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Elektronisch angetriebene City-Roller, sogenannte Elektro-Tretroller oder E-Scooter, dürfen künftig auf öffentlichen Straßen fahren. Die vom Bundeskabinett nun endgültig beschlossene Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung soll nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 15.Juni 2019 in Kraft treten. Welche Fahrzeuge sind betroffen?
In einem früheren Blog habe ich die verschiedenen Instrumente vorgestellt, die in der Umweltökonomie zur Schadstoffreduktion diskutiert werden. Im Ergebnis kommen danach grundsätzlich marktwirtschaftliche Lösungen über „Verschmutzungsrechte“ (Zertifikate) und – second best – eine Abgabenlösung in Betracht. Abgabenlösungen haben gegenüber der Zertifikatslösung den Nachteil, dass damit ein angestrebtes Minderungsziel eher nur zufällig erreicht wird. Erschwerend kommt hinzu, dass sich Verteilungsfragen stellen. Dennoch geht die politische Diskussion derzeit in Richtung einer „CO2-Steuer“. Was wäre bei deren Umsetzung im Hinblick auf eine ehrlich angestrebte CO2-Reduktion zu beachten und welche bereits existierenden umweltpolitischen Begleitregelungen sind kontraproduktiv?
Aktuell wird intensiv diskutiert, wie die angestrebten ehrgeizigen Reduktionsziele für die Minderung des CO2-Ausstoßes erreicht werden können. Dabei finden sich Vorschläge zwischen dirigistischen Maßnahmen und rein marktwirtschaftlichen Lösungen. Wo soll der Weg hinführen und was kann zu beachten sein?
Mein Kollege Hans-Peter Schneider hat soeben mit zwei lesenswerten Blog-Beiträgen das Thema „Digitalisierung“ aufgegriffen. Aus vielen, vielen Gesprächen mit Steuerberatern habe ich entnommen, dass die Digitalisierung als die wohl größte Herausforderung für unseren Berufsstand in den kommenden Jahren gesehen wird. Gleichzeitig habe ich den Eindruck, dass die meisten Steuerberater – dank des „großen Bruders“ DATEV – der Meinung sind, beim Thema „Digitalisierung“ ganz weit vorne zu sein. Nur: Nach meinem Dafürhalten sind sie ganz weit hinten. Hier meine Begründung:
Nur vier von 30 DAX-Vorständen nutzen Twitter. Twitter-König unter den DAX-Vorständen ist der Amerikaner Mc Dermott, Vorstand von SAP. Neben dem SAP-Vorstand twittern auch die DAX-Vorstände von Siemens, Covestro und Wirecard. Vier Unternehmen, die sehr innovativ sein müssen, um langfristig erfolgreich zu sein. Durch Twitter könnten die Vorstände mehr Transparenz schaffen. Neben Verlinkung auf Artikel über das Unternehmen, können neue Mitarbeiter vorgestellt werden. Auch Bilder von Terminen der Vorstände würden zeigen, welche Mühen in einzelne Themen gesteckt werden. Dazu zählt nicht nur das Twittern von Fotos über soziale Projekte des Unternehmens, sondern beispielsweise auch die Vorstellung neuer Produkte oder neuen...
Das FG Rheinland-Pfalz hatte 2018 entschieden, dass eine Lehrerin Aufwendungen für ihren Hund, der sie drei Mal pro Woche in die Schule begleitet und dort als „Schulhund“ eingesetzt wird, nicht als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen kann (Urteil vom 12.3.2018, 5 K 2345/15). Auf diese Entscheidung hatte ich vor einiger Zeit hingewiesen. Doch Hundeliebhaber wird nun ein neues Urteil erfreuen.
Ihr Mandant ein Zombie? Haben wir schon wieder Halloween oder ist das jetzt ein Scherz? Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland sind gut. Auch wenn sich das Wachstum abschwächt kann man von einer guten Konjunktur sprechen, begleitet von einer schon länger andauernden Niedrigzinsphase. Erfreulich ist, dass die die Insolvenzen zurückgehen. Doch Vorsicht! Oft ist nicht direkt erkennbar, dass ein Unternehmen kurz vor der Pleite steht. „Die im Schatten sieht man nicht“ titelte vor einiger Zeit Creditreform. Die Rede ist von Zombie-Unternehmen, einer Vorstufe der Insolvenz. Sie erzielen seit mehreren Jahren keine Gewinne und leben nur noch, weil sie sich in der...
Ab 2012 wurden die Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld bei Berufsausbildung oder im Studium grundlegend geändert. Waren zuvor die Einkünfte und Bezüge des Kindes zu ermitteln und zu erklären, um das Kindergeld weiter zu erhalten, wurde das Kind nunmehr unabhängig von Einkünften oder Bezügen bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nachgeht. Ziel der Reform war eine anwenderfreundliche, einfache vollziehbare Regelung des Kindergeldes bei Berufsausbildung oder im Studium. In der Begründung zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat der Gesetzgeber ausgeführt, dass die vormalige Berechnung der Einkünfte und Bezüge...
Wem und in welcher Höhe steht eigentlich der Gewerbesteuerfreibetrag zu, wenn ein GbR-Gesellschafter aus der Gesellschaft austritt, sein Anteil dem (letzten) verbleibenden Gesellschafter anwächst und der Betrieb von diesem fortgeführt wird? Mit dieser Frage musste sich jüngst der BFH befassen und hat seine bisherige Rechtsprechung geändert. Hinfällig ist damit auch die Auffassung der Finanzverwaltung in den GewStR (BFH v. 25.04.2018, IV R 8/16).
Subventionen und Steuervergünstigungen knüpfen häufig an Merkmale an, die für die gesamte Dauer eines Begünstigungszeitraums vorliegen müssen. Einerseits bürdet die zeitraumbezogene Gewährung den verwaltenden bzw. vollziehenden Akteuren hohen Überwachungsaufwand auf. Andererseits verhindert die zeitraumbezogene Betrachtung die mehr oder weniger missbräuchlichen „Mitnahmegestaltungen“. Zumindest werden diese schwieriger. Das Baukindergeld wird stichtagsbezogen gewährt. Alle Voraussetzungen der Förderung müssen zum Stichtag (=Unterzeichnung Kaufvertrag oder Erhalt der Baugenehmigung) gegeben sein. Hierdurch wird eine schnelle und abschließende Entscheidung über die Förderung möglich. Möglich werden aber auch Umgehungsmaßnahmen, welche meines Erachtens das Förderziel und Zielgruppe konterkarieren.
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