Sowohl nach den handelsrechtlichen Regelungen als auch nach den IFRS ist der Rechnungslegung die Fortführung der Unternehmenstätigkeit solange zugrunde zu legen, solange dem keine Fortführungshindernisse entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB, IAS 1.25 f.). Unter anderem öffentlichkeitswirksame Insolvenzen wie „Wirecard“ haben IAASB und Accountancy Europe veranlasst, über die Fortführungsannahme in Rechnungslegung und Abschlussprüfung nachzudenken. Ansatzpunkt der Überlegungen ist die Erwartungslücke zwischen den Erwartungen der Abschlussadressaten und den Anforderungen an Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Die angedachten Maßnahmen sollen ggf. der Wissenslücke bei den Adressaten, einer etwaigen Leistungslücke der Abschlussprüfung und ggf. einer Entwicklungslücke der Prüfung im Hinblick auf neue Anforderungen...
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Ein Freiberufler rechnet sämtliche Betriebsfahrten mit dem (vermeintlichen) Privat-PKW zu 0,30/km ab. Doch dann stellt sich in der Betriebsprüfung heraus, dass wegen der geringen Privatfahrleistung tatsächlich notwendiges Betriebsvermögen vorliegt (zu dieser häufigen Praxiskonstellation siehe Teil 1 des Beitrags). Jetzt ist guter Rat teuer. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig durchdringen wird man das Thema wohl...
Dem Eindruck sich verstärkender Kurzlebigkeit sog. digitaler Wirtschaftsgüter wird sich kaum ein Nutzer von Computer Hard- und Software erwehren können. So hat nun auch, wie mittlerweile allseits bekannt, die Finanzverwaltung die Nutzungsdauer von Computerhardware und -software per BMF-Schreiben auf ein Jahr festgelegt. Effektiv wird damit ein sofortiger, vollständiger Betriebsausgaben-/ Werbungskostenabzug ermöglicht, sofern die Steuerpflichtigen von dem Wahlrecht Gebrauch machen (BMF-Schreiben vom 26.2.2021, IV C 3-S 2190/21/10002:0013). Abgrenzung und Vorteile gegenüber der GWG-Regelung So wird die sog. „Digi-AfA“ in der öffentlichen Wahrnehmung auch meist in einen Topf mit der sog. GWG-Regelung (Sonderabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG)...
Bereits seit vielen Jahren wird über die Umsetzung einer internationalen Mindestbesteuerung – v.a. für Großkonzerne – auf unterschiedlichsten Ebenen diskutiert. Während die Verhandlungsbereitschaft der alten US-Regierung diesbezüglich sehr gering ausfiel, scheinen die USA unter ihrem neuen Präsidenten Joe Biden einen Kurswechsel zu verfolgen. Eine Einigung scheint wahrscheinlicher denn je. Hintergrund Dass internationale Großkonzerne durch die Wahl ihres Firmensitzes und unterschiedliche, landesspezifische Steuersysteme ihre Steuerlast deutlich gering halten können, ist vielen Staaten ein Dorn im Auge. Aus diesem Grund wird auf OECD-Ebene bereits seit vielen Jahren über eine globale Mindestbesteuerung auf der einen Seite sowie eine Novellierung der Steuern auf digitale...
Vor allem Soloselbständige und Freiberufler verzichten wegen der Formalien gern auf einen Betriebs-PKW und rechnen stattdessen Dienstreisen pauschal mit 0,30 Euro/km ab. Das funktioniert jedoch nur, wenn mindestens die Hälfte der Jahresfahrleistung mit dem Privat-PKW auf wirklich Privatfahrten entfällt. Anderenfalls drohen horrende Steuernachzahlungen. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig durchdringen wird man das Thema wohl...
Die Besteuerung von Kryptowährungen beschäftigt immer mehr auch den steuerberatenden Berufsstand. Hierbei konzentrieren sich die Anfragen nicht nur auf den vermeintlichen Standardfall des Handels von Kryptowährung und der Verwendung als Zahlungsmittel. Auch „Spezialfragen“ wie Soft und Hard Forks, passive und aktive Airdrops steuerlich zu behandeln sind, gehören nunmehr fast schon zum Standard-Repertoire an Fragestellungen, die adressiert werden. Bereits diese Themen bergen – je nach Fallkonstellation – einen hohen Grad an Komplexität und erfordern oftmals eine sehr (zeit)aufwendige Sachverhaltsanalyse. Ein Beitrag von: Dr. Markus Ertel Steuerberater Promotion zum Dr. rer. pol. im Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre an der Universität Bayreuth (2017)...
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