Autor: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn
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Das seit 1.1.2020 geltende, allerdings bereits 2016 beschlossene sog. Kassengesetz (BGBl 2016 I S. 3152) wird in der öffentlichen Wahrnehmung häufig auf die Folgen der Belegeausgabepflicht (Kassenbonpflicht) reduziert. Für Unternehmen wird allerdings inzwischen die erforderliche Aufrüstung von elektronischen Kassen(systemen) mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) dringlich. Worauf müssen Gewerbetreibende jetzt schnellstens achten?
Am 4.3.2020 hat der Finanzausschuss des Bundestags die Beratungen über Befreiungserleichterungen bei der Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 AO; § 6 Abs. 3 KassenSichV) bereits zum dritten Mal abgesetzt. Der Unmut der Betroffenen wächst. Jetzt will das Land Bayern über eine Bundesratsinitiative weitere gesetzliche Ausnahmen von der Bonpflicht durchsetzen; das hat der bayerische Ministerrat am 10.3.2020 beschlossen.
Bei Handwerk, Handel und Gastronomie nimmt die Verärgerung über die seit Jahrebeginn geltende Kassenbonpflicht nicht ab (§ 146a Abs.2 AO; § 6 Abs. 3 KassenSichV). Dennoch lässt sich der Gesetzgeber weiterhin Zeit: Am 4.3.2020 hat der Finanzausschuss des Bundestags die Beratungen über Befreiungserleichterungen bei der Bonpflicht bereits zum dritten Mal abgesetzt. Der Unmut der Betroffenen wächst. Hintergrund Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassenmanipulationsschutzgesetz vom 28.12.2016, BGBl2016 I S. 3152 ) wurde u.a. eine Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 S.1 der AO) ab dem 1.1.2020 eingeführt (BT-Drs. 18/10667 vom 14.12.2016). Doch von Anfang an gab es...
Seit dem 19.2.2020 gilt der neue Umweltbonus für E-Autos Das ist ein gutes Zeichen für mehr Elektromobilität in Deutschland. Worauf Sie jetzt achten sollten, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag. Hintergrund Das Elektromobilitätsgesetz -EmoG- (vom 12.6.2015, BGBl 2015 I S.898) definiert erstmals “Elektrofahrzeuge“ – und zwar als reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge. Das ambitionierte Ziel des Gesetzgebers, kurzfristig bis zu einer Million E-Fahrzeuge in den Verkehr zu bringen, erwies sich allerdings schnell als nicht erreichbar: Vorbehalte gegen die neue Technologie, eine fehlende, flächendeckende Ladeinfrastruktur und zu hohe Anschaffungskosten bei gleichzeitig fehlenden staatlichen Kaufanreizen waren die wesentlichen Ursachen....
Gemeinden haben ab dem Jahr 2025 die Möglichkeit, aus städtebaulichen Gründen für baureife Grundstücke als besondere Grundstücksgruppe innerhalb der unbebauten Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festzusetzen (Grundsteuer C). Ob und inwieweit Kommunen von der Grundsteuer C Gebrauch machen würden, könne im Voraus nicht abgeschätzt werden. Auch Prognosen zur Höhe der Grundsteuer C will die Regierung nicht abgeben. In diesem Zusammenhang seien insbesondere die regionalen Marktverhältnisse von Bedeutung. Dies erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/16698) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 19/16189).
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz -FEG- (vom 15.08.2019, BGBl 2019 I S. 1307) ist am 1.3.2020 in Kraft treten. Dies ist ein wichtiges Datum für die Integration von Flüchtlingen und Migranten in den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Wichtig ist aber auch, dass das Gesetz jetzt bürokratiearm umgesetzt wird – sonst verpufft die Zielsetzung. Hintergrund Trotz globaler Handelskonflikte und Brexit: Zwei Drittel der deutschen Unternehmen bezeichnen nach DIHK-Umfragen den Fachkräftemangel als größte Wachstumsbremse, also eine zu geringe Zahl an Ausbildungs- und qualifizierten Arbeitskräften. Schuld daran sind vor allem demografische Veränderungen mit langfristig zu geringen Geburtenraten und einer veränderten Alterspyramide. Da die Fachkräftenachfrage nur bedingt...
Seit Jahren wurde innerhalb der EU, aber auch auf OECD-Ebene erfolglos versucht, für international operierende Digitalkonzerne wie Amazon, Facebook oder Google eine gerechte Besteuerungslösung zu finden, die eine Flucht in Steueroasen ausschließt. Jetzt scheint Licht am Ende des Tunnels in Sicht. Hintergrund International operierende Digitalkonzerne wie Amazon, Facebook oder Google sind mit den bisherigen Instrumenten der (internationalen) Steuerpolitik nicht zu fassen. Ihre Geschäftsmodelle machen es möglich, das Ergebnis ihrer Arbeit in einem anderen Land zu versteuern als die Inhalte. Das benachteiligt diejenigen Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit von einer physischen Betriebsstätte aus anbieten, während international operierende Digitalunternehmen in der Lage sind,...
Die unendliche Geschichte beim sog. Zusätzlichkeitserfordernis bei Arbeitgeberleistungen geht weiter: Nach dem restriktiven BMF-Schreiben von Anfang Februar (Schreiben v. 5.2.2020 – IV C 5 – S 2334/19/10017 :002) wollte der Gesetzgeber eigentlich im geplanten Grundrentengesetz (GruReG) quasi „Huckepack“ auch die BMF-Ansicht in einen neuen § 8 Abs. 4 EStG festschreiben. Daraus wird jetzt nichts: Im Kabinettsentwurf des GruReG vom 19.2.2020 ist die Regelung nicht mehr enthalten und auf ein mögliches JStG 2020 vertagt worden. Was bedeutet das?
Seit dem 1.1. 2020 werden Betriebsrentner entlastet – ich hatte berichtet. Eingeführt wurde ein neuer Freibetrag für die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 159,25 Euro; er löst die bisherige gesetzliche Freigrenze ab. Das entsprechende Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz GKV-BRG) wurde vom Bundestag am 12.12.2019 beschlossen und nachfolgend verkündet (BGBl 2019 I S. 2913). Im Februar 2020 zeigt sich allerdings: Die neue Förderung der betrieblichen Altersversorgung hat leider eine Menge „Schatten“ im Gepäck – und hoffentlich bald wieder „Licht“!
Im Referentenentwurf eines „Grundrentengesetzes“ (GruReG) plant das federführende BMAS in § 8 Abs. 4 EStG eine gesetzliche Definition des Kriteriums „zusätzlich geschuldeter Arbeitslohn“ im Sinne der Verwaltungsauffassung. Dies schränkt die Steuerfreiheit oder Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen des Arbeitgebers in Zukunft erheblich ein. Hintergrund Lohnformwechsel des Arbeitgebers durch Sachzuwendungen an Arbeitnehmer statt (voll steuerpflichtiger) Arbeitslohn sind heutzutage weit verbreitet. Für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer ist das lohnsteuerlich interessant, wenn derartige Leistungen lohnsteuerfrei oder jedenfalls pauschalversteuert erbracht werden können. Allerdings herrscht seit einiger Zeit ein heftiger Streit zwischen Finanzverwaltung auf der einen Seite, Arbeitgebern/Arbeitnehmern sowie Finanzgerichten auf der anderen Seite, welchen Anforderungen für das...
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