Autor: Christoph Iser

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26. April 2016

Damit eine Rechnung ordnungsgemäß im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist, muss sie sämtliche formale Bestandteile des § 14 Abs. 4 UStG enthalten. Dazu gehört auch die vollständige Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers. Soweit ist alles klar. Streitbefangen ist, was denn eine vollständige Anschrift ist. 

20. April 2016

Der BFH hatte entschieden, dass eine vollständige Anschrift im Sinne der umsatzsteuerlichen Regelungen nur gegeben sein kann, wenn der Unternehmer unter dieser Anschrift auch seine unternehmerische Tätigkeit in Form der wirtschaftlichen Aktivität entfaltet. Alles andere soll dazu führen, dass die Rechnungsvoraussetzungen mangels Angabe der vollständigen Anschrift nicht erfüllt sind.  

19. April 2016

Hier geht es nicht um Panama, hier geht es um die Rechnungsvoraussetzungen von Briefkastenfirmen oder auch vermeintlichen Briefkastenfirmen. Der Grund: Damit Vorsteuer gezogen werden kann, bedarf es in der Rechnung unter anderem auch der vollständigen Anschrift von Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger. Aber: Was ist denn eine vollständige Anschrift konkret? 

13. April 2016

Man sagt immer: Ganz Deutschland ist in Vereinen organisiert. Was das mit Steuerrecht zu tun hat? Leider mehr als einem lieb sein kann, aber aktuell geht es um den sogenannten Übungsleiterfreibetrag. Dank diesem sind grob gesagt Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen bis zur Höhe von insgesamt 2.400 € im Jahr steuerfrei. Aber…was ist mit einem Verlust aus einer solchen Tätigkeit? 

12. April 2016

Die ersten sprechen schon wieder von einer Immobilienblase und betrachten mit Sorge die (zumindest derzeit) anhaltenden Steigerungen am Immobilienmarkt. Verkehrswerte und Mieten scheinen (zumindest in den Ballungsgebieten) nur den Weg nach oben zu kennen. Bei all diesen Preissteigerungen ist eine Frage unausweichlich: Kann der Höchstbetrag beim häuslichen Arbeitszimmer von 1.250 Euro noch sachgerecht sein? So zumindest eine parlamentarische Anfrage im Bundestag (BT-Drucksache 18/7510). 

30. März 2016

Zahlreiche Wahlrechte im Einkommensteuergesetz sehen nicht ausdrücklich vor, bis wann sie ausgeübt werden müssen, können oder dürfen. Die Grundregel lautet daher: Solange der Bescheid noch nicht bestandskräftig ist, darf das Wahlrecht auch ausgeübt oder geändert werden. Ist jedoch Bestandskraft gegeben gilt: rien ne va plus, nichts geht mehr! So zumindest bisher! 

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Damit eine Rechnung ordnungsgemäß im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist, muss sie sämtliche formale Bestandteile des § 14 Abs. 4 UStG enthalten. Dazu gehört auch die vollständige Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers. Soweit ist alles klar. Streitbefangen ist, was denn eine vollständige Anschrift ist. 

20. April 2016

Der BFH hatte entschieden, dass eine vollständige Anschrift im Sinne der umsatzsteuerlichen Regelungen nur gegeben sein kann, wenn der Unternehmer unter dieser Anschrift auch seine unternehmerische Tätigkeit in Form der wirtschaftlichen Aktivität entfaltet. Alles andere soll dazu führen, dass die Rechnungsvoraussetzungen mangels Angabe der vollständigen Anschrift nicht erfüllt sind.  

19. April 2016

Hier geht es nicht um Panama, hier geht es um die Rechnungsvoraussetzungen von Briefkastenfirmen oder auch vermeintlichen Briefkastenfirmen. Der Grund: Damit Vorsteuer gezogen werden kann, bedarf es in der Rechnung unter anderem auch der vollständigen Anschrift von Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger. Aber: Was ist denn eine vollständige Anschrift konkret? 

