Der Bund gewährt die „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ (sog. Novemberhilfe) als einmalige, nicht rückzahlbare Kostenpauschale für Unternehmen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erfolgten Maßnahmen temporär geschlossen wird. Doch wie kommt die Wirtschaftshilfe jetzt möglichst schnell beim Empfänger an? Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.
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Entwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts sorgt für Glaskugellesen Die Wirtschaft befindet sich wieder im Lockdown. Zumindest teilweise. Einige Branchen leiden massiv unter den Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie. So traurig es ist, aber einige Unternehmen werden im nächsten Jahr Insolvenz anmelden. Derzeit gelten hierfür noch bis zum 31. Dezember 2020 einige Ausnahmeregelungen. Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen können helfen, Insolvenzen zu vermeiden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts. Dies soll Unternehmen dabei unterstützen, Krisen und finanzielle Schieflagen rechtzeitig zu erkennen und entgegen zu steuern. Dies wäre auch...
In den drei letzten Tagen hatte ich das zweifelhafte Vergnügen, mich mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket, auch als E-Commerce-Paket bezeichnet, zu befassen. Das Digitalpaket ist Teil des Jahressteuergesetzes 2020. Voraussichtlich werden die Änderungen durch das Digitalpaket nicht – wie zunächst vorgesehen – am 1. Januar, sondern erst am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Die einzelnen Änderungen sollen hier nicht vorgestellt werden; insofern kann auf die entsprechenden Blog-Beiträge von Herrn Dr. Wengerofsky („Neue verschärfte Regeln für elektronische Marktplatzbetreiber im Umsatzsteuerrecht“) und auf die Berichterstattung in den Fachzeitschriften verwiesen werden. Mir geht es vielmehr darum, abermals den Zustand des Umsatzsteuerrechts zu beklagen. In...
Seit 2.11.2020 gilt der von Bund und Ländern am 28.10.2020 geschlossenen Teil-Lockdown. Neben Kontaktbeschränkungen sind etliche Wirtschaftsbranchen von vollständigen Schließungsanordnungen betroffen, auch wenn der hiermit verbundenen Umsatzausfall entschädigt werden soll. Inzwischen aber nimmt die Klagewelle gegen die neuen Einschränkungen erheblich zu. Wie ist das zu bewerten? Hintergrund Ich habe berichtet: Am 28.10.2020 haben sich die Regierungschefs der Länder und die Bundeskanzlerin zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auf umfangreiche Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens verständigt. Diese gelten seit dem 2.11.2020 und sind zunächst bis Ende November befristet. Während Industrie und Handel sowie Kitas, Kirchen und Schulen offen bleiben, müssen Hoteliers und...
Zur Unterstützung der durch die Corona-Krise stark angeschlagenen Wirtschaft hatte sich die Bundesregierung am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunkturprogramm geeinigt. Unter anderem wurde im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes eine zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuersätze beschlossen. Seit dem 01.07.2020 gilt damit in Deutschland eine befristete Senkung der Umsatzsteuersätze: der Regelsteuersatz wurde von 19% auf 16% gesenkt, der ermäßigte Umsatzsteuersatz wurde von 7% auf 5% gesenkt. Die Befristung gilt vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020. Danach soll dann wieder der alte Regelsteuersatz (bzw. ermäßigte Steuersatz) gelten. Stets betonte die Bundesregierung, dass die Absenkung der Steuersätze lediglich für diesen Zeitraum gelten solle und eine...
Aufgrund der Corona-Pandemie üben viele Steuerpflichtige ihre berufliche Tätigkeit derzeit (erneut) im Homeoffice aus. Bereits während des ersten Corona-Lockdowns im März waren viele Steuerpflichtige – häufig zum ersten Mal in Ihrem beruflichen Leben – im Homeoffice tätig. Die Abzugsbeschränkungen für das „häusliche Arbeitszimmer“ sind dabei allerdings eng gefasst, weswegen bereits im Frühjahr eine Pauschalregelung für das „Corona-Homeoffice“ in diesem Blog diskutiert wurde (vgl. Hiller, NWB-Experten-Blog: Pauschalregelung für das „Corona-Homeoffice“ notwendig). Eine solche Pauschalregelung wäre sachlich gerechtfertigt und würde außerdem eine erhebliche Arbeitsentlastung für die Finanzverwaltung bedeuten. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Matthias Hiller Steuerberater und Professor für Rechnungswesen und Steuerlehre...
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