Autor: Christoph Iser

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24. Februar 2016

Im Rahmen von Betriebsprüfung wird regelmäßig die Höhe der Pensionsrückstellung im Hinblick auf eine Überversorgung geprüft. Entsprechend des BFH-Urteils vom 31.3.2004 (Az: I R 70/03) ist eine solche regelmäßig dann anzunehmen, wenn die Versorgungsanwartschaft zusammen mit der Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung 75 Prozent der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge übersteigt. Ist dies der Fall, gilt die Pensionsrückstellungen als überhöht und ist nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs in der ersten noch offenen Schlussbilanz entsprechend aufzulösen. Soweit die Grundsätze einer Überversorgung.

2. Februar 2016

Nicht nur der Fiskus und die Finanzgerichte haben die Schwarzarbeit im Visier. Auch die Zivilgerichte in Form des Bundesgerichtshofs haben entsprechendes an Urteilen zu bieten. Auch hier lautet das Fazit: Schwarzarbeit lohnt sich nicht. Dabei muss jedoch auch beachtet werden, das Deutschland bei der Schwarzarbeit allenfalls Mittelmaß ist.

26. Januar 2016

Nein, Sie sind hier nicht im neuen NWB-Philosophie-Blog. Die Frage ist durchaus nicht philosophisch, sondern steuerlich gemeint. Und im deutschen Steuerrecht herrscht die ganz klare Antwort auf diese Frage: Ja! Gemeint ist nämlich, dass sich die Beurteilung eines Sachverhalts ändert, gerade weil sich an dem Sachverhalt selber nichts geändert hat. Die Folge: Ohne eigentliche Änderung der Situation, ändert sich auch die steuerliche Beurteilung.

19. Januar 2016

Ob kalt oder warm sei anfangs erst mal dahingestellt. Warum eigentlich verbilligt vermieten? Der Grund ist mal wieder die liebe Steuer. Wer nämlich entgeltlich vermietet hat eine Einkünfteerzielungsabsicht und kann auch alle Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Immobilie von der Steuer abziehen. Wenn man dann noch an Verwandte vermietet, hat man (hoffentlich) einen guten Mieter, weiß den Angehörigen gut untergebracht und kann auch noch die Immobilienkosten von der Steuer abziehen. Einen etwaigen Werbungskostenüberschuss bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kann sogar noch mit anderen Einkünften steuermindernd verrechnet werden. 

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Im Rahmen von Betriebsprüfung wird regelmäßig die Höhe der Pensionsrückstellung im Hinblick auf eine Überversorgung geprüft. Entsprechend des BFH-Urteils vom 31.3.2004 (Az: I R 70/03) ist eine solche regelmäßig dann anzunehmen, wenn die Versorgungsanwartschaft zusammen mit der Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung 75 Prozent der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge übersteigt. Ist dies der Fall, gilt die Pensionsrückstellungen als überhöht und ist nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs in der ersten noch offenen Schlussbilanz entsprechend aufzulösen. Soweit die Grundsätze einer Überversorgung.

2. Februar 2016

Nicht nur der Fiskus und die Finanzgerichte haben die Schwarzarbeit im Visier. Auch die Zivilgerichte in Form des Bundesgerichtshofs haben entsprechendes an Urteilen zu bieten. Auch hier lautet das Fazit: Schwarzarbeit lohnt sich nicht. Dabei muss jedoch auch beachtet werden, das Deutschland bei der Schwarzarbeit allenfalls Mittelmaß ist.

26. Januar 2016

Nein, Sie sind hier nicht im neuen NWB-Philosophie-Blog. Die Frage ist durchaus nicht philosophisch, sondern steuerlich gemeint. Und im deutschen Steuerrecht herrscht die ganz klare Antwort auf diese Frage: Ja! Gemeint ist nämlich, dass sich die Beurteilung eines Sachverhalts ändert, gerade weil sich an dem Sachverhalt selber nichts geändert hat. Die Folge: Ohne eigentliche Änderung der Situation, ändert sich auch die steuerliche Beurteilung.

19. Januar 2016

Ob kalt oder warm sei anfangs erst mal dahingestellt. Warum eigentlich verbilligt vermieten? Der Grund ist mal wieder die liebe Steuer. Wer nämlich entgeltlich vermietet hat eine Einkünfteerzielungsabsicht und kann auch alle Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Immobilie von der Steuer abziehen. Wenn man dann noch an Verwandte vermietet, hat man (hoffentlich) einen guten Mieter, weiß den Angehörigen gut untergebracht und kann auch noch die Immobilienkosten von der Steuer abziehen. Einen etwaigen Werbungskostenüberschuss bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kann sogar noch mit anderen Einkünften steuermindernd verrechnet werden. 

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2. Februar 2016

Nicht nur der Fiskus und die Finanzgerichte haben die Schwarzarbeit im Visier. Auch die Zivilgerichte in Form des Bundesgerichtshofs haben entsprechendes an Urteilen zu bieten. Auch hier lautet das Fazit: Schwarzarbeit lohnt sich nicht. Dabei muss jedoch auch beachtet werden, das Deutschland bei der Schwarzarbeit allenfalls Mittelmaß ist.

26. Januar 2016

Nein, Sie sind hier nicht im neuen NWB-Philosophie-Blog. Die Frage ist durchaus nicht philosophisch, sondern steuerlich gemeint. Und im deutschen Steuerrecht herrscht die ganz klare Antwort auf diese Frage: Ja! Gemeint ist nämlich, dass sich die Beurteilung eines Sachverhalts ändert, gerade weil sich an dem Sachverhalt selber nichts geändert hat. Die Folge: Ohne eigentliche Änderung der Situation, ändert sich auch die steuerliche Beurteilung.

19. Januar 2016

Ob kalt oder warm sei anfangs erst mal dahingestellt. Warum eigentlich verbilligt vermieten? Der Grund ist mal wieder die liebe Steuer. Wer nämlich entgeltlich vermietet hat eine Einkünfteerzielungsabsicht und kann auch alle Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Immobilie von der Steuer abziehen. Wenn man dann noch an Verwandte vermietet, hat man (hoffentlich) einen guten Mieter, weiß den Angehörigen gut untergebracht und kann auch noch die Immobilienkosten von der Steuer abziehen. Einen etwaigen Werbungskostenüberschuss bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kann sogar noch mit anderen Einkünften steuermindernd verrechnet werden. 

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2. Februar 2016

Nicht nur der Fiskus und die Finanzgerichte haben die Schwarzarbeit im Visier. Auch die Zivilgerichte in Form des Bundesgerichtshofs haben entsprechendes an Urteilen zu bieten. Auch hier lautet das Fazit: Schwarzarbeit lohnt sich nicht. Dabei muss jedoch auch beachtet werden, das Deutschland bei der Schwarzarbeit allenfalls Mittelmaß ist.

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