Autor: Ralph Homuth, LL.M.
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Die Bundesregierung knüpft die neue Förderung für Elektrofahrzeuge an das „zu versteuernde Einkommen“ (zvE) des Haushalts. Der Ansatz ist sozialpolitisch sinnvoll, sorgt in der Praxis jedoch für erhebliche Unsicherheiten bei Verbrauchern. Haben wir hier den nächsten bürokratischen Wahnsinn vor uns? Viele Käufer gehen fälschlich davon aus, dass ihr Bruttojahresgehalt maßgeblich sei. Tatsächlich entscheidet jedoch das zvE, das sich erst nach Abzug zahlreicher steuerlicher Positionen ergibt. Während Handel und Industrie strengen Transparenzpflichten unterliegen, bleibt der Verbraucher hier weitgehend allein. Er muss steuerliche Rückwärtsrechnungen anstellen, um beurteilen zu können, ob eine Förderung überhaupt in Betracht kommt. Gleichzeitig ist festzuhalten: Die Orientierung am zvE...
Zucker ist kein harmloser Genuss – und sollte steuerlich auch so behandelt werden. Wer heute durch die Supermarktregale geht, gewinnt schnell den Eindruck, Zucker sei weniger Lebensmittel als vielmehr Geschäftsmodell. Ob Getränke, Frühstücksprodukte, Snacks oder vermeintlich „gesunde“ Kinderprodukte – Zucker ist allgegenwärtig. Nicht zufällig, sondern gezielt: Er macht es möglich, Produkte billiger herzustellen, verlängert die Haltbarkeit und fördert das Konsumverhalten (durch Abhängigkeit), was ökonomisch gewollt, gesundheitlich aber problematisch ist. Besonders betroffen sind Kinder und Jugendliche, deren Geschmacksprägung frühzeitig in Richtung süß gelenkt wird – mit langfristigen Folgen. Dass der Staat bei gesundheitsschädlichem Konsum lenkend eingreift, ist kein Novum. Tabak und...
Der Stromausfall vom 3. Januar 2026 in Berlin hat vielen Unternehmen und Freiberuflern deutlich vor Augen geführt, wie verwundbar selbst hochentwickelte Infrastrukturen sein können. Hierzu hatte ich neulich den Beitrag „Wenn der Strom ausgeht – was der Berliner Blackout über die Resilienz unseres Berufsstands verrät“ hier veröffentlicht. Unabhängig von der konkreten Ursache zeigt dieses Ereignis exemplarisch, was unter hybriden Bedrohungen zu verstehen ist: das Zusammenwirken von physischen, digitalen und organisatorischen Risiken.Für Steuerkanzleien, die täglich mit hochsensiblen Mandanten- und Unternehmensdaten arbeiten und deren Arbeitsfähigkeit stark von digitalen Systemen abhängt, gewinnt die Frage nach einer angemessenen Cyber- und Krisenresilienz damit weiter an...
Der ehemalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück prägte den Satz: „Lieber 25 Prozent von X als 42 Prozent von nix.“ Mit dieser Aussage wurde die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent eingeführt. Die zugrunde liegende Logik ist einfach: Wer so viel Geld hat, ist maximal mobil und im Zweifel schnell ausgewandert. Diese Logik lässt sich heute auf den Einkommensteuertarif übertragen. Hier ein Vergleich der Jahre 1995, 2005 und 2026. Dieser zeigt eine deutliche Verschiebung des Spitzensteuersatzes in Richtung Durchschnittseinkommen. 1995: Spitzensteuersatz: 53 % Beginn: ca. 61.400 € (umgerechnet) Durchschnittseinkommen: ca. 24.850 € Erforderlich war ca. das 2,5-Fache des Durchschnittseinkommens. 2005:...
Der mehrtägige Stromausfall in Berlin, ausgelöst durch einen gezielten Anschlag auf das Stromversorgungsnetz, hat viele Menschen überrascht – und beunruhigt. Rund 45.000 Haushalte und 2.200 Unternehmen waren zeitweise ohne Strom, Kommunikation und teilweise auch ohne Heizung. In einer hochdigitalisierten Metropole wurde schlagartig sichtbar, wie fragil vermeintliche Selbstverständlichkeiten sind. Was lange als theoretisches Risiko galt, wurde binnen weniger Stunden zur Realität. Dieser Vorfall wirft eine weit über Berlin hinausgehende Frage auf: Wie resilient sind unsere wirtschaftlichen, rechtlichen und beruflichen Strukturen wirklich – und was bedeutet das insbesondere für den steuerberatenden Berufsstand? Eine veränderte Gefährdungslage Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich...
