Autor: Dr. Carola Rinker
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Seit mehreren Jahren kennen die Zinsen nur einen Weg: (steil) nach unten. Es ist schon eine Weile her, dass die Zinssprünge nach unten relativ groß waren. Viel Spielraum nach unten bleibt den Banken nicht mehr. Was für Immobilienkäufer bei der Aufnahme eines Bankdarlehens möglicherweise ein Segen sein mag – wobei auch hier Gefahren lauern! – ist für die Altersvorsorge ein Graus.
Vor wenigen Jahren wurde zu den bestehenden Größenklassen für Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB) die sog. Kleinst-Kapitalgesellschaft eingeführt. Kleinst-Kapitalgesellschaften sind Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der folgenden drei Merkmale nicht überschreiten (§ 267 a HGB): 350.000 EUR Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags (§ 268 Abs. 3 HGB) 700.000 EUR Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag zehn Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
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