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12. Februar 2021

Der Gesetzesentwurf zur Stärkung der Finanzmarktintegrität vom 16. Dezember 2020 hat es in sich. Oder anders gesagt: Es zeigt die vielen Großbraustellen, die erst durch den Causa Wirecard angegangen werden. Auch Aufsichtsräte sind von den Änderungen betroffen. Künftig wird der Fokus auf Weiterbildungen von ihnen deutlich zunehmen. Lediglich 3,7 % der Aufsichtsräte bilden sich überhaupt fort. Dieses Thema wird sicherlich in der Zukunft auf den Hauptversammlungen eine größere Rolle spielen. Doch nun zurück zu den Reformvorschlägen: Künftig soll es nicht nur einen Finanzexperten geben, der über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt; die Kompetenzen sollen auf ....

12. Februar 2021

Bei seinem ersten Zusammentreffen in diesem Jahr hat der Koalitionsausschuss am 03.02.2021 umfangreiche weitere Hilfen für die Corona-geschädigte Wirtschaft beschlossen. Von besonderem Interesse dürfte für viele Unternehmerinnen und Unternehmer die erneute Erweiterung der steuerlichen Verlustverrechnung sein. Hintergrund Bereits mit dem 2. Corona-Steuerhilfegesetz waren die Möglichkeiten der steuerlichen Verlustverrechnung deutlich erweitert worden. So wurden v.a. die Beträge für den steuerlichen Verlustrücktrag (§ 10d Absatz 1 EStG) verfünffacht: Für Verluste des Veranlagungszeitraums 2020 und 2021 waren die Höchstbetragsgrenzen beim Verlustrücktrag damit von 1 Million Euro auf 5 Millionen Euro (bei Einzelveranlagung) bzw. von 2 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung)...

11. Februar 2021

Herr Dr. Timmy Wengerofsky hatte kürzlich bereits darauf hingewiesen, dass PCs, Notebooks sowie die zugehörige Software sozusagen coronabedingt sofort in voller Höhe abgeschrieben werden dürfen, wenn die Wirtschaftsgüter seit dem 1. Januar 2021 angeschafft worden sind oder noch werden (Bund Länder-Beschluss: Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 01.01.2021). Die entsprechende Regelung soll nach dem Willen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs und -chefinnen der Länder nicht per Gesetz, sondern untergesetzlich erfolgen. Sprich: Das BMF soll tätig werden. Und das tut es derzeit. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge...

11. Februar 2021

Die Corona-Zuschussprogramme des Bundes sind eine unverzichtbare Hilfe, damit Soloselbständige und Unternehmen in der Krise wirtschaftlich überleben können. Inzwischen gilt aber: Selbst Experten finden sich im Dschungel ständig geänderter Förderprogramme und FAQ nicht mehr zurecht. Fortlaufende Anpassung der Programmvoraussetzungen, FAQ halten nicht Schritt Die Förderprogramme werden inhaltlich immer wieder verändert (siehe z.B. für die Überbrückungshilfe Jahn NWB 32/2020 S. 2370 und NWB 4/2021 S. 250/für Abonnenten kostenfrei). Allerdings halten die Webseiten der Ministerien beim Änderungstempo nicht Schritt: Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität...

11. Februar 2021

Üben Steuerpflichtige eine – oder auch mehrere – nebenberufliche Tätigkeiten aus, so erzielen sie regelmäßig auch verschiedene Einkunftsarten. Einkommensteuerlich wirft dies für verausgabte Aufwendungen die Frage auf, ob diese mit einer der Tätigkeiten zusammenhängen und daher (anteilig) als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgezogen werden können. Oder die Aufwendungen hängen mit mehreren Tätigkeiten zusammen und sind dann zur Berücksichtigung bei den verschiedenen Einkunftsarten aufzuteilen. Für die neu eingeführte Homeoffice-Pauschale könnte diese Problemstellung auftreten, wenn in der eigenen Wohnung während des Lockdowns verschiedenen beruflichen Tätigkeiten nachgegangen worden ist. Häusliches Arbeitszimmer bei verschiedenen Einkünften Für das häusliche Arbeitszimmer geht das BMF-Schreiben vom 06.10.2017, BStBl...

11. Februar 2021

Endlich: Am Nachmittag des 10.2.2021 hat das BMWi nun endlich auf seinen Webseiten mitgeteilt, dass die Überbrückungshilfe III beantragt werden kann. Hintergrund Bereits im Dezember 2020 hat das BMWi auf seiner Webseite die Überbrückungshilfe III angekündigt, ein Zuschussprogramm, dass in der Corona-Pandemie die wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen abfedern will, die infolge staatlicher Schließungsanordnungen von massiven Umsatzeinbrüchen betroffen sind. Im Anschluss an die Überbrückungshilfe II, deren Förderzeitraum am 31.12.2020 endete, betrifft die Überbrückungshilfe III nunmehr den Zeitraum vom 1.1.2021 bis 30.6.2021. Allerdings war bislang eine Antragstellung nicht möglich, weil die erforderliche Software vom Bund noch nicht programmiert war. Antragstellung ab 10.2.2021...

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