Autor: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn
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Noch im August wird es so weit sein: Nach mehr als zwei Jahrzehnten will die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags auf den Weg bringen; davon sollen nunmehr 96,5 Prozent aller Steuerzahler profitieren – mehr als bisher gedacht. Hintergrund Der Solidaritätszuschlag ist eine Finanzierungsquelle für die Herstellung der deutschen Einheit. Nachdem es bereits 1991/1992 einen zeitlich befristeten Vorläufer gegeben hatte, wurde der Solidaritätszuschlag ab 1995 unbefristet eingeführt. Bemessungsgrundlage dieser Zuschlagsteuer ist die festgesetzte Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer sowie deren Vorauszahlungen und Abzugssteuern (Lohn- und Kapitalertragsteuer). Der Zuschlagsatz wurde zum 1.1.1998 von 7,5 Prozent auf 5,5 Prozent gesenkt. Das Steueraufkommen steht...
Am 1.1.2019 waren 83.200 Elektroautos in Deutschland zugelassen, 29.000 mehr als im Vorjahr. Trotz des stetig wachsenden Bestands an Elektroautos, spielt die Elektromobilität im Antriebsmix der in Deutschland zugelassenen Personenkraftwagen noch eine untergeordnete Rolle: Der Anteil an Pkw mit konventionellem Verbrennungsmotor hat Anfang des Jahres 2019 noch immer bei mehr als 98 % gelegen. Mit dem Gesetzentwurf vom 31.7.2019 zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität will das Bundeskabinett jetzt einen weiteren Anreiz schaffen.
Das Bundeskabinett hat am 31.7.2019 den Gesetzentwurf für eine Reform der Grunderwerbsteuer verabschiedet. Allerdings hat der Nationale Normenkontrollrat (NKR) bereits kritisiert, dass der Entwurf nicht den Anforderungen einer Gesetzesvorlage an die Bunderegierung genügt, weil weder eine Evaluierung vorgesehen, noch der Erfüllungsaufwand beziffert ist. Kein guter Start in das Gesetzgebungsverfahren! Hintergrund In Praxis gelingt es immer wieder, dass insbesondere bei hochpreisigen Immobilientransaktionen durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuerzahlung vermieden wird. Die hiermit einhergehenden Steuermindereinnahmen sind von erheblicher Bedeutung. Die Steuerausfälle müssen dann von denjenigen finanziert werden, denen solche Gestaltungen nicht möglich sind. Ziel des Gesetzes ist deshalb die Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen bei...
Die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse wurde zuletzt zum 1.1.2013 von 400 € auf 450 €/Monatsbrutto angehoben. Der gesetzliche Mindestlohn macht inzwischen die sog. Minijobs zunehmend unattraktiv. Eine Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung der Verdienstgrenze bei Minijobs ist am 28.6.2019 im Bundesrat gescheitert – leider!
Bereits im März 2018 hatte die Europäische Kommission die EU-weite Einführung einer Digitalsteuer auf Online(werbe)-Umsätze vorgeschlagen, die jedoch in den EU-Mitgliedsstaaten (einschließlich Deutschland) keine politische Mehrheit gefunden hatte. Jetzt führt Frankreich nach einem Beschluss des französischen Senats vom 11.7.2019 rückwirkend zum 1.1.2019 eine Digitalsteuer auf Online-Werbeerlöse ein. Damit wächst der Druck für eine OECD-Lösung für die Einführung eines weltweiten Besteuerungsmodells für die Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle. Hintergrund Ich hatte berichtet: In Deutschland gab es in einzelnen Ländern Bestrebungen Onlinemarketing unter Einschaltung ausländischer Unternehmen nicht mehr als Dienstleistung, sondern als „Nutzungsüberlassung von Rechten und ähnlichen Erfahrungen“ i.S.v. § 49 Abs. 1 Nr....
Obwohl die Bundesregierung mehrfach im Parlament aufgefordert worden ist, noch vor der parlamentarischen Sommerpause einen Entwurf für eine neues Grundsteuergesetz zur Beratung vorzulegen (zuletzt BT-Drs.19/10635 v. 5.6.2019), ist es inzwischen praktisch ausgeschlossen, dass ein Reformpaket noch vor der Sommerpause auf den Weg gebracht wird. Die Gefahr des Wegfalls einer mit 14,8 Mrd. Euro wichtigsten kommunalen Einnahmequelle zum Ablauf des Jahres 2019 wird damit immer größer. Hintergrund Das BVerfG hat am 10.04.2018 (1 BvL 11/14 u.a.) seine Entscheidung zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verkündet. Nach Auffassung der Richter sind die Regelungen des BewG zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den...
Der BGH hat entschieden, dass es wettbewerbsrechtlich unzulässig ist, wenn Apotheken ihren Kunden beim Erwerb von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln geringwertige Werbegaben wie einen Brötchen-Gutschein oder einen Ein-Euro-Gutschein gewähren (BGH v. 6.6.2019 – I ZR 206/17 und I ZR 60/18). Das tut weder Verbrauchern noch inländischen Apotheken gut, kann aber nur durch den Gesetzgeber korrigiert werden. Sachverhalt In den konkreten Streitfällen beanstandete der BGH Gutscheinaktionen von zwei Apotheken in Darmstadt und Berlin – einmal gab es Gratisbrötchen beim nahen Bäcker, einmal einen Ein-Euro-Gutschein für den nächsten Einkauf. Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Auch geringwertige Abgaben bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln seien wettbewerbsrechtlich...
Elektronisch angetriebene City-Roller, sogenannte Elektro-Tretroller oder E-Scooter, dürfen künftig auf öffentlichen Straßen fahren. Die vom Bundeskabinett nun endgültig beschlossene Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung soll nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 15.Juni 2019 in Kraft treten. Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Das BMWi hat im Mai 2019 ein Eckpunktepapier für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) veröffentlicht. Ziel der Initiative ist, das Steuerrecht zu entbürokratisieren, die Chancen der Digitalisierung für einen Bürokratieabbau zu nutzen sowie den administrativen Aufwand beim Mindestlohn hinsichtlich der Arbeitszeitdokumentation zu reduzieren. Rechtspolitischer Hintergrund Der Abbau von Bürokratie ist immer zu begrüßen, überbordende Bürokratie ist ein Ärgernis. Unternehmensbefragungen belegen, dass Bürokratiebelastungen aus Sicht der Unternehmen zu den größten Wachstumskillern zählen. Mit den Bürokratieentlastungsgesetzen (BEG) I (28.07.15, BGBl I 2015, 1400) und dem BEG II (30.06.17, BGBl I 2017, 2143) hat der Gesetzgeber bereits einen Schritt in die richtige Richtung getan....
Elektrische Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h dürfen künftig im Straßenverkehr fahren. Der Bundesrat stimmte am 17. Mai 2019 einer Verordnung der Bundesregierung zu, die den Umgang mit „Elektrokleinstfahrzeugen“ regelt. Wenn die Bundesregierung jetzt die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen schnell umsetzt, kann die Rechtsverordnung noch vor der Sommerpause in Kraft treten. Hintergrund Ich hatte bereits berichtet: Mit der Verabschiedung der „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV“ hatte das Bundeskabinett am 3.4.2019 rechtlich den Weg frei gemacht für eine „echte zusätzliche Alternative zum Auto und Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr“.
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