanzamt...
Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, auch als Jahressteuergesetz 2019 bezeichnet, ist kürzlich vom Bundesrat verabschiedet worden. Alle Änderungen vorzustellen, würde den Rahmen des NWB Experten-Blogs sprengen. Herausgreifen möchte ich heute aber den neuen Übernachtungspauschbetrag für Berufskraftfahrer, da er eine gewisse Breitenwirkung entfaltet. Berufskraftfahrer, die in der Schlafkabine ihres Lkw übernachten, können bislang keine Übernachtungspauschbeträge geltend machen. Gleichwohl entstehen ihnen Aufwendungen für die Benutzung der sanitären Einrichtungen auf Raststätten (Dusche, Toilette) sowie für die Reinigung der Schlafkabine im Lkw (Bettwäsche). Derartige Ausgaben können sie als Reisenebenkosten in geschätzter Höhe steuerlich absetzen oder...
Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sind seit 2010 in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Sie sind grundsätzlich in dem Jahr als Sonderausgaben absetzbar, in dem sie gezahlt werden. Dies gilt grundsätzlich auch für Beiträge, die im Voraus für kommende Jahre gezahlt werden (Abflussprinzip gemäß § 11 Abs. 2 EStG). Doch dieses Abflussprinzip wurde im Jahre 2011 eingeschränkt bzw. eine wunderbare Steuerspar-Option eröffnet:
Ehrenamtliche rechtliche Betreuer erhalten für ihre Tätigkeit eine jährliche Aufwandspauschale, die grundsätzlich steuerpflichtig ist. Ihnen wird nur Betreuerfreibetrag gewährt, der bislang lediglich 2.400 Euro beträgt (§ 3 Nr. 26b EStG). Nach Auffassung der Finanzverwaltung kommt die Steuerbefreiung für Zahlungen aus einer öffentlichen Kasse nach § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG nicht in Betracht, weil die Aufwandsentschädigung nicht in einem Haushaltsplan ausgewiesen wird. Auch die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG greift nicht, weil es sich bei der Betreuertätigkeit nicht um öffentliche Dienste handelt.
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