Die Diskussion um das Bürgergeld erhält eine neue Dimension. Steuerlich soll der Grundfreibetrag das Existenzminimum steuerfrei stellen. Im Jahr 2023 waren das pro Person 10.908 Euro; umgerechnet also 909 Euro pro Monat. Erschreckend: Sozialrechtlich gilt jedoch ein anderes Existenzminimum! Arbeiten lohnt sich nicht. Zu diesem Urteil könnte man hier wohl kommen; Regierung und Gesetzgebung müssen diese „Ohrfeige“ wohl zunächst hinnehmen. Bedenkt man, welche Mittel (Cash) ein Bürgergeldempfänger erhält und welche Kosten darüber hinaus vom Staat noch für Wohnung, Nebenkosten, Rundfunkgebühr und seine Kinder übernommen werden, so kommt man hier auf einen deutlich höheren Betrag. Hiergegen hat ein Steuerpflichtiger geklagt.
Zinsen, Zinsen und wieder Zinsen. Wir beantragen mit jedem Rechtsbehelf regelmäßig auch die Aussetzung der Vollziehung für den strittigen Steuerbetrag. Bleibt das Rechtsmittel – z.B. der Einspruch – jedoch endgültig ohne Erfolg, wird der zunächst ausgesetzte Steuerbetrag gem. § 237 i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO verzinst. Derzeit beträgt die Verzinsung in diesen Fällen noch 0,5 Prozent pro Monat, also 6 Prozent pro Jahr. Damit soll der Vorteil abgeschöpft werden, den ein Steuerpflichtiger durch die spätere Zahlung erlangt. Dieselbe Gesetzesbegründung gilt auch für Nachzahlungszinsen gem. § 233a Abs. 3 AO Aber wurden die Nachzahlungszinsen nicht herabgesetzt? Richtig!
Eine Änderung im Urhebergesetz sah vor, dass Urheber auch über ihre erstmaligen Honorare auch weiterhin angemessen und erfolgsabhängig an ihren Werken beteiligt werden sollen. Hiernach wurde dem Urheber durch § 32a Abs. 2 Satz 1 UrhG ermöglicht, den Dritten – dem Fernsehsender – entsprechend auf Zahlung in Anspruch zu nehmen. Aufgrund dieser Änderung im Urhebergesetz schlossen im Jahr 2014 diverse Berufsverbände mit den Fernsehsendern eine Vereinbarung über gemeinsame Vergütungsregeln für fiktionale Programme ab, also den Filmen, die Sie beispielsweise um 20:15 Uhr bei ARD und ZDF sehen können. Diese sollten u.a. die gesetzlich geforderte, angemessene und erfolgsabhängige Beteiligung der Autoren...
Im Social-Media-Bereich wurde das Urteil des BFH mit Freude verbreitet, nachdem der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer natürlichen Person ertragssteuerrechtlich ein immaterielles Wirtschaftsgut darstellt, das eingelegt und abgeschrieben werden kann (BFH v. 12.06.2019 – X R 20/17). Hier lockten hohe Einlagewerte und Abschreibungsbeträge denen 0,00 Euro Anschaffungskosten entgegenstehen. Wer darauf setzte, hat seine Rechnung allerdings ohne das FG Baden-Württemberg gemacht.
Seit dem 1.1.2022 sind ertragsteuerlich Einnahmen aus dem Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen steuerfrei. Seitdem ist in den Fällen der Einnahmenüberschussrechnung fraglich, ob Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, die wirtschaftlich im Jahr 2021 oder früher verursacht worden sind. Das Finanzgericht Nürnberg hatte nun über einen entsprechenden Fall zu urteilen: Auf seiner Scheune betrieb der Kläger eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 11,7 kWp. Im März 2022 reichte er seine Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2021 ein. Hierin ergab sich eine Nachzahlung in Höhe von 864 Euro, die er sodann bezahlte. Ein Jahr später reichte er für seine Photovoltaikanlage eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für das Jahr...
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