13. April 2016

Man sagt immer: Ganz Deutschland ist in Vereinen organisiert. Was das mit Steuerrecht zu tun hat? Leider mehr als einem lieb sein kann, aber aktuell geht es um den sogenannten Übungsleiterfreibetrag. Dank diesem sind grob gesagt Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen bis zur Höhe von insgesamt 2.400 € im Jahr steuerfrei. Aber…was ist mit einem Verlust aus einer solchen Tätigkeit? 

12. April 2016

Die ersten sprechen schon wieder von einer Immobilienblase und betrachten mit Sorge die (zumindest derzeit) anhaltenden Steigerungen am Immobilienmarkt. Verkehrswerte und Mieten scheinen (zumindest in den Ballungsgebieten) nur den Weg nach oben zu kennen. Bei all diesen Preissteigerungen ist eine Frage unausweichlich: Kann der Höchstbetrag beim häuslichen Arbeitszimmer von 1.250 Euro noch sachgerecht sein? So zumindest eine parlamentarische Anfrage im Bundestag (BT-Drucksache 18/7510). 

30. März 2016

Zahlreiche Wahlrechte im Einkommensteuergesetz sehen nicht ausdrücklich vor, bis wann sie ausgeübt werden müssen, können oder dürfen. Die Grundregel lautet daher: Solange der Bescheid noch nicht bestandskräftig ist, darf das Wahlrecht auch ausgeübt oder geändert werden. Ist jedoch Bestandskraft gegeben gilt: rien ne va plus, nichts geht mehr! So zumindest bisher! 

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20. April 2016

Der BFH hatte entschieden, dass eine vollständige Anschrift im Sinne der umsatzsteuerlichen Regelungen nur gegeben sein kann, wenn der Unternehmer unter dieser Anschrift auch seine unternehmerische Tätigkeit in Form der wirtschaftlichen Aktivität entfaltet. Alles andere soll dazu führen, dass die Rechnungsvoraussetzungen mangels Angabe der vollständigen Anschrift nicht erfüllt sind.  

19. April 2016

Hier geht es nicht um Panama, hier geht es um die Rechnungsvoraussetzungen von Briefkastenfirmen oder auch vermeintlichen Briefkastenfirmen. Der Grund: Damit Vorsteuer gezogen werden kann, bedarf es in der Rechnung unter anderem auch der vollständigen Anschrift von Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger. Aber: Was ist denn eine vollständige Anschrift konkret? 

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Man sagt immer: Ganz Deutschland ist in Vereinen organisiert. Was das mit Steuerrecht zu tun hat? Leider mehr als einem lieb sein kann, aber aktuell geht es um den sogenannten Übungsleiterfreibetrag. Dank diesem sind grob gesagt Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen bis zur Höhe von insgesamt 2.400 € im Jahr steuerfrei. Aber…was ist mit einem Verlust aus einer solchen Tätigkeit? 

12. April 2016

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30. März 2016

Zahlreiche Wahlrechte im Einkommensteuergesetz sehen nicht ausdrücklich vor, bis wann sie ausgeübt werden müssen, können oder dürfen. Die Grundregel lautet daher: Solange der Bescheid noch nicht bestandskräftig ist, darf das Wahlrecht auch ausgeübt oder geändert werden. Ist jedoch Bestandskraft gegeben gilt: rien ne va plus, nichts geht mehr! So zumindest bisher! 

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20. April 2016

Der BFH hatte entschieden, dass eine vollständige Anschrift im Sinne der umsatzsteuerlichen Regelungen nur gegeben sein kann, wenn der Unternehmer unter dieser Anschrift auch seine unternehmerische Tätigkeit in Form der wirtschaftlichen Aktivität entfaltet. Alles andere soll dazu führen, dass die Rechnungsvoraussetzungen mangels Angabe der vollständigen Anschrift nicht erfüllt sind.  

