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25. Januar 2021

Der am 19.11.2020 veröffentlichte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) sieht zahlreiche Neuerungen für die Personengesellschaften vor. Besonders hervorzuheben sind dabei die Änderungen für die GbR, für welche ein neues Register ins Leben gerufen werden soll. Was spricht dafür, das spricht dagegen?  Hintergrund Die gesetzlichen Vorgaben für die GbR stimmen bereits seit längerer Zeit nicht mehr mit den praktischen Anforderungen und der Rechtsprechung überein. Insbesondere die anerkannte Rechtsfähigkeit der GbR birgt zahlreiche Schwierigkeiten. Das entsprechende Bedürfnis der Praxis, die Rechtsform der GbR mit Rechtsfähigkeit auszustatten, so dass die Gesellschaft selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen kann, hatte der...

23. Januar 2021

In ihrem Beschlusspapier vom 19.01.2021 haben Bund und Länder eine beachtliche Verbesserung bei der steuerlichen Berücksichtigung von digitalen Wirtschaftsgütern eingeplant. Hintergrund Die Passage im Bund-Länder-Beschluss vom 19.01.2021 ist knapp gehalten, ihre Auswirkung dürfte aber von großem Umfang sein: „Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung werden bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben. Damit können insoweit die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Gleichzeitig profitieren davon auch alle, die im Home-Office arbeiten. Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt und damit schnell...

23. Januar 2021

Auch wenn das Jahressteuergesetz 2020 unzählige Änderungen mit zum Teil enormer steuerlicher Auswirkung bereithält, so hat doch die neue Homeoffice-Pauschale das größte Echo erfahren. Immerhin war sie das Lieblingskind einiger Politiker, obwohl sich die Pauschale angesichts des Arbeitnehmer-Pauschbetrages und nur geringer weiterer Werbungskosten vielfach gar nicht auswirken wird. Jedenfalls können Arbeitnehmer, die zuhause arbeiten und deren Arbeitsplatz nicht die steuerlichen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllt, im Zeitraum vom 1.1.2020 bis 31.12.2021 einen Pauschalbetrag von 5 Euro pro Tag als Werbungskosten geltend machen. Maximal sind 600 Euro im Jahr absetzbar (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4 EStG...

22. Januar 2021

Die Kennzeichnungspflicht von Werbung war in der Szene lange schwierig. Ein neues Gesetz soll hier für Klarheit sorgen. Nicht nur rechtlich wird´s einfacher. Bald werden Blogger, Influencer, Podcaster, YouTuber & Co auch gläsern für das Finanzamt. Der Gesetzesentwurf Das Bundeskabinett hat am 20.01.2021 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht beschlossen. Der Gesetzentwurf stellt u.a. klar, in welchen Fällen Inhalte als kommerzielle Kommunikation gekennzeichnet werden müssen. Dies hat vor allem Bedeutung für die Frage, wann Influencer oder Blogger von ihnen abgegebene Empfehlungen als Werbung kennzeichnen müssen....

22. Januar 2021

Wie bereits in meinem Blog-Beitrag „Einkommensteuervordrucke 2020 oder vertraue niemals einer amtlichen Anleitung“ geschrieben, gibt es für den Veranlagungszeitraum 2020 erstmals die Anlage R-AUS. Sie ist von Steuerzahlern auszufüllen, die Renten aus dem Ausland beziehen, das heißt aus ausländischen Versicherungen, ausländischen Rentenverträgen oder ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen. Wer die Anlage R-AUS studiert und die amtliche Anleitung dabei hinzuzieht, kommt aber zumindest als steuerlich interessierter Leser kaum umhin, Kritik üben zu müssen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner...

22. Januar 2021

Mit Urteil vom 26.11.2020 (5 K 2414/19) hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass die Umsätze eines selbständigen Zauberers in Form von Darbietungen auf dem Gebiet der Zauberei und der Ballonmontage dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Hintergrund In 2017 und 2018 war der Kläger als selbständiger Zauberer tätig. Er stellte seine Dienste auf betrieblichen und privaten Feiern zur Verfügung. Sowohl die klassische Bühnenzauberei als auch die sogenannte „Close-up“-Zauberei, die klassische „Manipulation“ sowie das Fertigen von Ballonskulpturen zählten zu seinen Angeboten. Daneben trat er jährlich als Nikolaus auf und veröffentlichte mehrere Bücher. In seiner Umsatzsteuererklärung der Jahre 2017 und 2018 erklärte der Mann...

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