Der ehemalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück prägte den Satz: „Lieber 25 Prozent von X als 42 Prozent von nix.“ Mit dieser Aussage wurde die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent eingeführt. Die zugrunde liegende Logik ist einfach: Wer so viel Geld hat, ist maximal mobil und im Zweifel schnell ausgewandert. Diese Logik lässt sich heute auf den Einkommensteuertarif übertragen. Hier ein Vergleich der Jahre 1995, 2005 und 2026. Dieser zeigt eine deutliche Verschiebung des Spitzensteuersatzes in Richtung Durchschnittseinkommen. 1995: Spitzensteuersatz: 53 % Beginn: ca. 61.400 € (umgerechnet) Durchschnittseinkommen: ca. 24.850 € Erforderlich war ca. das 2,5-Fache des Durchschnittseinkommens. 2005:...
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Nach dem großflächigen Stromausfall Anfang 2026 in Berlin aufgrund eines Brandanschlages auf die Infrastruktur äußerte sich Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes (DMB) prompt: „Ein Ausfall der Stromversorgung oder der Heizung im Winter beeinträchtigt die Nutzung der Wohnung erheblich“. Dabei spiele es keine Rolle, ob den Vermieter ein Verschulden treffe. Auch bei technischen Störungen oder äußeren Einflüssen wie Sabotage könne eine Mietminderung gerechtfertigt sein. Entscheidend sei, wie stark die Einschränkungen der Wohnung während des Stromausfalls tatsächlich sind. (Stromausfall? Was Mieter und Eigentümer wissen sollten/handelsblatt.com v. 06.01.2026). Ist das wirklich so? Aus meiner Sicht muss man unterscheiden Der Vermieter haftet, wenn...
Ist eine doppelte Haushaltsführung dem Grunde nach steuerlich anzuerkennen, sind die Kosten der Zweitwohnung als Werbungskosten abzugsfähig. Als Unterkunftskosten dürfen – im Inland – allerdings höchstens 1.000 Euro im Monat angesetzt werden (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Mehrere Finanzgerichte hatten indes geurteilt, dass die Kosten für einen angemieteten Stellplatz oder für eine Garage nicht zu den Unterkunftskosten gehören und damit nicht unter die 1.000 Euro-Grenze fallen. Sie sind damit auch dann abziehbar, wenn bereits die Miete für die Wohnung so hoch ist, dass die Grenze überschritten wird (so FG des Saarlandes, Gerichtsbescheid vom 20.5.2020, 2 K...
Die Geringfügigkeitsgrenze ist zum 1.1.2026 von 556 € auf 603 € Brutto/Monat angehoben worden. Was bedeutet das für Minijobber und Midijobber? Hintergrund: Anstieg des Mindestlohns zum 1.1.2026 Minijobs sind bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor allem wegen der damit verbundenen Flexibilität beliebt. Teil dieser Flexibilität ist es, dass die monatliche Verdienstgrenze des Minijobbers unter bestimmten Bedingungen überschritten werden darf, auch im Jahr 2026. Die Geringfügigkeitsschwelle bestimmt sich nach der Mindestlohnentwicklung. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1.1.2026 brutto 13,90 € je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde, ab 1.1.2027 dann brutto 14,60 €/Stunde. Die mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5.11.2025 beschlossene Anhebung beruht auf dem entsprechenden Vorschlag der Mindestlohnkommission vom 27.6.2025,...
Der mehrtägige Stromausfall in Berlin, ausgelöst durch einen gezielten Anschlag auf das Stromversorgungsnetz, hat viele Menschen überrascht – und beunruhigt. Rund 45.000 Haushalte und 2.200 Unternehmen waren zeitweise ohne Strom, Kommunikation und teilweise auch ohne Heizung. In einer hochdigitalisierten Metropole wurde schlagartig sichtbar, wie fragil vermeintliche Selbstverständlichkeiten sind. Was lange als theoretisches Risiko galt, wurde binnen weniger Stunden zur Realität. Dieser Vorfall wirft eine weit über Berlin hinausgehende Frage auf: Wie resilient sind unsere wirtschaftlichen, rechtlichen und beruflichen Strukturen wirklich – und was bedeutet das insbesondere für den steuerberatenden Berufsstand? Eine veränderte Gefährdungslage Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich...
Am 1.1.2026 ist das von Bundestag und Bundesrat im Dezember 2025 als Teil des sog. Rentenpakets beschlossene Aktivrentengesetz in Kraft getreten, das Rentnern nach Erreichen der Regelaltersgrenze die Rückkehr ins Arbeitsleben mit einem auf 2.000 Euro/Monat beschränkten Steuerfreibetrag attraktiver machen soll. Was ist dabei zu beachten? Aktivrente: Was ist das? Ein zentraler Bestandteil des Aktivrentengesetzes ist die Einführung eines Steuerfreibetrages für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von bis zu 2.000 Euro monatlich (24.000 Euro jährlich) für Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten und für die der Arbeitgeber weiter Sozialversicherungsbeiträge leistet (sogenannte „Aktivrente“). Der Begriff ist irreführend, weil es...
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