Kategorie: Steuern
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Am Dienstag veröffentlichte der BGH eine interessante Entscheidung zur Steuerberaterhaftung. Danach haftet der Berater – anders als der Rechtsanwalt – grundsätzlich nicht für unterlassene Hinweise zum Zivilrecht. Dem Berufsstand dürften die Richter nur auf den ersten Blick einen Gefallen getan haben.
Das Thema Fachkräftemangel taucht in den Medien vermehrt auf. Was jedoch nur selten bedacht wird: Der Staat fördert es teilweise auch. Er schafft steuerliche Anreize, dass ein Ehepartner (meistens der Mann) Vollzeit arbeitet und der andere (meistens die Frau) nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht. Denn in dieser Konstellation spart das Ehepaar am meisten Steuern. Je mehr die Frau arbeitet, desto geringer wird die Steuerersparnis durch das Ehegattensplitting. Dies führt dazu, dass viele hoch qualifizierte Frauen ihren Beruf nach der Geburt ihrer Kinder nicht mehr ausüben. Aus ökonomischer Sicht stellt dies eine erhebliche Ressourcenverschwendung dar.
Soviel Aufmerksamkeit hatten leere Flaschen zuletzt 1998 nach der (zumindest in Fußballkreisen) berühmten Rede von Giovanni Trapattoni: In der aktuellen Ausgabe berichtet Capital über eine völlig sinnentleerte Umsatzsteuererstattung bei Pfandflaschen. Verantwortlich fühlt sich natürlich niemand. Mir stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung ihre Ausreden tatsächlich selbst glaubt, oder ob der Steuerzahler einfach nur veralbert werden soll.
Vor einigen Jahren machte das Schlagwort von der Bierdeckelreform die Runde. Es war Friedrich Merz, der den Ausspruch tätigte, jeder Bürger solle seine Einkommensteuer auf einem Bierdeckel ausrechnen können. Vielleicht hatte ein Steuerpflichtiger, der jetzt vor dem FG Köln klagte, auf eine solche Reform gehofft, bevor er sich – womöglich resigniert – entschieden hat, seine geerbte Bierdeckelsammlung nach und nach zu verkaufen. Jedenfalls gab es für diesen Bürger nun ein böses Erwachen, denn das FG Köln hat entschieden, dass der kontinuierliche Verkauf einer privaten Bierdeckelsammlung der Umsatz- und Einkommensteuer unterliegt (Urteil vom 4.3.2015, 14 K 188/13).
Haben Sie schon einmal versucht elektronisch mit der Finanzbehörde Ihrer Wahl zu kommunizieren? Das war vermutlich gar nicht so einfach. Aber machen Sie sich nichts daraus. Denn einfach ist die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung wohl nur sehr selten.
Wie bereits an anderer Stelle dargestellt, kämpfen Steuerberaterkammer und -verband derzeit darum, dass die Modernisierung des Verfahrensrechts nicht einseitig zu Gunsten der Finanzverwaltung ausfällt, sondern dass auch Steuerpflichtige und Berater Vorteile aus der Modernisierung – sprich der Digitalisierung – ziehen können. Wenn es nach dem Willen der Finanzverwaltung geht, soll beispielsweise der Amtsermittlungsgrundsatz fallen.
In der Praxis kommt es immer wieder einmal zur Situation der Bestandsgefährdung eines Unternehmens. Spätestens wenn ohne weitere Maßnahmen die Fortführungsannahme nicht mehr aufrecht erhalten werden kann, stellt sich insbesondere für Geschäftsführung und Gesellschafter die Frage nach Hilfsmaßnahmen, um eine Bilanzierung auf Liquidationsbasis zu vermeiden (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Um eine Schuld aus dem Überschuldungsstatus zu eliminieren und damit eine rechnerische Überschuldung abzuwenden, kann insbesondere der Gesellschaftergläubiger für seine Darlehensforderungen einen expliziten Rangrücktritt noch hinter die nachrangigen Ansprüche nach § 39 Abs. 1 Nr. 1-5 InsO erklären (§ 19 Abs. 2 Satz 2, § 39 Abs. 2...
Bereits seit Monaten beschäftigt mich die neue Umsatzsteuerbefreiung für Arbeitsvermittler. Die Regelung zeigt, wie weit Theorie und Praxis im Steuerrecht oftmals auseinanderliegen.
Legale Steuervermeidung bis zur 0 %-Belastung – der Wunschtraum vieler Steuerpflichtiger. Aber Träume sind eben Schäume. Es sei denn, man erledigt seine Einkäufe als Schweizer hierzulande und lässt sich die gezahlte Mehrwertsteuer erstatten. Zoll und Finanzverwaltung sind mittlerweile offenbar heillos überfordert, auch was Betrugsfälle durch deutsche Verbraucher angeht.
Das war wieder eine interessante Woche im IStR. Gerade gestern hat der EuGH etwa die deutsche Entstrickungsbesteuerung genehmigt. Meine Aufmerksamkeit zogen aber zwei andere Neuigkeiten auf sich. Zum einen hat sich der EuGH mit der deutschen Besteuerung so genannte schwarzer Fonds beschäftigt. Zum anderen hat das BMF den Entwurf für neue Körperschaftsteuerrichtlinien vorgestellt.
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