DSGVO – Neues aus Klingel-Schilda?

Lautes Rauschen im Blätterwald. Ein Fall aus Österreich ist zum Aufreger geworden: Die Hausverwaltung „Wiener Wohnen“ hatte anscheinend nach der Beschwerde eines Mieters beschlossen, bis zum Jahresende alle Namen an den Klingelschildern an 220.000 Wohnungen zu entfernen. Offenbar erhielt die Verwaltung von der für Datenschutzangelegenheiten der Stadt zuständigen Magistratsabteilung die Einschätzung, dass die Verbindung von Nachname und Wohnungsnummer gegen die DSGVO verstoße (s. bild.de und faz.net).

Der Verband Haus und Grund Deutschland griff das auf, hat das aber gleich wieder berichtigt, weil die Bundesdatenschutzbeauftragte gleich klargestellt hat, dass das kein Problem ist
(s. https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/Kurzmeldungen/Klingelschilder.html).

Es besteht also für Vermieter und Hausverwaltungen kein Grund zur Panik!

Ganz klar war mir das sowieso nicht. Es hätte – wenn überhaupt – nur darum gehen können, ob der Vermieter berechtigt ist, die Klingelschilder für die Mieter anzubringen. Weiterlesen

Schönheitsreparaturklausel – Gruß aus dem Reich der Toten

BGH festigt seine Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturklauseln sind jetzt noch töter. Zulässig sind sie überhaupt nur noch bei renoviert übergebenen Wohnungen. Bei unrenovierten Wohnungen muss dem Mieter ein angemessener Ausgleich gewährt werden; dieser muss den Mieter aber so stellen, als würde er eine renovierte Wohnung erhalten. Das galt seit 2015 (BGH, Urteil vom 18.03.2015 – VIII ZR 185/14). Es gilt der Grundsatz, dass die Beseitigung von Gebrauchsspuren des Vormieters nicht auf den Nachmieter übertragen werden darf. Der BGH hat das jetzt auch in einem Fall entschieden, in dem sich Mieter und Vormieterin über die Schönheitsreparaturen „geeinigt“ haben (BGH Urt. v. 22.8.2018 – VIII ZR 277/16). Weiterlesen

Ferienwohnungen – die aktuellen Regelungen in Berlin

(Fehlender) Wohnraum ist nach wie vor eines der heißest diskutierten Themen in Berlin. Eine Lösung wäre Wohnungsbau, allerdings hat Berlin eine „Bausenatorin, die nicht baut“, wie der „Tagesspiegel“ kürzlich titelte. Verbieten ist einfacher, aber richtig verbieten wiederum nicht ganz so einfach, so dass das Zweckentfremdungsgesetz jetzt schon zum zweiten Mal „nachgebessert“ wurde. Der Gesetzesentwurf wurde in der Presse breit dargestellt, die angekündigte „60-Tage-Regelung“ zu Ferienwohnungen wurde allerdings gar nicht Gesetz, dafür wurden in letzter Minute die Bußgelder drastisch erhöht: Für einen Verstoß gegen die (neue)  Anzeige- und Registrierungspflicht drohen bis zu 250.000 €. Weiterlesen