Aktuell hat das BMF mit Schreiben vom 14.01.2021 zu Anwendungsfragen hinsichtlich der neuen Steuerermäßigung für die energetische Sanierung in § 35c EStG Stellung genommen. Das BMF-Schreiben beantwortet viele Einzelfragen, die im vergangenen Jahr bereits in der Literatur aufgeworfen wurden. Lobenswert ist auch, dass die Verwaltungsanweisung viele Fallbeispiele enthält. In einige Passagen des BMF-Schreibens lohnt sich dennoch ein kritischer Blick: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken – energetische Sanierung vor Einzug (Rz. 9 und 18) Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Ertragsteuerrecht an der Hochschule Meißen (FH) Fachautor Fokus: Einkommensteuer und Gewerbesteuer Warum blogge ich hier? Der Experten-Blog eignet sich...
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Scholz hat letzte Woche seinen Sieben-Punkte-Plan zur Reform der Finanzaufsicht vorgestellt. Er wünscht sich eine Finanzaufsicht mit „mehr Biss“. Die vorgestellten Maßnahmen sind längst überfällig: Der Fall Wirecard hat diesen Mangel deutlich aufgezeigt. Bei einer Mitarbeiterzahl von mehr als 2.500 Mitarbeitern der Bafin sind lediglich fünf Wirtschaftsprüfer darunter. Die sieben Punkte von Scholz Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten Fachbuchautorin Anhörung als Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Wirecard Skandal des Deutschen Bundestages und im Finanzausschuss zum FISG Mehr unter carolarinker.de Warum blogge ich hier? Aus Interesse an den Themen....
Die Wirtschaftsministerkonferenz des Bundes und der Länder hat am 4.2.2021 einstimmig beschlossen, dass die Zusammenlegung der Nov-/Dez-Hilfe-Programme sowie ein Wahlrecht bezüglich der jeweilig anzuwendenden beihilferechtlichen Regelung erfolgen soll. Das hat das BMWi am 5.2.2021 mitgeteilt. Hintergrund Ich habe berichtet: Der erweiterte, am 28.1.2021 von der EU-Kommission gebilligte neue EU-Rahmen (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_21_261) regelt folgendes: Künftig sind Kleinbeihilfen bis 1,8 Millionen Euro (bislang: max. 800.000 Euro) und Fixkostenhilfen bis 10 Millionen Euro (bislang: max. 3 Millionen Euro) möglich. Diese Verbesserungen sollen an die Unternehmen weitergegebenen werden. Am 22.1.2021 hatte die Europäische Kommission die Vergabe der November- und Dezemberhilfe zudem auch auf Grundlage einer...
Jahrelang galt der Grundsatz, dass beim Kauf einer Eigentumswohnung das „miterworbene“ Guthaben aus einer Instandhaltungsrücklage nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt. Maßgebend war unter anderem das BFH Urteil v. 09.10.1991 – II R 20/89. Im Jahre 2017 hat das FG Köln allerdings mit diesem Grundsatz gebrochen. Danach ist die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Erwerb von Teileigentum nicht um ein übernommenes Guthaben aus einer Instandhaltungsrücklage zu mindern (Urteil vom 17.10.2017, 5 K 2297/16). Der BFH hat dieses Urteil nun bestätigt (BFH-Urteil vom 16.9.2020, II R 49/17). Auf den ersten Blick verwundert es ein wenig, dass der BFH sein Urteil nicht mit „Abkehr von der...
Nach § 3 Nr. 15 EStG sind so genannte Jobtickets lohnsteuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Genau genommen lautet es in der Vorschrift: Steuerfrei sind Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr gezahlt werden …“. Werden das Jobticket oder der Zuschuss nicht „on top“ gewährt, sondern im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, so ist der Vorteil grundsätzlich steuerpflichtig. Dann...
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich am 3.2.2021 auf ein weiteres Corona-Paket zur Entlastung von Verbrauchern und Wirtschaft verständigt. Mit im Paket: Die in Gastronomie aktuell geltende Mehrwertsteuersenkung soll bis 31.12.2022 verlängert werden. Eine erste Bewertung. Hintergrund Die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wurde – mit Ausnahme bei der Abgabe von Getränken – durch das Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.6.2020 ab dem 1.7.2020 befristet bis 30.6.2021 von 19 Prozent auf 7 Prozent abgesenkt(BGBl 2020 I S. 1385). Ab 01.07.2021 soll dann auch dort wieder der allgemeine Steuersatz von 19 Prozent gelten. Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes (BGBl 2020 I S. 1512) erfolgte die...
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