Wenn es um die Verweigerung eines Verlustabzugs geht, sind dem Erfindungsreichtum von Finanzbeamten keine Grenzen gesetzt. Ich persönlich hätte niemals geglaubt, dass der Betrieb einer Fotovoltaikanlage auf dem Eigenheim als Liebhaberei gewertet werden könnte. Doch ein Finanzamt aus Thüringen war hier anderer Meinung. Streitig war, ob eine Fotovoltaikanlage mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wurde und damit der Verlust in Höhe von sage und schreibe 261 Euro im Jahre 2016 berücksichtigungsfähig war. Das Finanzamt erkannte den Verlust nicht an, da sich die Anschaffung der Anlage angesichts der Abschreibung und der geringen Einspeisevergütung nach seiner Auffassung niemals lohnen könne. Ein Beitrag von: Christian Herold...
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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat als bundesweit erstes Obergericht die neue Ermächtigungsgrundlage für infektionsschutzrechtliche Eingriffsmaßnahmen (§ 28a IfSG) für verfassungsgemäß erklärt (VGH München vom 8.12.2020, 20 NE 20.2461). Die rechtskräftige Entscheidung hat über den entschiedenen Fall hinaus Signalwirkung für ganz Deutschland. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch...
Die Vorschrift zur Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften in § 17 EStG gewinnt immer mehr an Bedeutung. Interessant ist daher sicherlich ein Hinweis auf eine (fast schon vergessene) positive Rechtsprechung. Grundsätzlich wird der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn im Hinblick auf das Teileinkünfteverfahren so ermittelt, dass zunächst der Veräußerungspreis gemäß § 3 Nummer 40 EStG nur zu 60 % angesetzt wird. Entsprechend der Regelung in § 3c Abs. 2 EStG werden dann jedoch auch Veräußerungskosten und Anschaffungskosten nur zu 60 % abgezogen. In diesem Zusammenhang hat der BFH jedoch bereits mehrfach geklärt, dass das Teilabzugsverbot in § 3c Abs. 2 EStG nicht in...
Wenn Vermieter sehr günstig vermieten, müssen sie mit steuerlichen Nachteilen rechnen. Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken gemäß § 21 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Beträgt das Entgelt bei auf Dauer angelegter Wohnungsvermietung mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete, gilt die Wohnungsvermietung als entgeltlich. Hieraus folgt, dass Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung nur anteilig abgezogen werden können, wenn die Miete unter dieser 66-Prozent-Grenze liegt. Ein Vermieter erleidet also steuerliche Nachteile, wenn er zu günstig vermietet. Diese Rechtslage ist...
Nach dem von der Konferenz der Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten (MPK) am 13.12.2020 beschlossenen harten Lockdown ab 16.12.2020 bis 10.1.2021 hat der Bund abermals die Corona-Finanzhilfen nachgebessert. Eine teure, aber notwendige Finanzmaßnahme! Hintergrund Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbständige sowie Freiberufler/-innen, die von den Maßnahmen zur Corona-Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Es handelt sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Nach der Überbrückungshilfe I (Juni bis einschließlich August 2020) läuft die Überbrückungshilfe II für den Zeitraum September bis Dezember 2020) derzeit noch bis zum 31.12.2020; sie kann noch bis 31.1.2021 beantragt werden. Parallel, allerdings nicht zusätzlich für denselben Zeitraum, gibt es...
Die in Kürze anstehende Erhöhung der Umsatzsteuersätze auf ihr altes Niveau bedarf in vielen Unternehmen einer besonderen Betrachtung einzelner Sachverhalte. Während die beiden vorliegenden BMF-Schreiben (vom 30.06.2020 und vom 04.11.2020) bereits erste Anhaltspunkte für die korrekte steuerliche Einordnung vieler Konstellationen geben (vgl. z.B. für Anzahlungen/Vorauszahlungen und Gutscheine – siehe Teil I), wird nachfolgend aufgezeigt, welche weiteren Besonderheiten die Unternehmerschaft nicht aus den Augen verlieren sollte. Korrekte Abrechnung mit dem richtigen Mehrwertsteuersatz Gerade zu Beginn des neuen Jahres wird es vermehrt vorkommen, dass Unternehmer eine korrekte zeitliche Einordnung für die Steuersätze vornehmen müssen. Stets ist dabei der nachfolgende Grundsatz ausschlaggebend: Für...
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