19. April 2016

Hier geht es nicht um Panama, hier geht es um die Rechnungsvoraussetzungen von Briefkastenfirmen oder auch vermeintlichen Briefkastenfirmen. Der Grund: Damit Vorsteuer gezogen werden kann, bedarf es in der Rechnung unter anderem auch der vollständigen Anschrift von Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger. Aber: Was ist denn eine vollständige Anschrift konkret? 

13. April 2016

Man sagt immer: Ganz Deutschland ist in Vereinen organisiert. Was das mit Steuerrecht zu tun hat? Leider mehr als einem lieb sein kann, aber aktuell geht es um den sogenannten Übungsleiterfreibetrag. Dank diesem sind grob gesagt Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen bis zur Höhe von insgesamt 2.400 € im Jahr steuerfrei. Aber…was ist mit einem Verlust aus einer solchen Tätigkeit? 

12. April 2016

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30. März 2016

Zahlreiche Wahlrechte im Einkommensteuergesetz sehen nicht ausdrücklich vor, bis wann sie ausgeübt werden müssen, können oder dürfen. Die Grundregel lautet daher: Solange der Bescheid noch nicht bestandskräftig ist, darf das Wahlrecht auch ausgeübt oder geändert werden. Ist jedoch Bestandskraft gegeben gilt: rien ne va plus, nichts geht mehr! So zumindest bisher! 

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20. April 2016

Der BFH hatte entschieden, dass eine vollständige Anschrift im Sinne der umsatzsteuerlichen Regelungen nur gegeben sein kann, wenn der Unternehmer unter dieser Anschrift auch seine unternehmerische Tätigkeit in Form der wirtschaftlichen Aktivität entfaltet. Alles andere soll dazu führen, dass die Rechnungsvoraussetzungen mangels Angabe der vollständigen Anschrift nicht erfüllt sind.  

19. April 2016

Hier geht es nicht um Panama, hier geht es um die Rechnungsvoraussetzungen von Briefkastenfirmen oder auch vermeintlichen Briefkastenfirmen. Der Grund: Damit Vorsteuer gezogen werden kann, bedarf es in der Rechnung unter anderem auch der vollständigen Anschrift von Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger. Aber: Was ist denn eine vollständige Anschrift konkret? 

13. April 2016

Man sagt immer: Ganz Deutschland ist in Vereinen organisiert. Was das mit Steuerrecht zu tun hat? Leider mehr als einem lieb sein kann, aber aktuell geht es um den sogenannten Übungsleiterfreibetrag. Dank diesem sind grob gesagt Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen bis zur Höhe von insgesamt 2.400 € im Jahr steuerfrei. Aber…was ist mit einem Verlust aus einer solchen Tätigkeit? 

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Zahlreiche Wahlrechte im Einkommensteuergesetz sehen nicht ausdrücklich vor, bis wann sie ausgeübt werden müssen, können oder dürfen. Die Grundregel lautet daher: Solange der Bescheid noch nicht bestandskräftig ist, darf das Wahlrecht auch ausgeübt oder geändert werden. Ist jedoch Bestandskraft gegeben gilt: rien ne va plus, nichts geht mehr! So zumindest bisher! 

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Der BFH hatte entschieden, dass eine vollständige Anschrift im Sinne der umsatzsteuerlichen Regelungen nur gegeben sein kann, wenn der Unternehmer unter dieser Anschrift auch seine unternehmerische Tätigkeit in Form der wirtschaftlichen Aktivität entfaltet. Alles andere soll dazu führen, dass die Rechnungsvoraussetzungen mangels Angabe der vollständigen Anschrift nicht erfüllt sind.  

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Man sagt immer: Ganz Deutschland ist in Vereinen organisiert. Was das mit Steuerrecht zu tun hat? Leider mehr als einem lieb sein kann, aber aktuell geht es um den sogenannten Übungsleiterfreibetrag. Dank diesem sind grob gesagt Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen bis zur Höhe von insgesamt 2.400 € im Jahr steuerfrei. Aber…was ist mit einem Verlust aus einer solchen Tätigkeit? 

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