Seit März 2020 gewährt der Bund zur Milderung der wirtschaftlichen Corona-Folgen Finanzhilfen als nicht rückzahlbare Zuschüsse. Was kann in 2021 noch beantragt werden und für welchen Zeitraum? Hintergrund Seit Beginn der Corona-Pandemie gewährt der Bund zur Kompensation der wirtschaftlichen Folgen staatlicher Beschränkungsmaßnahmen zur Eindämmung der Infektion umfangreiche Finanzhilfen. Nach dem Soforthilfe-Programm (März bis Ende Mai 2020) folgte als Fixkostenzuschuss das Überbrückungshilfeprogramm I (Juni bis Ende August 2020), das in modifizierter Form als Überbrückungshilfeprogramm II (September bis Ende Dezember 2020) fortgesetzt wurde. Für den Zeitraum vom 2.11.2020 bis 31.12.2020 gab es zudem (aber anrechenbar) als „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ pauschale Umsatzausfallentschädigungen für von...
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Vorschlag des Bundesrates setzt sich nicht durch Der Bundesrat hatte im Gesetzgebungsverfahren des soeben zum Abschluss gebrachten JStG 2020 vorgeschlagen, die Einnahmen aus dem Betrieb von kleinen Solaranlagen, die ausschließlich auf der Erzeugung und Vermarktung von Strom aus einer auf, an oder in einem Gebäude angebrachten Solaranlage bis zu einer installierten Leistung von 10 kWp beruhen, von der Einkommensteuer zu befreien. Zur Begründung führte der Bundesrat aus, dass solche kleinen Solaranlagen typischerweise von Eigenheimbesitzern betrieben würden. Dabei stünden vielfach nicht ökonomische Gründe der Gewinnerzielung im Vordergrund, sondern insbesondere ökologische Überlegungen. Damit ergäben sich bei einer vollständigen Einspeisung von 10.000 kW...
Bei all der Hektik der vergangenen Monate und der unzähligen Steueränderungen durch die diversen Gesetze ist ein wenig in Vergessenheit geraten, dass bereits weit vor Ausbruch der Corona-Pandemie Neuregelungen verabschiedet worden sind, die in 2020 oder 2021 erstmalig anzuwenden waren bzw. anzuwenden sind. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht kennen. Es reizt...
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber das sog. Zusätzlichkeitserfordernis im EStG kodifiziert und damit gesetzlich verankert, wann Leistungen des Arbeitgebers oder eines Dritten „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden. Mit seiner Definition nimmt der Gesetzgeber der neueren Rechtsprechung des BFH aus dem Jahr 2019 (VI R 21/17 und VI R 40/17), in welcher dieser seine Rechtsauffassung geändert hatte, den Wind aus den Segeln. Während in Teil I des Blog-Beitrags ausführlich auf die neuen Tatbestandsmerkmale eingegangen wurde, sollen nachfolgend die Konsequenzen für die Praxis dargestellt werden. Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern, Handels- und Gesellschaftsrecht bei...
Das Niedersächsische FG hatte im Jahre 2018 entschieden, dass einem Arbeitnehmer der geldwerte Vorteil aus der vergünstigten Nutzung eines Fitnessstudios auch dann monatlich zufließt, wenn der Arbeitgeber seinerseits einen Jahresvertrag abgeschlossen hat. Folglich bleibt der Vorteil aus der vergünstigten Nutzung der Einrichtungen steuerfrei, wenn der Wert 44 Euro nicht übersteigt (Urteil vom 13.3.2018, 14 K 204/16). Nun hat der BFH die hiergegen gerichtete Revision des Finanzamts zurückgewiesen (BFH-Urteil vom 7.7.2020, VI R 14/18). Es ging um folgenden Sachverhalt: Ein Arbeitgeber schloss mit einem Anbieter von mehreren Fitnessstudios einen Rahmenvertrag. Den Beschäftigten wurde danach die Möglichkeit geboten, die Einrichtungen des Studiobetreibers...
Am 31.12.2020 endete die befristete (allgemeine) Mehrwertsteuersenkung. Seit 1.1.2021 gelten wieder die alten Mehrsteuersätze, nur in der Gastronomie gelten noch bis 30.6.2021 Sonderreglungen. Eine Bewertung. Hintergrund Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes (BGBl 2020 I S. 1512) erfolgte die befristete Einführung (01.07.2020 bis 31.12.2020) der Senkung des Regel-Umsatzsteuersatzes von 19 auf 16 % und des halbierten Steuersatzes von 7 auf 5 %. Bereits zuvor war die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken wurde durch das Corona-Steuerhilfegesetz (v. 19.6.2020, BGBl 2020 I S. 1385) ab dem 1.7.2020 befristet bis 30.6.2021 von 19 Prozent auf 7 Prozent abgesenkt worden....
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