Nach dem seit 1.12.2020 geänderten Wohnungseigentumsrecht richtet sich der Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Erstellung der Jahresabrechnung nicht mehr gegen den Verwalter, sondern gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – so der BGH in einem aktuellen Urteil (BGH, Urteil v. 19.4.2024 – V ZR 167/23). Hintergrund In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) regelt das WEG die Rechtsbeziehungen der einzelnen Eigentümer untereinander, zur Gemeinschaft aller Eigentümer und zum Verwalter. Das WEG wurde durch Modernisierungsgesetz vom 22.10.2020 (BGBl 2020 I S. 2187) mit weitreichenden Änderungen für Verwalter und Eigentümergemeinschaft geändert. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer...
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Mein Blogger-Kollege Professor Ralf Jahn hat in dem Beitrag „Update: Neuigkeiten von der Grundsteuer vor den Finanzgerichten“ bereits die BFH-Beschlüsse vom 27.5.2024, II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV), vorgestellt. Im Rahmen zweier Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat der BFH entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall und unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen. Mit verfassungsrechtlichen Zweifeln bezüglich der zugrundeliegenden Bewertungsregeln hat sich der BFH allerdings nicht befasst. Immerhin haben sich die betroffenen Bundesländer nun darauf verständigt, den Nachweis eines niedrigeren Grundsteuerwerts zu akzeptieren (Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlass...
Viele Zeit- bzw. Leiharbeitnehmer sind der Auffassung, dass sie ihre Fahrtkosten zum jeweiligen Tätigkeitsort nach Dienstreisegrundsätzen geltend machen und gegebenenfalls sogar Mehraufwendungen für Verpflegung abziehen können. Naturgemäß hat die Finanzverwaltung dazu eine ganz eigene Meinung und lässt zumeist lediglich die Entfernungspauschale und schon gar keine Verpflegungsmehraufwendungen zum Abzug zu. Allerdings ist die Rechtslage auch schwierig. Es gilt: Der Betrieb des Entleihers ist die erste Tätigkeitsstätte, wenn Leiharbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber einer betrieblichen Einrichtung des Kunden dauerhaft zugeordnet sind. Von einer dauerhaften Zuordnung zum Entleiher ist dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer unbefristet, für die Dauer des Dienstverhältnisses oder von vornherein über...
Ein aktuelles Urteil des VG Würzburg (v. 8.7.2024 – W 8 K 24.111) ist nochmal ein deutlicher „Wink mit de Zaunpfahl“, dass Empfänger von Corona- Wirtschaftshilfen unbedingt eine ordnungsgemäße End- bzw. Schlussabrechnung vornehmen sollten – ansonsten droht die vollständige Rückforderung ggf. zuzüglich Zinsen. Hintergrund Im Zusammenhang mit den seit Anfang 2020 von Bund (und Ländern) zur Verfügung gestellten finanziellen Unterstützungsleistungen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie (Soforthilfen; Überbrückungshilfen I bis IV einschließlich November und Dezemberhilfen, Neustarthilfen) ist zuletzt nach Ablauf der Beantragungsfristen das Schlussabrechnungsverfahren in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Die Soforthilfen sollten nur einen kurzfristigen Liquiditätsengpass, die Überbrückungshilfen...
Eine Leasingsonderzahlung, die Einnahmen-Überschussrechner bei Leasingbeginn für ihren Firmenwagen leisten, führt im Umfang der betrieblichen Kfz-Nutzung grundsätzlich zu sofort abziehbaren Betriebsausgaben. Das Prinzip des Sofortabzugs haben sich viele Einnahmen-Überschussrechner zunutze gemacht. Konkret wurde der Leasingbeginn oftmals auf den Dezember gelegt und wie durch ein Wunder betrug die betriebliche Fahrleistung ausgerechnet in diesem Monat nahezu 100 Prozent. Folge sollte ein fast vollständiger Abzug der Leasingsonderzahlung sein – und zwar auch dann, wenn das Kfz in den Folgejahren erheblich weniger betrieblich genutzt oder aber zur so genannten Ein-Prozent-Regelung übergegangen wird. Allerdings wurde das Modell offenbar so weit auf die Spitze getrieben, dass...
Steuerpflichtige, die eine Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2023 abgeben müssen, sollten die Erklärungsfrist im Blick behalten – sonst droht ein Verspätungszuschlag. Wann aber enden die Fristen für die Einkommensteuererklärung 2023? Hintergrund In diesen Tagen beginnen auch in den letzten Bundesländern die Sommerferien – Zeit die Koffer für den langen Sommerurlaub zu packen. Aber was muss vorher noch alles erledigt werden? War da nicht noch was mit der Einkommensteuererklärung für 2023? Wer eine Einkommensteuererklärung verspätet beim Finanzamt abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag (§ 152 AO). Wer muss für 2023 eine Einkommensteuererklärung abgeben? Arbeitnehmer, deren Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger...
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Ein Verspätungszuschlag kann auch bei einer Steuererstattung festgesetzt werden
21.09.2026 von Peter Röder
Beitragspflicht von Betriebsrenten auch bei Kapitalauszahlung – rechtens, aber nicht gerecht