Am 23.3.2022 hat der Koalitionsausschuss auf ein (zweites) Maßnahmenpaket des Bundes zur Entlastung bei den weiter steigenden Energiekosten geeinigt, das nach Befassung des Bundeskabinetts Bundestag und Bundesrat passieren muss. Was ist von dem Paket zu halten? Hintergrund Bereits am 23.2.2022 der Koalitionsausschuss auf ein Energiekosten-Entlastungspaket geeinigt, das u.a. Eine vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage ab 1.7.2022, eine Anhebung von steuerlichem Grundfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag, Fernpendlerpauschale und einen Heizkostenzuschuss umfasst. Dieses Paket wird mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 am 8.4.2022 im Bundestag in erster Lesung auf den Weg gebracht. Eckpunkte des zweiten Entlastungspakets Das geplante neue (zweite) Entlastungspaket beinhaltet nun weitreichende Maßnahmen zur kurzfristigen und...
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Am 2.4.2022 enden in den meisten Ländern die strengen Corona-Regeln. Gleichzeitig aber gelten weiterhin strenge Regeln für Quarantäne und Isolation. Eine kritische Bewertung. Hintergrund Nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz (IfSG, BGBl 2022 I S. 466) enden mit dem 2.4.2022 die meisten Corona-Beschränkungen. Es bleiben dann nur noch punktuelle Maskenpflichten (etwa im Nah- und Fernverkehr, in Pflegeeinrichtungen und Kliniken) oder Testpflichten (in Pflegeheimen, Schulen). Da der Bund eine Verlängerung der bis 2.4.2022 geltenden Übergangsregelung nicht mitträgt, es also keine bundeseinheitlichen Vorgaben mehr gibt, können nur noch die Landtage über die sog. Hotspot-Regelungen die bisherigen Einschränkungen reaktivieren, wenn Corona außer Kontrolle zu geraten...
Ich gehöre einer Generation an, die sich noch daran erinnern kann, wie einfach die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen war. Ja, ich konnte den steuerlichen Abzug der Sonderausgaben sogar ohne Zuhilfenahme eines Computers oder zumindest eines Formulars per Hand ausrechnen. Lang, lang ist´s her. § 10 EStG ist zu einer Vorschrift verkommen, die wohl nur noch Wenige durchschauen. Richtig spannend wird es dann aber noch, wenn Auslandssachverhalte hinzukommen. Man glaubt es kaum, aber zuletzt gab es mehrere Verfahren vor dem BFH, in denen es um die Auslegung des Wortes „keinerlei“ ging. Wenn Sie denken, ein solches Wort sei nicht interpretierbar, dann...
Wie ist zu entscheiden, wenn ein Ehemann mit seiner Altersrente der Doppelbesteuerung unterliegt, unter Einbeziehung einer statistisch zu erwartenden Witwenrente aber nicht? Der BFH hat eine Meinung dazu, kann sie aber nicht begründen. Steuerrechtlich eigenständige Renten Bei der vorhergehenden Rente und der Witwenrente als Folgerente handelt es sich rechtlich – und unstreitig auch steuerrechtlich anerkannt – um eigenständige Renten. Das ergibt sich u.a. aus der Entscheidung des BFH vom 16.09.2004 (X R 29/02). Strittig war, ob ein Steuerpflichtiger bei einer Sofortrente gegen Einmalzahlung vorausgezahlte Zinsen für Darlehen, die er zur Finanzierung der Einmalzahlung aufgenommen hatte, als Werbungskosten geltend machen konnte;...
Am 16.3.2022 hat das Bundeskabinett auf Vorlage des BMAS eine neue Corona-ArbSchV beschlossen, die am 20.3.2022 in Kraft getreten und bis 25.5.2022 befristet ist. Was bedeutet das für den betrieblichen Infektionsschutz? Hintergrund Die seit Januar 2021 geltende Corona-ArbSchV wurde mehrfach geändert. Die Geltungsdauer der bisherigen Corona-ArbSchV (v. 25.6.2021) endete mit Ablauf des 19.3.2022. Mit Rücksicht auf das aktuelle Infektionsgeschehen sollen mit der neuen Corona-ArbSchV v. 18.3.2022 für einen Übergangszeitraum in allen Lebensbereichen weiterhin bestimmte Basisschutzmaßnahmen unter weitgehender Verantwortung des Arbeitgebers getroffen werden. Was ist neu? Die neue Corona-ArbSchV verpflichtet den Arbeitgeber weiterhin zur Festlegung eines betrieblichen Hygienekonzepts unter Beachtung des...
Die Vererbung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie an die Kinder ist erbschaftsteuerfrei, und zwar zusätzlich zu bzw. unabhängig von den persönlichen Freibeträgen. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist jedoch, dass der Erblasser das Eigenheim vor dem Erbfall selbst bewohnt hat und die Erben die Immobilie nach der Erbschaft zehn Jahre lang selbst zu Wohnzwecken nutzen. Zudem gilt die Steuerbefreiung nur, soweit die Wohnfläche der Wohnung 200 Quadratmeter nicht übersteigt. Über einen interessanten Fall hatte nun das FG München zu entscheiden. Ich weiche hier einmal bewusst von dem Sachverhalt ab, um etwas plakativer aufzuzeigen, wo der Kern des Problems liegt: Ein Beitrag von: Christian...
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