Kategorie: Steuern
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Ein aktuelles Urteil des EuGH könnte dazu führen, dass die Umsatzsteuer für bestimmte Mietnebenkosten, in erster Linie für die Versorgung mit Wasser, nur noch mit sieben Prozent zu berechnen ist und sich die Mietnebenkosten dadurch insgesamt vermindern. Zum Hintergrund: In dem EuGH-Verfahren ging es um ein polnisches Unternehmen, das Immobilien vermietet. Für die Versorgungsleistungen stellt die Vermieterin den Mietern Vorauszahlungen in Rechnung, deren Betrag im Mietvertrag festgelegt ist, wobei sie den für jede dieser Versorgungsleistungen geltenden Steuersatz anwendet. Da die MWSt-Sätze angehoben wurden, befasste sich die Vermieterin mit der Frage nach den anwendbaren Steuersätzen für die jeweiligen Leistungen. Hierüber kam...
Gemäß einem Bericht der F.A.Z. vom Mittwoch hat die EU-Kommission Deutschland aufgefordert, verschiedene Regelungen des Berufsrechts von Freiberuflern zu rechtfertigen. Betroffen sind auch die Steuerberater. Kommt es nun zum großen Umbruch?
Seit einigen Jahren beharren die Finanzbehörden darauf, dass Steuererklärungen von beratenen Steuerpflichtigen bis zum 31. Dezember des Folgejahres vorliegen müssen. Nur in Ausnahmefällen soll eine Fristverlängerung bis zum 28. Februar des darauf folgenden Jahres gewährt werden. Zwar hat sich in vielen Bundesländern das so genannte Kontingentierungsverfahren bewährt, allerdings soll das wohl kein Dauerzustand sein.
Das BMF überraschte kürzlich mit der Ankündigung, das Thema ‚Kalte Progression‘ auf der Agenda nach oben zu setzten. Ab dem Jahr 2016 soll der Einkommensteuertarif regelmäßig an die Inflationsentwicklung angepasst werden. Was das für den Steuerzahler bedeutet? Na viel jedenfalls nicht.
Üblicherweise erfreut man sich als Redakteur über Pressemitteilungen des BFH, da man diese oftmals ohne größere Eingriffe übernehmen kann. Manchmal passiert es aber doch, dass sich der „Clou“ einer Pressemitteilung nicht auf den ersten Blick erschließt. So zuletzt bei der Pressemitteilung des BFH vom 29. April 2015. Diese lautet „Erleichterte Feststellung von Verlustvorträgen“ und „versprach“ sozusagen, dass Steuerpflichtige die Kosten ihres Erststudiums nachträglich auch dann noch geltend machen können, wenn sie seinerzeit keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben. Über den Umweg des Antrags auf Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs könnte quasi die Festsetzungsverjährung ausgehebelt werden (s. BFH-Urteil vom 13.1.2015, IX R 22/14). Nun...
Vor etwa eineinhalb Jahren rief das FG Baden-Württemberg den EuGH an, weil es die überdachende Besteuerung im DBA Deutschland/Schweiz für unionsrechtswidrig hielt. In der Fachwelt rief die Vorlage bereits einige Verwunderung hervor. Nun stellte auch Generalanwalt Mengozzi dar, dass dieses Vorabentscheidungsersuchen eher eine Luftnummer war.
Die Kosten für ein Erststudium sind bekanntlich nicht als Werbungskosten abziehbar, sondern können – beschränkt – lediglich als Sonderausgaben bis zu 6.000 Euro im Jahr geltend gemacht werden. Das BVerfG prüft derzeit, ob diese Abzugsbeschränkung mit unserem Grundgesetz in Einklang steht. Eltern studierender Kinder greifen bereits seit einiger Zeit zu einer Gestaltung, bei der sie die Abzugsbeschränkung nicht weiter interessiert: Sofern sie über eine Mietwohnimmobilie verfügen, aus der sie (hohe) Überschüsse generieren, räumen sie ihren Kindern einen zeitlich befristeten Zuwendungsnießbrauch an der Immobilie ein. Folglich fließen den Kindern die Überschüsse aus der Immobilie zu, die sie zwar versteuern müssen. Allerdings...
Zugegeben: Bei Steuerpflichtigen mit hohen Bareinnahmen könnte die Kassenführung so manches Mal etwas weniger kreativ sein und zuweilen bringt man Verständnis für den einen oder anderen Betriebsprüfer auf, der versucht, mithilfe der Wetterdaten der vergangenen Jahre die Umsätze eines Restaurants mit angeschlossenem Biergarten hochzurechnen. Allerdings ist eine zunehmende Tendenz zu erkennen, auch Einnahme-Überschussrechner mit geringen Bareinnahmen sozusagen in Sippenhaft zu nehmen. Immer häufiger sind – zumindest im Bereich der OFD Nordrhein-Westfalen – BP-Berichte zu lesen, bei denen man allein schon aufgrund der Aneinanderreihung von Paragrafen und FG-Urteilen zum Thema „Kassenführung von 4/3-Rechnern“ in Ehrfurcht versinkt. Insbesondere wird gerne mit §...
Hierzulande regt man sich im Allgemeinen ja gern mal über eine zu hohe Steuerbelastung auf. Aber kann man sich auch über die eigene zu niedrige Besteuerung beschweren? Offenbar schon, wie die Umsatzbesteuerung von Briefmarken in Schweden zeigt. Hierzu hat der EuGH nun entschieden, dass zwingende Steuerbefreiungen ausnahmslos zwingend umgesetzt werden müssen.
Kürzlich wurde aus Griechenland die Idee einer Gyros-Steuer kolportiert. Offenbar handelte es sich dabei um eine Ente. Gleichwohl rückt die Idee der Sonderbesteuerung ungesunder Lebensmittel mal wieder in den Fokus. Andere Länder haben dazu bereits unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Wäre die „Kaloriensteuer“ eine Idee für Deutschland?
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